Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Digitale Barrierefreiheit – KBIT

Person verwendet Brailletastatur

Digitale Barrierefreiheit – KBIT

Anwendungen barrierefrei gestalten – Software muss eine digitale Rampe erhalten

Barrierefreiheit ist für zehn Prozent der Bevölkerung
unentbehrlich,für vierzig Prozent notwendig und für
hundert Prozent komfortabel und ein Qualitätsmerkmal.

Quelle: Bundeswirtschaftsministerium, Faktenblatt 4, 2010, S. 2

Digitale Barrierefreiheit ermöglicht Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen den Zugang zu digitalen Verwaltungen.

Das Kompetenzzentrum Barrierefreie Informationstechnik (KBIT) berät die Landesverwaltung in Fragen der barrierefreien Informationstechnik und testet Software in den Bereichen Web, Desktop, Mobile und PDF-Dokumente. Darüber hinaus schult das KBIT Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein breiteres Bewusstsein für Barrierefreiheit in der digitalen Anwendungs- und Arbeitswelt zu schaffen.