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Tabellen aus dem Bereich
Erwerbstätige und Arbeitsvolumen
Statistik und IT-Dienstleistungen
Die Daten basieren auf den Berechnungen des Arbeitskreises "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder". Das Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen, die als Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter, marginal Beschäftigte, Soldaten) oder als Selbstständige beziehungsweise als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die geleisteten Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Nicht zum Arbeitsvolumen gehören hingegen die bezahlten, aber nicht geleisteten Arbeitsstunden, beispielsweise Jahresurlaub, Elternzeit, Feiertage, Kurzarbeit oder krankheitsbedingte Abwesenheit. Ebenfalls unberücksichtigt bleiben die nicht bezahlten Pausen für das Einnehmen von Mahlzeiten sowie die Zeit für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Das Arbeitsvolumen umfasst somit die Gesamtzahl der während des Berichtszeitraums am jeweiligen Arbeitsort von Arbeitnehmern und Selbstständigen innerhalb einer Region tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Es berücksichtigt weder Intensität noch Qualität der geleisteten Arbeit. Das Arbeitsvolumen ergibt sich als Produkt aus Erwerbstätigenzahl und Arbeitszeit je Erwerbstätigen.
– Mikrozensus: Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die im Berichtszeitraum wenigstens eine Stunde für Lohn oder sonstiges Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (einschließlich Soldaten und Soldatinnen sowie mithelfender Familienangehöriger), selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben oder einen freien Beruf ausüben. Die hier dargestellten Ergebnisse beziehen sich bei Vorliegen einer oder mehrerer Tätigkeiten auf die Haupterwerbstätigkeit.
– Erwerbstätigenrechnung: Die Daten wurden nach einem umfangreichen Verfahren berechnet, das vom Arbeitskreis "Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder" entwickelt wurde. Das Verfahren liefert Bundes-, Länder- und Kreisergebnisse. Ausgehend von unterschiedlichen Berechnungsquellen, wie z. B. der "Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten" sowie einer Vielzahl von Fachstatistiken, werden die Ergebnisse sowohl mit originär eingesetzten Daten als auch mit Hilfe von Indikatoren ermittelt. Die Berechnung umfasst (anders als die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) auch Beamte/Beamtinnen und Selbstständige, einschließlich mithelfender Familienangehöriger, außerdem auch die geringfügig Beschäftigten. Erwerbstätige mit Nebentätigkeiten werden nur mit ihrer Hauptbeschäftigung berücksichtigt. Die Erfassung erfolgt am Arbeitsort, die wirtschaftssystematische Zuordnung nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der Betriebe.
Entsprechend der Definition des Migrationshintergrundes nach § 4 Abs. 1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW vom 14.02.2012 (GV.NRW.S.97) sind Menschen mit Migrationshintergrund
– Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder
– im Ausland geborene und nach 1949 zugewanderte Personen oder
– Personen, bei denen mindestens ein Elternteil zugewandert ist.
Personen, deren Zuordnung zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausschließlich auf Grund von Merkmalen eines nicht im Haushalt lebenden Elternteils resultiert, können im Rahmen des Mikrozensus nur alle vier Jahre (Berichtsjahre 2005, 2009 und 2013) als Personen mit Migrationshintergrund identifiziert werden. Somit ist in den genannten Jahren der Nachweis der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gegenüber den übrigen Jahren erhöht.
Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland, für die seit 1957 jährlich ein Prozent aller Haushalte befragt wird. Seit der Umstellung auf eine unterjährig durchgeführte Erhebung im Jahr 2005 ermöglicht der Mikrozensus die Ermittlung von Jahresdurchschnittswerten und damit eine umfassendere Abbildung von Merkmalen, die saisonalen Schwankungen unterworfen sind, wie dies insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktes der Fall ist.
Ab 2017 werden für Personen in Gemeinschaftsunterkünften im Rahmen des Mikrozensus nur noch einige wenige soziodemografische Grunddaten erhoben. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse des Mikrozensus ab 2017 standardmäßig für Personen in Privathaushalten ausgewiesen. Daraus ergibt sich ggf. eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Ergebnissen der Vorjahre.
Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus ab 2020: Der Mikrozensus wurde mit dem Erhebungsjahr 2020 methodisch neugestaltet. Neben der seit vielen Jahren in den Mikrozensus integrierten europäischen Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey, LFS) ist seit 2020 die bislang eigenständig erhobene europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Mit dieser Neugestaltung des Mikrozensus gingen etliche Änderungen einher, vor allem ein verändertes Fragenprogramm, Änderungen in der Stichprobenkonzeption und auch Änderungen in der Form der Datenerhebung, da mit dem Erhebungsjahr 2020 erstmalig ein Online-Fragebogen eingeführt wurde.
