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Bevölkerungsstand
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Zur Bevölkerung zählen grundsätzlich alle nach den aktuellen melderechtlichen Regelungen erfassten meldepflichtigen Personen. Die Zählung erfolgt seit 1983 in der Gemeinde, in der die alleinige oder Hauptwohnung der meldepflichtigen Person liegt. Hauptwohnung ist nach Bundesmeldegesetz bei verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohnern, die nicht dauernd getrennt von ihrer Familie oder ihrem Lebenspartner leben, die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner, bei allen übrigen Einwohnern deren vorwiegend benutzte Wohnung.
Die Bevölkerungsdichte gibt für ein bestimmtes Gebiet die Anzahl der Einwohner an, die durchschnittlich auf einem Quadratkilometer Fläche leben. Sie wird errechnet, indem die Einwohnerzahl des Gebietes durch die Fläche des Gebietes geteilt wird.
Die Bevölkerungsfortschreibung weist die Zahl und die Zusammensetzung der Bevölkerung (Geschlecht, Alter, Familienstand und Staatsangehörigkeit) sowie ihre Veränderungen nach. Monatlich wird eine Bilanzierung der von den Standesämtern gemeldeten Geburten (+) und Sterbefälle (-) sowie der von den Meldebehörden gemeldeten Zuzüge (+) und Fortzüge (-) durchgeführt, um damit die neuen Bevölkerungszahlen zu ermitteln. Den Startpunkt der Berechnung bildet der jeweils letzte Zensus (derzeit 09.05.2011). Ferner werden Staatsangehörigkeitswechsel, Informationen zum Nachweis des Familienstandes, Gebietsänderungen sowie sonstige Bestandskorrekturen berücksichtigt. Für die Merkmale Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit (deutsch/nicht-deutsch) liegen die Angaben bis auf Gemeindeebene vor. Der Familienstand wird bis zur Kreisebene ermittelt.
Zur deutschen Bevölkerung gehören alle Einwohner, die einen deutschen Pass besitzen, also auch Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit, wenn eine davon die Deutsche ist. Analog gelten die Personen, die nur einen ausländischen Pass besitzen, als nichtdeutsch. Hierzu gehören auch die Staatenlosen und Personen mit „ungeklärter“ Staatsangehörigkeit.
Die mittlere Jahresbevölkerung wurde bis einschließlich des Berichtsjahres 2010 als arithmetisches Mittel aus den 12 Monatsdurchschnitten berechnet. Der Monatsdurchschnitt ergab sich aus dem Mittel von Monatsanfangs- und Monatsendbestand. Seit dem Berichtsjahr 2011 wird die mittlere Jahresbevölkerung als arithmetisches Mittel aus Jahresanfangs- und Jahresendbestand ermittelt.
Die Ergebnisse der Wanderungsstatistik und als Folge die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab Berichtsjahr 2016 sind aufgrund methodischer Änderungen, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen an die Statistik sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit den Vorjahreswerten vergleichbar. Einschränkungen in der Genauigkeit der Ergebnisse 2016 und der unterjährigen Ergebnisse 2017 können zum einen aus Problemen bei der melderechtlichen Erfassung von Schutzsuchenden resultieren, zum anderen aus Folgeproblemen der technischen Umstellungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen und aus in der statistischen Aufbereitung festgestellten Unstimmigkeiten resultieren. Diese Probleme sind in den Jahresendergebnissen 2017 weitgehend bereinigt. Im Einzelnen sind die folgenden Aspekte zu beachten:
Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.
Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.