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Zensus 2022: Landesstatistiker kontaktieren Immobilienbesitzer zwecks Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung

Luftaufnahme einer Kleinstadt
Montag, 13. September 2021

Zensus 2022: Landesstatistiker kontaktieren Immobilienbesitzer zwecks Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung

Rund 25 000 Besitzerinnen und Besitzer von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen erhalten in den nächsten Tagen Post vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).

Düsseldorf (IT.NRW). Rund 25 000 Besitzerinnen und Besitzer von Wohnimmobilien in Nordrhein-Westfalen erhalten in den nächsten Tagen Post vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW). Als zuständiges Statistisches Landesamt führt IT.NRW den Zensus 2022 in NRW durch. Zur Vorbereitung der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 werden ausgewählte Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Wohnungen angeschrieben, bei denen die Statistiker klären möchten, ob die ihnen aus den Grundsteuerdaten vorliegenden Angaben korrekt sind. Die Beantwortung der Fragen nimmt nur wenige Minuten in Anspruch. Die Antworten können IT.NRW elektronisch oder mittels eines Papierfragebogens zur Verfügung gestellt werden.

Beim ab Mai 2022 stattfindenden Zensus 2022 soll neben der Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahl auch festgestellt werden, wie viele Gebäude und Wohnungen es gibt. Die durch den Zensus gewonnenen Ergebnisse sind von großer Bedeutung z. B. für die Planung zukünftiger Projekte in Wirtschaft, Politik, Städten und Gemeinden. Anhand der Ergebnisse können zum Beispiel Engpässe im Wohnungsangebot gezielter angegangen werden. Mit den voraussichtlich im November 2023 vorliegenden Ergebnissen der Gebäude- und Wohnungszählung NRW werden dann auch Vergleiche des Gebäude- und Wohnungsbestandes nach Ausstattungsmerkmalen von Wohnraum im nationalen und europäischen Vergleich möglich sein.

Bei allen Erhebungen im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Deutschland und zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de. (IT.NRW)

(356 / 21) Düsseldorf, den 13. September 2021