Zensus 2022: Durchschnittliche Wohnungsgröße in NRW auf knapp 93 Quadratmeter gestiegen
Düsseldorf (IT.NRW). Die Wohnungen in NRW-Wohngebäuden waren am 15. Mai 2022, dem Zensusstichtag, im Schnitt 92,7 Quadratmeter groß und damit 2,4 Quadratmeter größer als beim letzten Zensus 2011 ermittelt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt weiter mitteilt, gab es die geringste durchschnittliche Wohnfläche in den Großstädten des Ruhrgebiets und der Rheinschiene, insbesondere in Gelsenkirchen (76,6 qm), Düsseldorf, Duisburg und Köln (jeweils 77,6 qm). In den eher ländlich geprägten Regionen Ostwestfalen-Lippe, dem Münsterland und der Eifel war die durchschnittliche Wohnfläche in NRW am größten.
Großteil der NRW-Wohngebäude sind Einfamilienhäuser
Wie bereits 2011 war der Großteil der Wohngebäude Einfamilienhäuser. Im Mai 2022 betrug deren Wert 63,3 Prozent. Dies entspricht einem Anstieg von 1,8 Prozentpunkten im Vergleich zum letzten Zensus 2011. Besonders westlich des Rheins dominierten die Einfamilienhäuser die Gebäudelandschaft und machten dort in einigen Gemeinden fast 90 Prozent der Wohngebäude aus. Hierzu zählen z. B. die Gemeinden Selfkant (89,4 Prozent), Waldfeucht (85,8 Prozent) und Vettweiß (85,3 Prozent). Gebäude mit sieben bis zwölf Wohnungen standen prozentual am häufigsten in Düsseldorf (21,5 Prozent) und Köln (16,2 Prozent). Als Wohngebäude werden Gebäude bezeichnet, deren Gesamtnutzfläche mindestens zur Hälfte Wohnzwecken dient.
Durchschnittliche NRW-Leerstandsquote bei 1,4 Prozent
Der marktaktive Leerstand – also leerstehende Wohnungen in Wohngebäuden, die dem Wohnungsmarkt unmittelbar oder innerhalb von drei Monaten zur Verfügung stehen – lag im Mai 2022 im Landesdurchschnitt bei 1,4 Prozent. Im Ruhrgebiet war die marktaktive Leerstandsquote insgesamt vergleichsweise hoch; das Maximum von fast drei Prozent wurde in Gelsenkirchen erreicht.
Diese und weitere interessante Ergebnisse zur Wohnlandschaft in Nordrhein-Westfalen sind ab sofort in der StoryMap Wohnen zu finden. (IT.NRW)
(205 / 24) Düsseldorf, den 3. Juli 2024
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