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Zahl der Erwerbstätigen in NRW 2021 auf 9,59 Millionen gestiegen

Berufstätige Frauen und Männer auf einer Fußgängerbrücke
Dienstag, 25. Januar 2022

Zahl der Erwerbstätigen in NRW 2021 auf 9,59 Millionen gestiegen

2021 waren in NRW 9,59 Millionen Menschen erwerbstätig; das waren 9 800 mehr als 2020. Im Durchschnitt aller Bundesländer stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 7 000.

Düsseldorf (IT.NRW). Die Zahl der Erwerbstätigen belief sich in Nordrhein-Westfalen im Jahresdurchschnitt 2021 auf rund 9,59 Millionen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt nach vorläufigen Berechnungen mitteilt, waren damit im vergangenen Jahr in NRW 9 800 Personen (+0,1 Prozent) mehr erwerbstätig als 2020. Im Durchschnitt aller Bundesländer stieg die Zahl der Erwerbstätigen um 7 000 Personen.

Im Produzierenden Gewerbe verringerte sich die Erwerbstätigenzahl im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr um 25 500 (−1,2 Prozent) auf 2,1 Millionen. Auch 2020 hatte es hier bereits einen Rückgang um 25 100 (−1,2 Prozent) gegenüber 2019 gegeben. Für den Dienstleistungsbereich wurde dagegen für 2021 ein Zuwachs gegenüber 2020 von 38 100 Personen (+0,5 Prozent) auf 7,41 Millionen ermittelt. Damit konnte hier der Rückgang aus dem Jahr 2020 (−38 000; −0,5 Prozent) wieder kompensiert werden.

Unterschiede zeigten sich im vergangenen Jahr aber in den dem Dienstleistungsbereich untergeordneten Wirtschaftszweigen: So wurde im Bereich „Handel, Verkehr, Gastgewerbe, Information und Kommunikation” ein Rückgang um 30 700 Erwerbstätige auf 2,43 Millionen (−1,3 Prozent) verzeichnet. Im Bereich „Öffentliche und sonstige Dienstleister, Erziehung, Gesundheit” erhöhte sich die Zahl der Erwerbstätigen um 56 600 auf 3,26 Millionen (+1,8 Prozent). Für den Bereich „Finanz-, Versicherungs- und Unternehmensdienstleister, Grundstücks- und Wohnungswesen” wurden mit 1,72 Millionen 12 200 Erwerbstätige (+0,7 Prozent) mehr ermittelt als im Jahr 2020.

Die hier vorgestellten Zahlen beruhen auf vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung der Länder”, dem auch IT.NRW angehört. In die Erwerbstätigenrechnung einbezogen sind neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auch Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige und ausschließlich marginal Beschäftigte. (IT.NRW)

(23 / 22) Düsseldorf, den 25. Januar 2022