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Straßen des überörtlichen Verkehrs | HTML |
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Straßen des überörtlichen Verkehrs | HTML |
Bundesfernstraße, die nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und so angelegt ist, dass sie frei von höhengleichen Kreuzungen und für Zu- und Abfahrt mit besonderen Anschlussstellen ausgestattet ist.
Für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung einer öffentlichen Einrichtung zuständige öffentlich-rechtliche Körperschaft.
Bundesfernstraße, die nicht Bundesautobahn ist.
Straße in der Baulast einer Gemeinde.
Straße für den zwischen- und überörtlichen Verkehr, deren Baulast – mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten größerer Gemeinden – bei einem Land- oder Stadtkreis liegen.
Straßen, die ein zusammenhängendes Netz für den regionalen und überregionalen Verkehr bilden und deren Baulast mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten größerer Gemeinden bei einem Bundesland liegt.
Durch die geschlossene Ortslage hindurchführender Abschnitt einer Straße von überörtlicher Bedeutung, für den besondere Bestimmungen der Baulast, der Unterhaltung und des Anbaus gelten.
Autobahnen, Bundes-, Landes- (Staats-) und Kreisstraßen – ohne Astlängen. Nicht zu den Straßen des überörtlichen Verkehrs gehören die Gemeindestraßen.
Straßenlänge in Meter je Quadratkilometer Fläche.
Quelle für „Straßen des überörtlichen Verkehrs“ ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Angegeben werden jeweils die Längenkilometer von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den nordrhein-westfälischen kreisfreien Städten und Kreisen.