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Zahl der ukrainischen Schülerinnen und Schüler in NRW ist 17-mal so hoch wie vor dem Ukrainekrieg

Aufzeigende Schülerinnen und Schüler
Mittwoch, 1. März 2023

Zahl der ukrainischen Schülerinnen und Schüler in NRW ist 17-mal so hoch wie vor dem Ukrainekrieg

42 515 der 2,5 Millionen Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in NRW haben die ukrainische Staatsangehörigkeit.

Düsseldorf (IT.NRW). Im laufenden Schuljahr 2022/23 werden an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Nordrhein-Westfalen 42 515 ukrainische Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sind das 17-mal so viele wie in den Schuljahren zuvor (2021/22: 2 490; 2020/21: 2 450).

Die Kinder und Jugendlichen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit haben im aktuellen Schuljahr einen Anteil von 1,7 Prozent an allen rund 2,5 Millionen Schülerinnen und Schülern in NRW. Sie stellen damit jetzt die drittgrößte Gruppe hinter den Schüler(inne)n mit deutscher (84,4 Prozent) und syrischer Staatsangehörigkeit (3,1 Prozent).

36 370 (85,6 Prozent) der ukrainischen Schülerinnen und Schüler besuchen eine allgemeinbildende Schule. Die Grundschule ist dabei mit 14 665 die meistbesuchte Schulform, gefolgt vom Gymnasium (8 445) und der Gesamtschule (4 870). Die beruflichen Schulen werden im zurzeit laufenden Schuljahr von 6 145 ukrainischen Schülerinnen und Schülern besucht.

Schüler/-innen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit an Schulen in NRW im Schuljahr 2022/23

Insgesamt gibt es im Schuljahr 2022/23 in Nordrhein-Westfalen 2 479 835 Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Schuljahr 2021/22 (damals: 2 443 590). Bei den allgemeinbildenden Schulen war die Schülerzahl um 2,4 Prozent höher als ein Jahr zuvor. Die beruflichen Schulen werden dagegen von 1,8 Prozent weniger Schülerinnen und Schülern besucht als im Schuljahr 2021/22.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass die Erhebung der amtlichen Schuldaten jährlich erfolgt. Die erhobenen Daten beziehen sich auf die Kalenderwoche, in die der 15. Oktober fällt. Falls der 15. Oktober in eine Kalenderwoche mit einem oder mehreren schulfreien Tagen fällt, ist für die Erhebung von einer Kalenderwoche mit regulärem Schulbetrieb auszugehen. (IT.NRW)

(62 /23) Düsseldorf, den 1. März 2023