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Landesdatenbank LDB
Tabellen aus dem Bereich
Öffentlich Beschäftigte
Statistik und IT-Dienstleistungen
Die Personalstandstatistik liefert jährlich Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen Einrichtung stehen. Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen den öffentlichen Dienst und die rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechtsform mit überwiegender öffentlicher Beteiligung.
Die Versorgungsempfängerstatistik weist alle Leistungsberechtigten des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem des jeweiligen Jahres nach. Zu den Versorgungsempfängern zählen Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben sowie deren Hinterbliebene.
Erfasst werden alle Beamten/Beamtinnen, Richterinnen/Richter und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer – ohne Bundesbedienstete – , die am 30. Juni in einem unmittelbaren entgeltpflichtigen Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zur Berichtsstelle stehen.
Seit Inkrafttreten des TV ÖD ab 2006 besteht keine Differenzierungsmöglichkeit zwischen Angestellten und Arbeitern. Zwecks Vergleichbarkeit der Ergebnisse wurden die Angestellten und Arbeiterinnen/Arbeiter aus früheren Jahren nunmehr ebenfalls unter „Arbeitnehmer(innen)” summiert.
Nicht zum Personal-Ist-Bestand gehören:
Zum unmittelbaren Landesdienst gehören:
Aufgrund der Umwandlung der Medizinischen Einrichtungen der Hochschulen in Anstalten des öffentlichen Rechts (in 2001) bzw. der Umwandlung der Universitäten (einschl. der Fachbereiche Medizin) und der Fachhochschulen durch das Hochschulfreiheitsgesetz in Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Dienstherrenfähigkeit (in 2007), wird deren Personal nicht mehr im unmittelbaren Landesdienst berücksichtigt, sondern den „Rechtlich selbstständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Landes” zugeordnet.
Zum unmittelbaren Dienst der Gemeinden und Gemeindeverbände gehören:
Der mittelbare öffentliche Dienst setzt sich aus den Sozialversicherungsträgern (z. B. Krankenkassen) und den rechtlich selbständigen Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform (z. B. Universitäten, Anstalten öffentlichen Rechts) zusammen.
Aus Gründen der Geheimhaltung (§16 Bundesstatistikgesetz) werden Daten der Personalstandstatistik nur gerundet weitergegeben. Für die Berechnung von Kennzahlen werden die Echtzahlen verwendet. Bei dem angewandten Rundungsverfahren handelt es sich um eine konventionelle mathematische Methode zur Geheimhaltung, bei der alle Absolutzahlen der Statistik auf ein Vielfaches von 5 auf- oder abgerundet werden.
Dieses Verfahren führt nur zu einem geringen Informationsverlust. Die Abweichung vom Echtwert beträgt je ausgewiesenem Datenfeld maximal zwei Personen. Dies gilt auch für summierte Werte innerhalb der Tabellen, da diese zunächst anhand der ungerundeten Werte ermittelt und anschließend gerundet werden. Differenzen zu bereits veröffentlichten Zahlen aus Vorjahren entstehen durch dieses Geheimhaltungsverfahren.
Dadurch sind in den Tabellen die Standard-Zeichenerklärungen für "0" (weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts) und "–" (nichts vorhanden) nicht mehr zutreffend.
In der folgenden Übersicht sind Echtwerte und veröffentlichte Werte gegübergestellt:
Echtwert |
0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | … | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Wert nach Rundung | 0 | 5 | 10 | … |
Ab dem Erhebungsjahr 2019 gibt es bei dem Merkmal Geschlecht neben den Merkmalsausprägungen "männlich" und "weiblich" nun auch die Merkmalsausprägungen "divers" und "ohne Angabe". Die Merkmalsausprägungen "divers" und "ohne Angabe" werden aus Gründen der Geheimhaltung nicht ausgewiesen.
Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.
Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.