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Tabellen aus dem Bereich
Gastgewerbe
Statistik und IT-Dienstleistungen
Titel | HTML | |
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Umsatz in Preisen (real) im Monatsdurchschnitt (2015=100) | HTML | |
Beschäftigte im Monatsdurchschnitt (2015=100) | HTML |
Personen, die auf der Grundlage von Arbeitsverträgen ein Entgelt in Form von Gehalt, Lohn, Provision oder Sachleistungen erhalten. Hierzu gehören auch Aushilfskräfte, Auszubildende sowie Teilzeitbeschäftigte einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zählen auch tätige Inhaberinnen und Inhaber sowie unbezahlt mithelfende Familienangehörige.
Als Beschäftigte gelten tätige Inhaberinnen und Inhaber, unbezahlt mithelfende Familienangehörige sowie sämtliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dazugehören auch Auszubildende, vorübergehend Abwesende (z. B. Erkrankung, Urlaub oder Mutterschutz) und alle Teilzeitbeschäftigten einschließlich der geringfügig Beschäftigten. Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden oder im Auftrag anderer Unternehmen Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten ausführen, gehören nicht hierzu.
Betriebsstoffe werden bei der Produktion verbraucht, gehen aber nicht in das Fabrikat ein, z.B. Strom
Hierzu zählen z. B. die Zahlungen für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, die Instandhaltung und Reparatur von Gebäuden und Einrichtungen, die Kosten für Werbung und Geschäftsreisen, Versicherungsbeiträge, Kosten für Steuer- und Rechtsberatung. Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (z. B. AG, GmbH) oder andere leitende Personen.
Der Bruttobetriebsüberschuss errechnet sich wie folgt: Bruttobetriebsüberschuss = Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten - Bruttoentgelte - Sozialabgaben
Bruttoentgelte sind die Bezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, und zwar ohne die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, jedoch einschließlich der davon zu entrichtenden Steuern und Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung. In die Bruttoentgelte sind einbezogen sämtliche Zuschläge (wie Familienzuschlag) und Zulagen zum Beispiel für:
Mehrarbeit, Leistungszulagen, Naturalvergütungen, Vergütungen für ausgefallene Arbeitszeit (zum Beispiel Urlaubsentgelte), Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Entgeltfortzahlung, Beihilfen im Krankheitsfall und Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld, ferner Gratifikationen und Leistungen zur Vermögensbildung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
Vergütungen für Auszubildende, Teilzeitbeschäftigte und Aushilfskräfte sowie Bezüge von Gesellschaftern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Kräften (soweit sie steuerlich als Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gelten) sowie die Provisionen.
Bruttogewinnspanne =
Umsatz aus Handel
- Bezüge von Handelswaren
+ Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres.
Die Bruttowertschöpfung (BWS) ist eine Kennzahl der Entstehungsrechnung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. Sie ergibt sich aus dem Gesamtwert der im Produktionsprozess erzeugten Waren und Dienstleistungen (Produktionswert), abzüglich den Wert der im Produktionsprozess verbrauchten, verarbeiteten oder umgewandelten Waren und Dienstleistungen, den Vorleistungen. Nach ESVG 95 (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen) wird die BWS zu Herstellungspreisen ausgewiesen.
Die Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten entspricht der Bruttowertschöpfung abzüglich sonstiger indirekter Steuern zuzüglich Subventionen. Sie errechnet sich wie folgt:
Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten =
Umsatz
+ sonstige betriebliche Erträge (ohne Subventionen)
- Bezüge von Handelswaren
- Bezüge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
+ Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres
+ Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie an selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang des Geschäftsjahres
- Mieten und Pachten (einschließlich Kosten für Operate Leasing)
- betriebliche Steuern und Abgaben
- bezogene Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen
+ Subventionen.
Als Faktorkosten bezeichnet man die Kosten (ohne indirekte Steuern und Transferzahlungen), die den Produktionsfaktoren als wirtschaftlicher Gegenwert aus dem Produktionsprozess zugerechnet werden.
Umfasst die kurzzeitige Gewährung von Unterkunft sowie die Bereitstellung von kompletten Mahlzeiten und von Getränken zum in der Regel sofortigen Verzehr. Das Gastgewerbe setzt sich zusammen aus den beiden Teilbereichen Beherbergung und Gastronomie.
Hilfsstoffe sind Güter, die zwar auch Bestandteil der Fertigfabrikate werden, die aber wertoder mengenmässig eine geringe Rolle spielen, z.B. Leim bei der Möbelproduktion.
