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Strafverfolgung

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Titel HTML PDF
Aufgrund von Straftaten nach dem StGB verurteilte Personen nach Hauptdelikts- und Personengruppen HTML PDF
Aufgrund von Straftaten verurteilte Personen nach Altersgruppen und Geschlecht HTML PDF
Abgeurteilte nach Art der Entscheidung HTML PDF
Rechtskräftig Verurteilte je 100 000 Einwohner nach Personengruppe und Geschlecht HTML PDF
Glossar

Abgeurteilte

Abgeurteilte sind Angeklagte, gegen die ein Strafverfahren nach Eröffnung eines Hauptverfahrens durch Urteil, Strafbefehl oder  Einstellungsbeschluss  rechtskräftig  abgeschlossen  worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen – Freispruch, Einstellung des Strafverfahrens, Absehen von Strafe, Anordnen von Maßregeln der Besserung und Sicherung sowie Überweisung  an  den  Vormundschaftsrichter  –  getroffen  wurden. Bei der Aburteilung von Straftaten, die in Tateinheit oder Tatmehrheit  begangen  wurden,  ist  nur  die  Straftat  statistisch  erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden  mehrere  Straftaten  der  gleichen  Person  in  mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.

Erwachsene

Erwachsene sind Personen vom vollendeten 21. Lebensjahr an;  auf diese Personengruppe finden ausschließlich  die Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts Anwendung.

Heranwachsende

Als Heranwachsende gelten  Personen  im  Alter  von  18  bis unter 21 Jahren; nach dem dritten Strafrechtsänderungsgesetz vom 4. August 1953 können Heranwachsende sowohl nach Jugendstrafrecht als auch nach allgemeinem Strafrecht abgeurteilt werden. Die Entscheidung, nach welchen Rechtsvorschriften der Heranwachsende abzuurteilen ist, hat der Richter nach Würdigung der Persönlichkeit des Täters und der Art der Tat zu fällen.

Jugendliche

Jugendliche sind Personen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren; begeht ein Jugendlicher eine Verfehlung, die nach den allgemeinen Vorschriften mit Strafe bedroht ist, so gelten für ihn die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes.

Strafverfolgungsstatistik

In der Strafverfolgungsstatistik werden Angaben zu rechtskräftig abgeurteilten Personen erhoben, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch (StGB) oder nach anderen Bundes- bzw. Landesgesetzen  verantworten  mussten.  Ordnungswidrigkeiten werden nicht berücksichtigt.

Verurteilte

Verurteilte sind  Straffällige,  gegen  die  nach  allgemeinem  Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt worden  ist  oder  deren  Straftat  nach  Jugendstrafrecht  mit  Jugendstrafe,  Zuchtmittel  oder  Erziehungsmaßregeln  geahndet wurde. Verurteilt werden kann nur eine Person, die im Zeitpunkt der Tat strafmündig, d. h. 14 Jahre oder älter war.

Verurteiltenziffer

Verurteiltenziffern eröffnen den Blick auf die relative Strafhäufigkeit. Zur Berechnung werden die rechtskräftig Verurteilten eines Jahres zur strafmündigen Bevölkerung ins Verhältnis gesetzt. Dies erfolgt bezogen auf 100 000 Einwohner entsprechenden Alters und/oder Geschlechts, die am 31. Dezember des Vorjahres zur Wohnbevölkerung zählten.

Methodische Erläuterungen

Bei der Strafverfolgungsstatistik handelt es sich um eine Sekundärerhebung auf der Basis der Verwaltungsdaten der Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften und Jugendgerichte). Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in den Zuständigkeitsbereich der Strafgerichte fallen, werden nicht berücksichtigt.

Bei der Aburteilung von Straftaten, die in Tateinheit oder Tatmehrheit begangen worden sind, ist nur die Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt.

Gemäß § 10 StGB findet das allgemeine Strafrecht für Taten von Jugendlichen und ggf. Heranwachsenden nur dann Anwendung, soweit im Jugendgerichtsgesetz (JGG) nichts anderes bestimmt ist. Die Entscheidung, ob ein Heranwachsender nach StGB oder JGG abzuurteilen ist, hat der Richter nach Würdigung der Persönlichkeit des Täters und der Art der Tat zu treffen.

Landesdatenbank Links

Landesdatenbank NRW
Tabellen aus dem Bereich
Strafverfolgung
24311 Strafverfolgungsstatistik
Pressemitteilung
(084 / 23) Dienstag, 21. März 2023
Samstag, 1. April 2023 - 13:37
NRW: 2021 wurden 21,1 Prozent mehr Personen wegen Gewalt an Kindern verurteilt als ein Jahr zuvor
Von den Straftaten wegen Gewalt an Kindern waren 2021 insgesamt 835 Kinder unter 14 Jahren betroffen.

Pressemitteilung
(100 / 22) Montag, 21. März 2022
Samstag, 1. April 2023 - 13:37
2020 wurden in NRW 460 Straftäter wegen Gewalt an Kindern verurteilt
Mindestens 652 Kinder waren Opfer von Straftätern, die 2020 in Nordrhein-Westfalen wegen Gewalt an Kindern rechtskräftig verurteilt wurden.

Pressemitteilung
(044 / 22) Freitag, 11. Februar 2022
Samstag, 1. April 2023 - 13:37
Neue Web-Anwendung visualisiert Daten zur Strafverfolgung in NRW
IT.NRW veröffentlicht neue Web-Anwendung "Strafverfolgung interaktiv" mit Auswertungsmöglichkeit nach Straftaten, Geschlecht und Altersgruppen.

Pressemitteilung
(095 / 21) Montag, 22. März 2021
Samstag, 1. April 2023 - 13:37
2019 wurden in NRW 442 Straftäter wegen Gewalt an Kindern verurteilt
2019 wurden in Nordrhein-Westfalen 442 Straftäter wegen Gewalt an Kindern rechtskräftig verurteilt, das waren 18 Straftäter bzw. 4,2 Prozent mehr als im Jahr 2018.

Pressemitteilung
(062 / 20) Freitag, 20. März 2020
Samstag, 1. April 2023 - 13:37
2018 wurden in NRW 424 Straftäter wegen Gewalt an Kindern verurteilt
2018 wurden in Nordrhein-Westfalen 424 Straftäter rechtskräftig verurteilt, das waren 26 Straftäter oder sechs Prozent weniger als im Jahr 2017.

Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.

Berichte
Zu diesem Thema

Zuletzt erschienen:
Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 2021
Rechtskräftig Abgeurteilte und Verurteilte in NRW
Ausgabe 2021
Ausgabe 2020
Ausgabe 2019
Ausgabe 2018
Ausgabe 2017

Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.

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