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NRW: Erwerbstätige arbeiteten 2021 durchschnittlich 1 319 Stunden

Mann mit Kalender und Laptop
Donnerstag, 20. April 2023

NRW: Erwerbstätige arbeiteten 2021 durchschnittlich 1 319 Stunden

Die Pro-Kopf-Arbeitsleistung war 2021 mit 1 319 Stunden um 1,5 Prozent höher als 2020. Die meisten Stunden wurden wieder entlang der Rheinschiene geleistet.

Düsseldorf (IT.NRW). Die durchschnittliche Arbeitsleistung ist in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 mit 1 319 Stunden je Erwerbstätigen um 20 Stunden (+1,5 Prozent) höher ausgefallen als 2020. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, fiel der Anstieg in Nordrhein-Westfalen damit niedriger aus als im Bundestrend. Bundesweit lag die durchschnittliche Arbeitsleistung 2021 bei 1 340 Stunden (+1,6 Prozent).

Geleistete Arbeitsstunden in der Gesamtwirtschaft je Erwerbstätige in NRW 2021

Die Pro-Kopf-Arbeitsleistung fiel im Jahr 2021 regional unterschiedlich aus. Die höchsten Pro-Kopf-Arbeitsleistungen wurden überwiegend entlang der Rheinschiene ermittelt: Spitzenreiter war Düsseldorf mit einer durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung von 1 368 Stunden je Erwerbstätigen, gefolgt von den Kreisen Gütersloh (1 348 Stunden) und Mettmann (1 343 Stunden). Die landesweit niedrigsten Werte wurden für die Kreise Recklinghausen (1 284 Stunden) und Wesel (1 275 Stunden) ermittelt. Die regionalen Unterschiede sind maßgeblich auf die Anteile der marginal Beschäftigten und Teilzeitbeschäftigten in den Kreisen und kreisfreien Städten zurückzuführen. Entscheidend ist hierbei die regionale Wirtschaftsstruktur. Im Verarbeitenden Gewerbe fällt der Anteil der Teilzeitbeschäftigten und der marginal Beschäftigten vergleichsweise niedriger aus als im Dienstleistungsbereich. Die Pro-Kopf-Arbeitsleistung ist dort niedriger, wo Minijobs und Teilzeitbeschäftigung eine größere Rolle spielen.

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf vorläufigen Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder”, dem auch IT.NRW angehört. Das Standard-Arbeitsvolumen umfasst die tatsächlich geleistete Arbeitszeit aller Erwerbstätigen (Voll- und Teilzeit), die als Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer oder als Selbstständige oder als mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Hierzu zählen auch die Arbeitsstunden von Personen mit mehreren gleichzeitigen Beschäftigungsverhältnissen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/etr. (IT.NRW)

(116 / 23) Düsseldorf, den 20. April 2023