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Verdienste
Statistik und IT-Dienstleistungen
Der Bruttoverdienst für das Quartal errechnet sich aus den vollen Bruttomonatsverdiensten aller einbezogenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Zum Bruttoverdienst zählt der regelmäßig steuerpflichtige Arbeitslohn gemäß den Lohnsteuerrichtlinien einschließlich der unregelmäßigen Sonderzahlungen (sonstige Bezüge).
Die bezahlte Wochenarbeitszeit umfasst die gesamte bezahlte Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich der bezahlten arbeitsfreien Stunden. Geleistete Arbeitsstunden die nicht bezahlt werden, werden nicht mit einbezogen.
Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle ohne Anpassungen bezeichnet den Unterschied zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten der männlichen und der weiblichen Beschäftigten in Prozent der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste der männlichen Beschäftigten.
Der Index der Bruttomonatsverdienste wird aus den Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung errechnet. Er bezieht sich auf die Entwicklung der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und stellt die durchschnittliche Verdienstentwicklung bei konstanter Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft dar.
Beim Reallohnindex wird die Entwicklung der Verdienste der Preisentwicklung gegenüber gestellt. Aus dem Nominallohnindex wird die Veränderung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste inklusive der Sonderzahlungen im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich berechnet, aus dem Verbraucherpreisindex die der Preise. Der Nominallohnindex umfasst die vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Für Analysezwecke werden Leistungsgruppen gebildet, die eine grobe Abstufung der Arbeitnehmertätigkeiten nach Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes darstellen. Sie sind wie folgt definiert:
– Leistungsgruppe 1 "Arbeitnehmer in leitender Stellung" mit Aufsichts- und Dispositionsbefugnis,
– Leistungsgruppe 2 "herausgehobene Fachkräfte" mit sehr schwierigen bis komplexen oder viel gestaltigten Tätigkeiten,
– Leistungsgruppe 3 "Fachkräfte" mit abgeschlossener Berufsausbildung,
– Leistungsgruppe 4 "angelernte Arbeitnehmer",
– Leistungsgruppe 5 "ungelernte Arbeitnehmer".
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Hinweis
Zum ersten Quartal 2012 wurde die Erhebung der Verdienstdaten von einer Panel-Stichprobe auf das Konzept einer rollierenden Stichprobe umgestellt. Bisher hatte eine gezogene Stichprobe mehrere Jahre Bestand und wurde dann möglichst komplett ausgetauscht. Zukünftig wird jedes Jahr eine neue Stichprobe gezogen, in der jährlich ein Teil der bislang berichtspflichtigen Betriebe ausgetauscht und die Zahl der Berichtspflichtigen auf die zulässige Maximalgröße aufgefüllt wird. Gleichzeitig orientiert sich die neue Stichprobenstruktur an der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Während die alte WZ 2003 in 60 Wirtschaftsabteilungen gegliedert war, umfasst die WZ 2008 nun 88 Wirtschaftsabteilungen. Die Gesamtzahl der maximal zur Verfügung stehenden Berichtsbetriebe musste daher völlig neu auf die Wirtschaftsabteilungen verteilt werden. In der Folge aller genannten methodischen Veränderungen kommt es zu massiven Verschiebungen der Anzahl der befragten Betriebe und einbezogenen Arbeitnehmer/-innen zwischen den Wirtschaftsabschnitten, die entsprechende Anpassungen der Hochrechnungsfaktoren nötig machten.
Durch diese strukturellen Veränderungen ist die Vergleichbarkeit der Daten für 2011/2012 beeinträchtigt. Veränderungsraten zum Vorjahreszeitraum werden ausschließlich auf Basis der Nominal- und Reallohnindizes für die Gesamtwirtschaft ausgewiesen.
Die Idee der Indexbetrachtung ist es, Verdienstentwicklungen auszuweisen, die von Strukturveränderungen innerhalb der Arbeitnehmerschaft unberührt sind. Mit dem Umstieg auf die rollierende Stichprobe ab dem Berichtsjahr 2012 hat die "Vierteljährliche Verdiensterhebung" ihren Charakter als Panel-Erhebung aufgegeben. Die Berechnung der Nominallohn- und Reallohnindizes wurde daher von einem Laspeyres-Festbasisindex auf einen Laspeyres-Kettenindex umgestellt. Berechnungsbasis dieses neuen Index sind stets die Arbeitnehmerstrukturen des Vorjahres.
Erhebungszweck
Durch die Neustrukturierung des Merkmalkatalogs und des Erhebungszeitraums sowie einer verbesserten Abstimmung mit anderen Statistiken über Verdienste und Arbeitskosten, führt die "Vierteljährliche Verdiensterhebung" sowohl zu einem Informationsgewinn als auch zu einer Entlastung der Auskunftspflichtigen. Vom Verzicht auf die zusätzliche jährliche Verdiensterhebung bzw. die Verdiensterhebung im Handwerk profitieren in Nordrhein-Westfalen etwa 6 000 Betriebe des Produzierenden Gewerbes, des Handels und des Kredit- und Versicherungsgewerbes sowie rund 3 000 Handwerksbetriebe.
