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Zahl der Haushalte in NRW mit Wohngeldbezug um 2,1 Prozent gesunken

Modellhaus mit Münzstapel
Freitag, 1. Juli 2022

Zahl der Haushalte in NRW mit Wohngeldbezug um 2,1 Prozent gesunken

157 850 Haushalte bezogen Ende 2021 in Nordrhein-Westfalen Wohngeld. Die Haushalte erhielten im Schnitt 209 Euro monatlich.

Düsseldorf (IT.NRW) Ende 2021 bezogen 157 850 nordrhein-westfälische Haushalte Wohngeld; das waren 2,1 Prozent weniger als nach dem Anstieg zum Jahresende 2020 nach in Kraft treten der Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 (damals: 161 265 Haushalte). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, bezogen damit 1,8 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte Wohngeld (31.12.2020: 1,9 Prozent).

Wohngeld beziehende Haushalte in Nordrhein-Westfalen

Bei 150 410 (95,3 Prozent) der Haushalte mit Bezug von Wohngeld handelt es sich um reine Wohngeldhaushalte, bei denen alle Haushaltsmitglieder wohngeldberechtigt waren (2020: 153 190). Neben den reinen Wohngeldhaushalten gibt es auch sogenannte Mischhaushalte, in denen Wohngeldberechtigte mit Personen zusammenleben, die nicht wohngeldberechtigt sind. Ende 2021 erhielten in NRW insgesamt 7 445 solcher Mischhaushalte Wohngeld (2020: 8 075).

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder für selbstgenutztes Wohneigentum (Lastenzuschuss) geleistet. Zum Jahresende 2021 erhielten in NRW 141 955 reine Wohngeldhaushalte (94,4 Prozent) das Wohngeld in Form eines Mietzuschusses und 8 455 Haushalte (5,6 Prozent) bekamen einen Lastenzuschuss. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch der reinen Wohngeldhaushalte lag Ende 2021 bei 209 Euro und damit um 14 Euro höher als ein Jahr zuvor. Der Durchschnittsbetrag für den Mietzuschuss belief sich auf 205 Euro – der durchschnittlich gezahlte Lastenzuschuss auf 280 Euro.

Bei fast jedem zweiten reinen Wohngeldhaushalt war die wichtigste Einkommensquelle der Haupteinkommensperson eine Rente oder Pension (45,1 Prozent). 44,5 Prozent der reinen Wohngeldhaushalte waren Haushalte von Erwerbstätigen.

Die Statistiker weisen darauf hin, dass ab dem Berichtsjahr 2020 die Ergebnisse der Wohngeldstatistik aus Datenschutzgründen auf ein Vielfaches von fünf gerundet werden. Hierdurch besteht keine Additivität.

Haushalte, die unverbindlich und schnell prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben, können den Wohngeldrechner (www.wohngeldrechner.nrw.de) nutzen. Diese Online-Anwendung wird von Information und Technik Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt. (IT.NRW)

(279 / 22) Düsseldorf, den 1. Juli 2022

Ergebnisse für Städte und Gemeinden des Landes in der Landesdatenbank NRW