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Tabellen aus dem Bereich
Tourismus
Statistik und IT-Dienstleistungen
Zahl der Anmeldungen von Gästen in einem Beherbergungsbetrieb innerhalb des Berichtszeitraums, die zum vorübergehenden Aufenthalt eine Schlafgelegenheit belegten.
Die Aufenthaltsdauer – gemessen in Tagen – ergibt die Zahl der Übernachtungen je Gast.
Unterbringung von Personen, die sich vorübergehend an einem anderen Ort als ihrem gewöhnlichen Wohnsitz aufhalten. Der vorübergehende Ortswechsel kann z. B. durch Urlaub und Freizeit, aber auch durch die Wahrnehmung privater und geschäftlicher Kontakte, den Besuch von Tagungen und Fortbildungsveranstaltungen oder durch Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit veranlasst sein.
Betriebe der Hotellerie, Pensionen, Ferienunterkünfte, Vorsorge- und Rehabilitationskliniken und Schulungsheime. Zusammen mit den Campingplätzen bilden sie die Gesamtheit der Beherbergungsbetriebe.
Örtliche Einheiten, die dazu dienen, Gästen im privaten oder geschäftlichen Reiseverkehr eine Übernachtungsmöglichkeit bereitzustellen. Man unterscheidet dabei zwischen Beherbergungsstätten mit einem Angebot an Gästebetten (z. B. Hotels und Pensionen) und Campingplätzen, die Stellplätze für Übernachtungsgäste bereitstellen. Zu den Beherbergungsbetrieben zählen auch Unterkünfte, die die Gästebeherbergung nur als Nebenerwerb betreiben.
Gruppierung bzw. Einordnung der Beherbergungsbetriebe anhand der durch die „Klassifikation der Wirtschaftszweige“ vorgegebenen Kriterien.
Abgegrenzte Gelände, die jedermann zum vorübergehenden Aufstellen von Wohnwagen, Wohnmobilen und Zelten zugänglich sind. In der Monatserhebung im Tourismus werden nur Campingplätze berücksichtigt, die Urlaubscamping anbieten, nicht aber sogenannte Dauercampingplätze. Die Unterscheidung zwischen Urlaubs- oder Dauercamping bezieht sich auf die vertraglich vereinbarte Dauer der Campingplatzbenutzung. Im Urlaubscamping wird der Stellplatz in der Regel für die Dauer von Tagen oder Wochen gemietet, im Dauercamping dagegen zumeist auf Monats- oder Jahresbasis.
Verhältnis der Übernachtungen zur Anzahl der Ankünfte (Übernachtungen/Ankünfte). Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer kann z. B. in Orten mit Vorsorge- und Rehabilitationskliniken rechnerisch höher sein als die Zahl der Kalendertage des Berichtszeitraums, da sich in solchen Beherbergungsstätten manche Gäste und Patienten mehr als einen Kalendermonat aufhalten.
Rechnerischer Wert, der die Inanspruchnahme der Schlafgelegenheiten in einem Berichtszeitraum ausdrückt. Die prozentuale Angabe wird ermittelt, indem die Zahl der tatsächlichen Übernachtungen durch die Zahl der möglichen Übernachtungen (Bettentage) geteilt wird. Berechnung: (Übernachtungen/angebotene Bettentage) x 100.
Beherbergungsstätten, die nur bestimmten Personenkreisen, z. B. Mitgliedern eines Vereins oder einer Organisation, Beschäftigten eines Unternehmens, Kindern, Müttern oder Betreuten sozialer Einrichtungen, zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.
Die staatliche Anerkennung mit der Artbezeichnung Erholungsort setzt eine landschaftlich bevorzugte und klimatisch günstige Lage, für die Ferienerholung geeignete verschiedenartige Einrichtungen, einen entsprechenden Ortscharakter und eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer von in der Regel mindestens fünf Tagen voraus. Erholungsorte sind keine Kurorte, werden aber ebenfalls staatlich anerkannt.
Beherbergungsstätten, die allen zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nicht abgegeben werden, aber eine Kochgelegenheit vorhanden ist.
Beherbergungsstätten, die allen zugänglich sind und dazu dienen, wahlweise unterschiedliche Wohn- und Aufenthaltsmöglichkeiten sowie gleichzeitig Freizeiteinrichtungen in Verbindung mit Einkaufsmöglichkeiten und persönlichen Dienstleistungen zum vorübergehenden Aufenthalt anzubieten. Als Mindestausstattung gilt das Vorhandensein von Hotelunterkunft und anderen Wohngelegenheiten auch mit Kochgelegenheit, einer Gaststätte, von Einkaufsmöglichkeiten zur Deckung des persönlichen Bedarfs und des Freizeitbedarfs sowie von Einrichtungen für persönliche Dienstleistungen (z. B. Massageeinrichtungen, Solarium, Sauna, Friseur) und zur aktiven Freizeitgestaltung (z. B. Schwimmbad, Tennis-, Tischtennis-, Minigolf- oder Trimm-dich-Anlagen).
Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen – außer einem auch für Passant(inn)en zugänglichen Gastraum – in der Regel keine weiteren Aufenthaltsräume zur Verfügung stehen. Gasthöfe erwirtschaften oft mehr Umsatz mit Bewirtungsleistungen als mit Beherbergungsleistungen.
In der Beherbergungsstatistik wird bei der Darstellung der Daten nach den Gemeindegruppen zwischen prädikatisierten Gemeinden – wie Heilklimatische Kurorte oder Erholungsorte – und nicht prädikatisierten Gemeinden – die in der Kategorie „Sonstige Gemeinden“ zusammengefasst werden – unterschieden.