Zu den Investitionen zählen auch Anzahlungen für im Bau befindliche Anlagen und Bauten. Die Investitionen umfassen nicht Zugänge aus Verschmelzung. Bruttoinvestitionen in Errichtung, Umbau und Erweiterung von Gebäuden beinhalten nicht die laufenden Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen. Zu den Bruttoinvestitionen in Grundstücke wird auch die zugehörige Grunderwerbsteuer gerechnet.Zu den Bruttoinvestitionen in Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge gehören alle neuen und gebrauchten Sachanlagen, die im Berichtszeitraum von Dritten gekauft oder selbst erstellt wurden. Die erworbenen Güter sind zum Kaufpreis (einschließlich Transport- und Installationskosten sowie den mit der Eigentumsübertragung verbundenen Kosten) zu bewerten, die selbst hergestellten Güter zu den Herstellungskosten. Anzugeben sind auch Aufwendungen für Erweiterung, Umbauten, Modernisierung und Erneuerung.Nicht hierunter fallen laufende Instandhaltungskosten.
Zu Mieten und Pachten zählen Miete für betrieblich genutzte Bauten, Betriebs- und Geschäftsräume (einschließlich Lagerräume, Garagen usw.) sowie Grundstückspachten. Beim Operate Leasing erwirbt der Leasingnehmer ein kurzfristiges, jederzeit kündbares Nutzungsrecht am Leasingobjekt.Der größte Teil des Investitionsrisikos und die Aufwendungen für Versicherungen, Wartung und Reparaturen werden vom Leasinggeber getragen. Anzugeben sind die im Leasingvertrag vereinbarten jährlichen Mietzahlungen
Örtliche Einheiten sind die rechtlich unselbstständigen Zweigniederlassungen, Betriebe oder Arbeitsstätten einschl. der Hauptniederlassung.
ProduktionswertProduktionswert =
Umsatz
+ sonstige betriebliche Erträge (ohne Subventionen)
+ Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres
+ Bestand an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang des Geschäftsjahres
- Bezüge von Handelswaren.
Der Rohertrag ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die sich aus der Gesamtleistung des Unternehmens abzüglich des Materialaufwands ergibt. Berechnet wird der Rohertrag wie folgt:
Umsatz
- Bezüge von Handelswaren
- Bezüge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
+ Bestand an Handelswaren am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Handelswaren am Anfang des Geschäftsjahres
+ Bestand an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Ende des Geschäftsjahres
- Bestand an Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen sowie selbst hergestellten oder bearbeiteten Halb- und Fertigerzeugnissen am Anfang des Geschäftsjahres.
Unter Rohertragsquote wird die Quote verstanden, die sich aus der Division "Rohertrag durch Gesamtleistung" ergibt. Die Quote wird in üblicher Form in einem Prozentwert ausgedrückt.
Rohstoffe sind Stoffe, die als Hauptbestandteil in die Fertigfabrikate eingehen, z.B. Holz bei einem Schrank.
Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit kürzer ist als die orts-, branchen- oder betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit (z. B. Aushilfen, Halbtagskräfte und Personen, die nur an bestimmten Wochentagen tätig sind).
Der Umsatz im Gastgewerbe umfasst Umsätze aus Beherbergung sowie aus Gaststätten-, Kantinen- und Cateringleistungen. Anzugeben ist der Gesamtbetrag der abgerechneten Lieferungen und sonstigen Leistungen (ohne Umsatzsteuer) zuzüglich Bedienungsgeld.
Kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- oder gewerbesteuerrechtlichen Gründen Bücher führen oder ähnliche Aufzeichnungen mit dem Ziel einer jährlichen Feststellung des Vermögensstandes machen muss.
Versandhandel ist eine Absatzform des Einzelhandels, bei der Handelswaren mittels Katalog, Internet, Prospekt, Anzeige, Muster usw. angeboten und dem Käufer nach Bestellung in der Regel auf dem Versandweg zugestellt werden.
Beschäftigte, deren regelmäßige Arbeitszeit der orts-, branchen- und betriebsüblichen Wochenarbeitszeit entspricht.
Waren- und Dienstleistungskäufe
Summe der Aufwendungen für
- Bezüge von Handelswaren,
- Bezüge von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen
- Mieten und Pachten,
- Bezogene Leistungen und andere betriebliche Aufwendungen.
Zum Gastgewerbe zählen alle Unternehmen der Beherbergung und der Gastronomie, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich oder überwiegend darin besteht, gegen Bezahlung entweder Übernachtung für eine begrenzte Zeit (auch mit Abgabe von Speisen und Getränken) anzubieten (= Beherbergung) oder Mahlzeiten und/oder Getränke üblicherweise zum sofortigen oder alsbaldigen Verzehr abzugeben, sowie die Caterer (= Gastronomie). Die hier dargestellten Ergebnisse sind der monatlichen Konjunkturerhebung entnommen.
