Zahl der BAföG-Empfänger im Jahr 2018 um 6,9 Prozent gesunken
172 219 Schüler/-innen und Studierende bezogen 2018 in Nordrhein-Westfalen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).
Düsseldorf (IT.NRW). 172 219 Schüler/-innen und Studierende bezogen 2018 in Nordrhein-Westfalen eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, war damit die Zahl der Leistungsempfänger um 6,9 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Damit wurde der fünfte Rückgang in Folge seit dem Jahr 2014 verzeichnet.
Im Jahr 2018 handelte es sich bei mehr als zwei Dritteln der BAföG-Empfänger um Studierende (124 420), das waren 6,7 Prozent weniger als 2017. Bei 47 799 Personen handelte es sich um Schülerinnen und Schüler (−7,4 Prozent).

- Tabellarische Daten der Grafik
BAföG-Empfänger/-innen in Nordrhein-Westfalen | |||
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Jahr | BAföG-Empfänger/-innen | ||
insgesamt*) | davon | ||
Schüler/-innen | Studierende | ||
*) einschl. Geförderte an Fernunterrichtsinstituten, die nicht den Schülern bzw. Studierenden zugeordnet werden können. | |||
2008 | 162 200 | 58 700 | 103 500 |
2009 | 178 000 | 65 300 | 112 700 |
2010 | 189 900 | 68 600 | 121 300 |
2011 | 203 400 | 69 900 | 133 400 |
2012 | 213 200 | 69 800 | 143 500 |
2013 | 216 300 | 67 500 | 148 800 |
2014 | 214 800 | 65 600 | 149 200 |
2015 | 207 200 | 62 800 | 144 400 |
2016 | 195 900 | 56 600 | 139 300 |
2017 | 185 000 | 51 600 | 133 300 |
2018 | 124 420 | 47 799 | 124 420 |
Der durchschnittliche monatliche Förderbetrag in NRW verringerte sich im Jahr 2018 auf knapp 463 Euro und war damit um 0,6 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Studierende wurden mit durchschnittlich 482 Euro, Schüler mit 410 Euro unterstützt.
Wie die Statistiker weiter mitteilen, belief sich der finanzielle Aufwand der BAföG-Leistungen in NRW im vergangenen Jahr auf insgesamt rund 620 Millionen Euro und war damit um 6,9 Prozent niedriger als 2017. Während die Studierenden mittels Darlehen oder Zuschuss gefördert wurden, erfolgte die Mittelzuweisung bei Schülerinnen und Schülern ausschließlich als Zuschuss. (IT.NRW)
(268 / 19) Düsseldorf, den 4. Oktober 2019