Landesbetrieb IT.NRW
Statistik und IT-Dienstleistungen  

Entlastung der Auskunftgebenden

Wir streben an, mit einfachen, digitalen und büro­kratiearmen Erhebungen die Belastung der auskunft­gebenden Stellen so gering wie möglich zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen, wird fortlaufend daran gearbeitet, die Methoden der Daten­gewinnung noch weiter zu verbessern, den Melde­prozess zu vereinfachen und auch das Erhebungs­programm so gering wie möglich zu halten.

Einen Überblick über die viel­fältigen Maßnahmen, die kürzlich angestoßen wurden, aktuell in Arbeit sind oder für die nahe Zukunft anstehen, finden Sie nachfolgend.

  • Im Rahmen der Land­wirtschafts­zählung 2020 konnten in Nordrhein-Westfalen rund 28 000 Betriebe, die im Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) Prämien­zahlungen der EU beantragt haben, entlastet werden. In­formationen, die die Betriebe bereits in dem Verwaltungs- und Kontroll­system hinterlegt hatten, mussten nicht mehr erneut für die in der Landwirtschafts­zählung integrierte Boden­nutzungs­haupt­erhebung gemeldet werden. Dieser Entlastungs­effekt wird auch in Zukunft für rund 8 000 Betriebe realisiert, die jährlich im Rahmen einer Stich­probenerhebung über die Boden­nutzung Auskunft geben.
  • Gemeinsam mit den anderen Statistischen Ämtern wurden die Verdienst­erhebungen grundlegend neu konzipiert. Ab Anfang 2022 werden drei Erhebungen durch eine monatliche Erhebung abgelöst. Zudem beschränkt sich die Ab­frage auf In­formationen, die bereits in den Lohn­buchhaltungssystemen der Betriebe vorliegen. Dadurch verringert sich die Komplexität der Daten­zusammen­stellung für die Betriebe und die Anzahl der Rückfragen der Statistischen Ämter. Die Anzahl der auskunfts­pflichtigen Betriebe kann im Zuge der Neukonzeption um etwa die Hälfte verringert werden.
  • Für die jährlichen und viertel­jährlichen Statistiken des Personennahverkehrs zieht IT.NRW gemeinsam mit den anderen Statistischen Ämtern aktuell die Stich­probe für die kommenden fünf Jahre neu, sodass 400 Kleinunternehmen ab dem Berichtsjahr 2021 sowohl bei Quartals- als auch Jahreserhebungen von der Berichts­pflicht befreit sind.
  • In den Umweltstatistiken wurden Merkmalsumfang und Lieferwege für die Umweltstatistiken sowie für die Meldungen an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucher­schutz (LANUV) harmonisiert. Zukünftig müssen die sech­zehn Thermischen Abfallbehandlungsanlagen (Müllverbrennungsanlagen) die Daten aus der Primär­erhebung nur noch an das LANUV NRW melden. Das ent­lastet die Anlagen­betreiberinnen und -betreiber von Berichtspflichten.
  • Die Nutzung öffentlich zugänglicher Daten­quellen kann zur Entlastung der Auskunft­gebenden beitragen. Für die Tourismusstatistik prüft IT.NRW zum Beispiel, wie mithilfe von Webscraping-Verfahren In­formationen aus dem Internet gewonnen werden können, die andernfalls die Auskunftgebenden für die Statistik angeben müssen. Für den Bereich der Gebäude- und Wohnungsstatistiken prüft IT.NRW, inwieweit Informationen zum Gebäudebestand aus Satellitenbildern gewonnen werden können, beispielsweise zum Bestand von Solaranlagen. Diese Anwendungen müssen auch in Zukunft unseren hohen Datenschutzanforderungen genügen. Näheres zum Thema finden Sie im Bereich Experimentelle Statistik.
  • Für die Preisstatistik sollen zukünftig für den stationären Handel die Daten von Scanner­kassen genutzt werden. IT.NRW richtet diesen neuen Lieferweg mit den großen Handels­ketten im Land ein. Mittel­fristig löst er die direkte Preiserhebung vor Ort in größerem Umfang ab und führt zu Entlastungen. Perspektivisch könnten auf diese Weise auch die Umsätze und Absatz­mengen erfasst und so weitere Erhebungen ersetzt werden. Darüber hinaus werden auch für die Internet­preis­erhebung zukünftig häufiger Webscraping-Verfahren eingesetzt.
  • IT.NRW bereitet derzeit die Vergabe eines Forschungsprojektes zur Weiterentwicklung der Erhebungsdurchführung im Bereich der Wirtschaftsstatistiken vor. Dabei sollen neben Ver­besserungen zur Ver­fügbarmachung aktueller und hoch­wertiger wirtschaftsstatistischer Daten auch effizientere Erhebungsmöglichkeiten adressiert werden. Im Rahmen der von der Landesregierung geplanten Experimentierklausel sollen außerhalb des bundesgesetzlichen Rahmens Untersuchungen durchgeführt werden, die u. a. Entlastungen für Auskunft­gebende fördern können und dabei die hohe Qualität der Statistiken erhalten. Es soll systematisch geprüft werden, ob bzw. wie amtliche Erhebungen durch öffentlich zugängliche Daten sowie Big-Data-Quellen ergänzt bzw. ersetzt und inwieweit Verfahren des maschinellen Lernens und der künstlichen Intelligenz in der Wirtschafts­statistik sinnvoll angewendet werden könnten.
  • In den Befragungen der privaten Haushalte haben sich viele Auskunftgebende eine Meldemöglichkeit über eine App gewünscht. Dies setzt IT.NRW derzeit für die Zeitbudgeterhebung und die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe um. Die App erleichtert die Teilnahme über eine intuitivere Nutzerführung. Es ist davon auszugehen, dass mittels der App die Ausfüllqualität steigt und weniger Rückfragen bei den Haushalten gestellt werden müssen. Hieraus resultiert unmittelbar eine Entlastung für ca. 20 000 Haushalte.
  • Durch eine verbesserte, einfachere Kommunikation sollen Missverständnisse, Rückfragen und unnötige Aufwendungen in den Betrieben vermieden werden. So soll eine Entlastung der Auskunftsgebenden durch die Optimierung der konkreten Datenbereitstellung (z. B. Fragebögen, Meldewege, Schnittstellen) und ein reibungsloser, effizienter Ablauf bei der Erstellung der Statistiken entstehen.
  • Mit einer Registermodernisierung wird angestrebt, dass Informationen für Verwaltungsdienstleistungen in Registern vorgehalten werden. Die amtliche Statistik soll auf diese Register zugreifen und sie unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verknüpfen können. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer müssen dann keine Daten mehr doppelt oder mehrfach abgeben, sodass ein erheblicher Entlastungseffekt erzielt werden kann. Erste wichtige Schritte wurden mit dem bereits verabschiedeten Registermodernisierungsgesetz sowie den derzeit in Abstimmung befindlichen Registergesetzen (Registerzensuserprobungsgesetz und Unternehmensbasisdatenregistergesetz) unternommen. Das MWIDE NRW und IT.NRW haben die Vorschläge dazu in Arbeitsgruppen auf Bundesebene erarbeitet und vorangetrieben.