Die staatliche Anerkennung als Heilklimatischer Kurort setzt ein natürliches, zur Heilung, Linderung oder Vorbeugung von Krankheiten geeignetes Kurmittel des Bodens, ein gesundheitsförderndes Klima, verschiedenartige, leistungsfähige Einrichtungen zur Anwendung der Kurmittel mit angemessener kurärztlicher und pflegerischer Betreuung, eine größere Anzahl von Kuranstalten sowie leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss, voraus.
Bei der Monatserhebung im Tourismus wird das jeweilige Herkunftsland der Gäste in den Beherbergungsbetrieben erfasst. Maßgebend ist grundsätzlich der ständige Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort eines Gastes, nicht hingegen dessen Staatsangehörigkeit bzw. Nationalität.
Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen ein Restaurant – auch für Passanten(inn)en – vorhanden ist. In der Regel stehen weitere Einrichtungen oder Räume für unterschiedliche Zwecke (z. B. Konferenzen, Seminare, Sport) zur Verfügung.
Beherbergungsstätten, die allen zugänglich sind und in denen als Mahlzeit höchstens ein Frühstück angeboten wird.
Beherbergungsstätten, die in der Regel eine einfache Ausstattung aufweisen und vorzugsweise Jugendlichen oder Angehörigen der sie tragenden Organisation, z. B. ein Wanderverein, zur Verfügung stehen. Speisen und Getränke werden nur an Hausgäste abgegeben.
Die staatliche Anerkennung als Kneippkurort wird an Gemeinden vergeben, in denen Wasserkuren nach Sebastian Kneipp durchgeführt werden können.
Die staatliche Anerkennung als Luftkurort setzt ein für die Gesundheitsförderung geeignetes therapeutisches Klima und eine landschaftlich bevorzugte Lage, Einrichtungen, die zur therapeutischen Anwendung des Klimas geeignet sind, leistungsfähige Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und einen dem Kurbetrieb entsprechenden Ortscharakter, der auch durch die Bauleitplanung gesichert sein muss, voraus.
Die staatliche Anerkennung als Heilbad ist ein an Gemeinden mit medizinischen Einrichtungen für Kurmaßnahmen vergebenes Prädikat für spezialisierte Kurorte. So kommt beispielsweise bei einem Thermalbad natürliches, meist mineralisiertes Grundwasser (Thermalwasser) zum Einsatz, bei Moorheilbädern wird Torf als Heilmittel eingesetzt.
Beherbergungsstätten, die allgemein zugänglich sind und in denen Speisen und Getränke nur an Hausgäste abgegeben werden.
Regionen, die auf Bundeslandebene abgegrenzt werden und die sich im Wesentlichen an den Zuständigkeitsbereichen der regionalen Tourismusverbände und an naturräumlichen Gegebenheiten orientieren.
Nordrhein-Westfalen ist in die folgenden Reisegebiete gegliedert:
Gästebetten in einer Beherbergungsstätte. Doppelbetten zählen dabei als zwei Schlafgelegenheiten. Klappbetten (Schlafcouch), die regulär als Schlafgelegenheit angeboten werden, gehören auch dazu. Behelfsmäßige Schlafgelegenheiten (z. B. Zustellbetten, Kinderbetten) werden nicht berücksichtigt. Im Campingbereich wird gemäß einer Vorgabe der Europäischen Kommission ein Stellplatz mit vier Schlafgelegenheiten gleichgesetzt.
Beherbergungsstätten mit einem Übernachtungsangebot, die dazu dienen, Unterricht außerhalb des regulären Schul- und Hochschulsystems anzubieten. Sie dienen überwiegend der Erwachsenenbildung.
Zusammenfassung von Gemeinden ohne Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsort.
Die Übernachtungen ergeben sich aus der Belegung eines Gästebettes zum vorübergehenden Aufenthalt. Zahl der Übernachtungen von Gästen, die im Berichtszeitraum in einem Beherbergungsbetrieb ankamen oder aus dem vorherigen Berichtszeitraum noch anwesend waren.
Beherbergungsstätten, die unter ärztlicher Leitung stehen und ausschließlich oder überwiegend Kurgästen zur Verfügung stehen. Das Ziel des Aufenthalts ist die Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer Gesundheit oder der Berufs- oder Arbeitsfähigkeit sowie die Inanspruchnahme der allgemein angebotenen Kureinrichtungen außerhalb des Beherbergungsbetriebes. Zu den Vorsorge- und Rehakliniken zählen auch Kinderheilstätten, Sanatorien, Kur- oder ähnliche Krankenhäuser. Im Unterschied zur Krankenhausstatistik werden Vorsorge- und Rehakliniken in der Beherbergungsstatistik nur dann erfasst, wenn die dort untergebrachten Personen überwiegend in der Lage sind, während des vorübergehenden Aufenthalts die Klinik zu verlassen und die Tourismusangebote der Gemeinde in Anspruch zu nehmen.
Die Monatserhebung im Tourismus liefert Informationen über Strukturen des Inlandstourismus und bildet die konjunkturelle Entwicklung im Beherbergungsgewerbe ab. Ihre Ergebnisse dienen als Grundlage für tourismuspolitische Entscheidungen, für infrastrukturelle Planungen sowie für Maßnahmen der Tourismuswerbung und der Marktforschung.
Auskunftspflichtig zur Monatserhebung im Tourismus sind alle Beherbergungsbetriebe mit 10 und mehr Gästebetten sowie Campingplätze (ohne Dauercamping) mit 10 und mehr Stellplätzen in NRW.
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