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Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2019 in fast allen kreisfreien Städten und Kreisen NRWs gestiegen

Junge Menschen stehen in Gruppen zusammen
Dienstag, 11. Mai 2021

Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2019 in fast allen kreisfreien Städten und Kreisen NRWs gestiegen

Die Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2019 mit gut 9,6 Millionen um 1,0 Prozent höher als ein Jahr zuvor.

Düsseldorf (IT.NRW). Die Zahl der Erwerbstätigen am Arbeitsort in Nordrhein-Westfalen war im Jahr 2019 mit gut 9,6 Millionen um 1,0 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg die Erwerbstätigenzahl in 48 der 53 kreisfreien Städte und Kreise des Landes. Die höchsten Beschäftigungszahlen wiesen Köln mit 787 500 Erwerbstätigen (+9 600 gegenüber 2018), Düsseldorf mit 550 800 (+8 100) und Essen 339 200 (+2 200) auf. Die niedrigsten Erwerbstätigenzahlen wurden für Bottrop (47 700), Remscheid (61 600) und Herne (63 400) ermittelt.

Die höchsten Steigerungsraten bei der Gesamtzahl der Erwerbstätigen gab es im Kreis Coesfeld (+2,2 Prozent) und Herne (+2,1 Prozent), den stärksten Rückgang in Mülheim an der Ruhr (−1,2 Prozent). Im Produzierenden Gewerbe wies Herne den höchsten prozentualen Zuwachs (+5,4 Prozent) und Bottrop (−5,9 Prozent) den höchsten Rückgang auf. Im Dienstleistungsbereich stieg die Erwerbstätigenzahl im Kreis Viersen (+2,1 Prozent) am stärksten; für Oberhausen (−0,8 Prozent) war hier der stärkste Rückgang zu konstatieren.

Die Zahl der marginal Beschäftigten lag im Jahr 2019 in NRW bei 1,3 Millionen; sie war damit um 2,0 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Ihre Zahl war in nahezu allen Kreisen und kreisfreien Städten niedriger als ein Jahr zuvor: Der höchste prozentuale Rückgang wurde für Oberhausen (−8,3 Prozent) ermittelt. Der Rhein-Sieg-Kreis verzeichnete mit +0,3 Prozent die höchste Steigerungsrate.

Die vorliegenden Ergebnisse basieren auf Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder” (https://www.statistikportal.de/de/etr), dem auch IT.NRW angehört. In die Erwerbstätigenrechnung einbezogen sind – neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – auch Beamte, marginal Beschäftigte sowie Selbstständige und mithelfende Familienangehörige. (IT.NRW)

(162 / 21) Düsseldorf, den 11. Mai 2021