Im Zuge der Neugestaltung wurde für den Mikrozensus ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Diese schränkten die Erhebungsdurchführung ein. Verschärft wurde diese Situation durch den Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020, welche die bislang im Mikrozensus vorrangig persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen der Haushalte nahezu unmöglich machte. Zudem ist seitens der amtlichen Statistik das Mahnwesen überwiegend ausgesetzt worden, das war auch in NRW der Fall.
Zusammengenommen führten diese Faktoren zu höheren Ausfallraten und damit zu einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich. In der Regel liegen die Ausfallraten beim Mikrozensus aufgrund der Auskunftspflicht der Erhebung im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Im Jahr 2020 lag die Ausfallrate in NRW für die Endergebnisse bei ca. 41,5 Prozent.
Aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 sind die Ergebnisse des Mikrozensus nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar und zudem nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar.
Für NRW ergeben sich bereits auf Landesebene sichtbare Einschränkungen der Datenqualität. Aus Qualitätsgründen wird daher auf die Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnissen unterhalb der Bundeslandsebene verzichtet.
Die genannten Probleme setzten sich teilweise auch im Jahr 2021 fort. Zwar konnte die Ausfallrate für die Erstergebnisse 2021 in NRW auf 21,6 Prozent gesenkt werden, allerdings ist nach wie vor mit Einschränkungen der fachlichen und regionalen Belastbarkeit der Ergebnisse zu rechnen.
Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.
Weitere Informationen zur methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und zu den Auswirkungen der Neugestaltung und der Coronakrise auf die Ergebnisse finden Sie auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.
Die Daten wurden nach einem umfangreichen Verfahren berechnet, das vom Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung der Länder entwickelt wurde. Das Verfahren liefert Bundes-, Länder- und Kreisergebnisse. Ausgehend von unterschiedlichen Berechnungsquellen, wie z. B. der Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie einer Vielzahl von Fachstatistiken, werden die Ergebnisse sowohl mit originär eingesetzten Daten als auch mit Hilfe von Indikatoren ermittelt.
Die Berechnung umfasst (anders als die Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) auch Beamte/Beamtinnen und Selbstständige, einschließlich mithelfender Familienangehöriger, außerdem auch die geringfügig Beschäftigten. Erwerbstätige mit Nebentätigkeiten werden nur mit ihrer Hauptbeschäftigung berücksichtigt.
Die Erfassung erfolgt am Arbeitsort, die wirtschaftssystematische Zuordnung nach dem wirtschaftlichen Schwerpunkt der Betriebe. Gemäß der Revision 2019 in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen wurden die Ergebnisse für alle Jahre neu berechnet. Die vorliegenden Zeitreihen ersetzen daher also entsprechende Ergebnisse aus früheren Rechenständen.
Die Ergebnisse des Arbeitskreises Erwerbstätigenrechnung der Länder stehen unter der Internetadresse www.statistikportal.de/de/etr zur Verfügung.
Die Statistik über Streiks und Aussperrungen basiert auf den nach Par. 320 Abs. 5 SGB III abzugebenden Meldungen. Hiernach haben Arbeitgeber, in deren Betrieben ein Arbeitskampf stattfindet, bei dessen Ausbruch und Beendigung der Agentur für Arbeit unverzüglich Anzeige zu erstatten. Die Anzeige bei Ausbruch des Arbeitskampfes muss Name und Anschrift des Betriebes, Datum des Beginns der Arbeitseinstellung und Zahl der betroffenen Arbeitnehmer enthalten. Die Anzeige bei Beendigung des Arbeitskampfes muss außer Name und Anschrift des Betriebes, Datum der Beendigung der Arbeitseinstellung, Zahl der an den einzelnen Tagen betroffenen Arbeitnehmer und Zahl der durch Arbeitseinstellung ausgefallenen Arbeitstage enthalten.
Es werden nur die Streiks und Aussperrungen als Arbeitsstreitigkeiten statistisch ausgewiesen, an denen im betroffenen Betrieb mindestens 10 Arbeitnehmer beteiligt (betroffen) waren und die mindestens einen Tag dauerten oder durch die ein Verlust von mehr als 100 Arbeitstagen entstanden ist. Alle anderen Streitigkeiten gelten als Bagatellstreitigkeiten.
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Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.