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Zahl der Gewerbeanmeldungen in NRW im Jahr 2020 um fünf Prozent gesunken

Montag, 15. Februar 2021

Zahl der Gewerbeanmeldungen in NRW im Jahr 2020 um fünf Prozent gesunken

Im Jahr 2020 wurden bei den nordrhein-westfälischen Gewerbeämtern 136 892 Gewerbe angemeldet.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2020 wurden bei den nordrhein-westfälischen Gewerbeämtern 136 892 Gewerbe angemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das fünf Prozent weniger Anmeldungen als im Jahr zuvor. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen war im vergangenen Jahr mit 111 993 um 16,0 Prozent niedriger als im Jahr 2019.

Die meisten Anmeldungen waren Neugründungen (115 774; −4,8 Prozent gegenüber 2019). Dabei handelte es sich in 23 858 Fällen (−9,4 Prozent) um Betriebsgründungen, bei denen aufgrund der voraussichtlichen Beschäftigtenzahl oder der Rechtsform eine größere wirtschaftliche Substanz vermutet werden kann. Von den sonstigen 91 916 Neugründungen wurden 60 664 im Nebenerwerb angemeldet; das waren 6,3 Prozent mehr als 2019.

Der Anteil neu angemeldeter Einzelunternehmen durch ausländische Staatsangehörige lag bei 24,6 Prozent. Dabei waren Gewerbetreibende mit polnischer (19,6 Prozent), türkischer (17,7 Prozent) und rumänischer (7,6 Prozent) Staatsangehörigkeit am häufigsten vertreten. Bei Einzelunternehmen war der Rückgang bei neu angemeldeten Gewerben von ausländischen Staatsangehörigen im Vergleich zum Jahr 2019 überdurchschnittlich hoch: Rumänische Staatsangehörige meldeten 998 (−33,4 Prozent), polnische 1 211 (−19,2 Prozent) und türkische Staatsangehörige 741 weniger Gewerbe an (−13,8 Prozent) als ein Jahr zuvor. Der Rückgang bei den von deutschen Staatsangehörigen neu angemeldeten Einzelunternehmen war mit 2 432 (−3,0 Prozent) weniger Anmeldungen vergleichsweise moderat.

Der Frauenanteil bei Gründungen von Einzelunternehmen lag im Jahr 2020 mit 35,6 Prozent in etwa auf dem Niveau des Vorjahres (2019: 35,2 Prozent).

Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass Gewerbemeldungen Absichtserklärungen sind. Den Statistikern liegen keine Informationen darüber vor, ob das an- bzw. abgemeldete Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird bzw. wurde. (IT.NRW)

(48 / 21) Düsseldorf, den 15. Februar 2021