Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Datenschutzhinweis für Foto- und Filmaufnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit

Welche Daten werden für welchen Zweck verarbeitet?

IT.NRW erstellt und nutzt Foto- und Filmaufnahmen im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit. Bei der digitalen Verarbeitung der Foto- und/oder Filmaufnahmen kann es je nach Format dazu kommen, dass ebenfalls Zusatzinformationen über den Ort der Veranstaltung verarbeitet werden.

Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt die Verarbeitung?

Foto- bzw. Filmaufnahmen werden in der Regel so erstellt, dass ausschließlich größere Gruppen zu erkennen sind und keine Einzelpersonen im Fokus stehen.  Aufnahmen und ihre Veröffentlichung erfolgen auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 lit. f im berechtigten Interesse von IT.NRW. In den Fällen in denen Personen besonders hervorgehoben abgebildet werden sollen, wird vorab eine Einwilligung eingeholt.

Werden die Daten an Stellen außerhalb von IT.NRW übermittelt werden?

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden Foto- bzw. Filmaufnahmen in Printmedien, im eigenen Internetauftritt und auch in sozialen Medienplattformen wie Instagram, X (Twitter), LinkedIn, Xing veröffentlicht.

Dabei ist nicht auszuschließen, dass die Foto- bzw. Filmaufnahmen auch in Ländern außerhalb der Europäischen Union abrufbar sind.

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Die Daten werden spätestens nach Ablauf von fünf Jahren gelöscht.