Die "Vierteljährliche Verdiensterhebung" bildet effektive Bruttoarbeitsverdienste je Arbeitnehmer sowie die bezahlten Arbeitsstunden in den Quartalen eines Kalenderjahres ab. Aus den ermittelten Quartalsergebnissen werden anschließend Jahresergebnisse berechnet. Die aktuellen vierteljährlichen Daten über Effektivverdienste und die bezahlte Wochenarbeitszeit dienen vor allem der laufenden Wirtschaftsbeobachtung und bilden damit eine wichtige Grundlage für geld-, konjunktur- und sozialpolitische Entscheidungen sowie zur Klärung lohn- und tarifpolitischer Fragen.
Insbesondere
Durchführung der Erhebung
Erhoben werden die Angaben zu § 3 Abs. 1 VerdStatG. Erhebungseinheit der "Vierteljährlichen Verdiensterhebung" ist der Betrieb, d. h. die örtliche wirtschaftliche Einheit. Diese Statistik wird als repräsentative Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht durchgeführt. Die Beschränkung auf einen repräsentativ ausgewählten Berichtskreis hat gegenüber einer Totalerhebung die entscheidenden Vorteile einer geringeren Belastung der Berichtspflichtigen, einer Begrenzung der Kosten und einer schnelleren Aufbereitung der Ergebnisse. Auswahlgrundlage der Repräsentativerhebung ist die Gesamtheit der Betriebe in folgenden laut Verdienststatistikgesetz heranzuziehenden Wirtschaftszweigen gemäß der "Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)":
In den Wirtschaftsbereichen O Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung sowie P Erziehung und Unterricht wird zur Entlastung der Auskunftspflichtigen auf eine Erhebung fast komplett verzichtet. Die Ergebnisse werden aus den für diesen Bereich vorliegenden Angaben der Personalstandstatistik geschätzt. Nur in den Bereichen P85.5 Sonstiger Unterricht und P85.6 Erbringung von Dienstleistungen für den Unterricht werden Betriebe befragt. Im Unterschied zu den anderen Wirtschaftszweigen werden in den Abschnitten O und P auch Beamtinnen und Beamte in die Auswertung einbezogen.
Damit werden lediglich die Wirtschaftsabschnitte A Land- und Forstwirtschaft, Fischerei; T Private Haushalte mit Hauspersonal; Herstellung von Waren und Erbringung von Dienstleistungen durch private Haushalte für den Eigenbedarf ohne ausgeprägten Schwerpunkt sowie U Exterritoriale Organisationen und Körperschaften nicht von der "Vierteljährlichen Verdiensterhebung" erfasst.
Für den Berichtskreis des Jahres 2012 wurden aus einer Grundgesamtheit von ca. 108 000 in Nordrhein-Westfalen ansässigen Betrieben mit zehn oder mehr Beschäftigten der oben genannten Wirtschaftszweige etwa 6 100 Betriebe ausgewählt. Dies entspricht einem Auswahlsatz von rund 5,6 Prozent. Aus den Angaben dieser 6 100 Betriebe mit ihren rund 1,0 Mill. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern werden dann Ergebnisse hochgerechnet, die für die Beschäftigten aller Betriebe mit zehn oder mehr Beschäftigten in den einbezogenen Wirtschaftszweigen repräsentativ sind. Zusammen mit den Angaben aus der Personalstandstatistik können so repräsentative Daten über die Effektivverdienste von rund 5,6 Mill. Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden.
Neben den Informationen zur laufenden Entwicklung der Nominallöhne werden ergänzend Daten über Nominallohn- und Reallohnindizes für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht.
Da die "Vierteljährliche Verdiensterhebung" ab dem Berichtsjahr 2012 mit dem Umstieg auf eine rollierende Stichprobe ihren Charakter als Panel-Erhebung aufgegeben hat, wurde die Berechnung der Indizes von einem Laspeyres-Festbasisindex auf einen Laspeyres-Kettenindex umgestellt. Berechnungsbasis der neuen Indizes sind stets die Arbeitnehmerstrukturen des Vorjahres. Die neuen Indizes zeigen folglich, wie sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste verändert hätten, wenn im jeweiligen Vergleichszeitraum die gleiche Struktur der Arbeitnehmerschaft wie im Vorjahr bestanden hätte. Grundlage beider Indizes sind die effektiven Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen. Der Reallohnindex errechnet sich aus dem Nominallohnindex und der Entwicklung der Verbraucherpreise bzw. dem Verbraucherpreisindex (Reallohnindex = Nominallohnindex / Verbraucherpreisindex x 100). Durch diese strukturellen Veränderungen ist die Vergleichbarkeit der Daten für 2011/2012 beeinträchtigt.
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