Die monatlich von IT.NRW als statistischem Landesamt veröffentlichten Daten zum NRW-Gastgewerbe basieren auf den jeweils aktuellsten Ergebnissen der „Monatsstatistik im Gastgewerbe”. Bei dieser Konjunkturerhebung handelt es sich um eine Unternehmensstatistik. Sie wird als geschichtete Stichprobenerhebung durchgeführt, bei der ca. fünf Prozent der potenziell berichtspflichtigen Unternehmen befragt werden. Einmal jährlich werden ca. 17 Prozent der Berichtspflichtigen in den Repräsentativschichten der Stichprobe ausgetauscht (Stichprobenrotation). Die regelmäßige Aktualisierung der Zusammensetzung des Berichtskreises berücksichtig damit die laufenden Veränderungen, die etwa durch Betriebsauflösungen, Wirtschaftszweigwechsel oder Firmenneugründungen eintreten.
Hauptkriterium für die Zugehörigkeit eines Unternehmens zum Berichtskreis ist der Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit gemäß der Klassifikation der Wirtschaftszweige in der Abteilung 55 (Beherbergung) oder 56 (Gastronomie) der WZ 2008. Potenziell berichtspflichtig sind alle rechtlich selbstständigen Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren Jahresumsatz 150 000 Euro und mehr beträgt.
Erklärvideo zum Stichprobenkonzept
Erfragt werden jeweils Angaben zum Gesamtunternehmen mit allen Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben sowie allen zum Unternehmen gehörenden Hilfs- und Nebenbetrieben (Verwaltung, Lager, Produktion usw.). Dazu gehören auch solche Arbeitsstätten, in denen andere als Gastgewerbetätigkeiten überwiegen (z. B. Herstellung von Nahrungs- und Genussmitteln). Nicht einbezogen werden land- und forstwirtschaftliche Betriebe, im Ausland gelegene Unternehmensteile sowie die Gastgewerbeaktivitäten solcher Unternehmen, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt nicht im Gastgewerbe liegt, wie von Einzelhandelsunternehmen betriebene Restaurants oder von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes oder Behörden in eigener Regie betriebene Kantinen.
Die Darstellung der Ergebnisse erfolgt nach Positionen der Wirtschaftszweigsystematik (WZ 2008) oder nach sogenannten Sondersummen, die sich aus ausgewählten WZ-Positionen zusammensetzen.
Für das Gastgewerbe werden die beiden folgenden Sondersummen berücksichtigt:
55-01 Gastgewerbe
561-01 Gaststättengewerbe
Zu beachten ist, dass die dargestellten Ergebnisse aufgrund der vorgegebenen Erhebungsmethodik nicht den erzielten Umsatz im jeweiligen Wirtschaftszweig widerspiegeln (z. B. WZ 56.1 „Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben …”), sondern auf dem Umsatz von Unternehmen, die schwerpunktmäßig in diesem Wirtschaftszweig tätig sind, basieren. Umsätze, die von anderen Unternehmen in diesem Bereich erzielt wurden (z. B. Umsätze von Kantinen, die von Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes in Eigenregie betrieben werden), können für die verschiedenen Wirtschaftszweige nicht berücksichtigt werden, weil der Statistik keine Kenntnisse darüber vorliegen.
Die Ergebnisse enthalten Schätzungen für nicht rechtzeitig eingehende Unternehmensmeldungen und sind deshalb als vorläufig anzusehen. Später eingehende Nachmeldungen sowie rückwirkende Korrekturlieferungen von Meldern werden in das Datenmaterial aufgenommen und in den Veröffentlichungen der Folgemonate entsprechend berücksichtigt.
Gemäß den Vorgaben der Europäischen Union ist für die Gastgewerbestatistik alle fünf Jahre ein neues Basisjahr für die Ermittlung der realen Umsätze und der Messzahlen zu wählen. Ab Berichtsmonat März 2018 werden daher Daten basierend auf dem Jahr 2015 dargestellt. Weil frühere veröffentlichte Ergebnisse auf das Jahr 2010 basiert wurden, sind sie nur eingeschränkt mit ab März 2018 veröffentlichten Ergebnissen vergleichbar.
Weitere Informationen finden Sie in den Qualitätsberichten des Statistischen Bundesamtes zur Monatsstatistik im Gastgewerbe (Konjunkturstatistik) und zur Jahresstatistik 2015 im Gastgewerbe (Strukturerhebung).
Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.
Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.