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Onlinezugangsgesetz (OZG)

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Onlinezugangsgesetz (OZG)

Im OZG werden die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen sowie deren Bereitstellung über Verwaltungsportale geregelt.

Was ist das OZG?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein vom Bund verabschiedetes Gesetz, das Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen Verwaltungsleistungen online anbieten soll – insgesamt 575 OZG-Leistungen unter denen sich über 5 000 einzelne Leistungen verbergen.

Logo OZG

Durch den Föderalismus ist die Verwaltungsdigitalisierung jedoch relativ komplex, daher wird nach dem Motto „Einer für Alle“ – oder kurz „EfA“ gearbeitet: Jedes Land sollte Leistungen so digitalisieren, dass andere Länder sie nachnutzen können und den Online-Prozess nicht noch einmal selbst entwickeln müssen. Das spart Zeit, Ressourcen und Kosten. Das Land Nordrhein-Westfalen betreut federführend die Themenfelder Arbeit und Ruhestand sowie Engagement und Hobby.

Als zentraler IT-Dienstleister des Landes NRW ist IT.NRW im Rahmen des OZG in zahlreiche Projekte eingebunden. IT.NRW übernimmt in den Projekten unter anderem klassische Betriebstätigkeiten. Hierzu zählen Serverbetrieb, -installation und -wartung sowie die Integration neuer Funktionen, wie zum Beispiel Beratungen mithilfe einer Chat- und Videofunktion. Zudem sind wir für Support und Betriebsinstallationen von Komponenten zuständig und stellen Medien zur Zusammenarbeit wie z. B. Confluence bereit.
OZG-Projekte, an denen IT.NRW mitarbeitet, sind u. a. das Familienportal, das Serviceportal, die Anwendung „Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“, Sportförderung sowie die Sozialplattform, auf der u. a. die OZG-Leistung Hilfe zum Lebensunterhalt angeboten wird. Zudem stellt IT.NRW die „Zentrale Datenaustausch Infrastruktur“ (ZDI) bereit, die im Hintergrund dafür sorgt, dass die in den Themenportalen gestellten Anträge an die richtigen Stellen weitergeleitet werden.

Da die Verwaltungsdigitalisierung eine kontinuierliche Aufgabe bleibt und bis Ende 2023 nicht abgeschlossen ist, wurde eine weiterer Gesetzesentwurf – das OZG 2.0 - im Bundeskabinett beschlossen. Dieser schafft den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung sowie zentrale Voraussetzungen für nutzerfreundliche und vollständig digitale Verfahren.
Weitere Informationen zum Onlinezugangsgesetz und alle Dienstleistungen finden Sie unter www.onlinezugangsgesetz.de.

Die Sozialplattform ist ein Themenportal aus dem Feld Arbeit und Ruhestand, das im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) von d-NRW in Kooperation mit Deloitte, Materna, T-Systems und IT.NRW erstellt wurde.

Ziel der Sozialplattform ist es, einen bundesweit einheitlichen Onlinezugang für Sozialleistungen aufzubauen. Bürgerinnen und Bürger sollen einfach die von ihnen benötigten Leistungen finden und beantragen können. Dadurch, dass die Sozialplattform bundesweit nutzbar ist, können interessierte Länder sich beteiligen, indem sie ihre entwickelten Online-Lösungen auf der Sozialplattform anbieten oder bereits bestehende Anwendungen mitnutzen. Somit wird durch die Sozialplattform das EfA-Prinzip „Einer für Alle“ umgesetzt. Eine der Herausforderungen besteht vor allem darin, dass in den Kommunen aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung unterschiedliche Programme zur Antragsbearbeitung verwendet werden. Deshalb müssen zuerst Schnittstellen zu Portalen wie der Sozialplattform geschaffen werden, um eine digitale Antragsbearbeitung innerhalb der Kommune zu ermöglichen. Die erste Ausbaustufe der Sozialplattform ist am 14. März 2022 unter www.sozialplattform.de live gegangen. Sie umfasst u. a. die Anträge Hilfe zum Lebensunterhalt (HzL), Bürgergeld und Wohngeld. In den weiteren Ausbaustufen sollen bis zu 60 weitere Online-Anträge und neue Funktionalitäten, wie zum Beispiel ein Sozialleistungsfinder, integriert werden. Da IT.NRW für den Betrieb der Sozialplattform verantwortlich ist, leistet unser Haus somit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung des OZG – nicht nur auf Landes- sondern auf Bundesebene.