- Eckdaten
- Datenbank
- Veröffentlichungen
- Pressemitteilungen
- Kennen Sie…?
weitere Links
Landesdatenbank
Links
Landesdatenbank LDB
Tabellen aus dem Bereich
Bodennutzung und Ernte
Statistik und IT-Dienstleistungen
Die landwirtschaftlich genutzte Fläche wird durch die Bodennutzungshaupterhebung festgestellt. Diese wird jährlich in der Zeit von Januar bis Mai durchgeführt. In Jahren, in denen eine Agrarstrukturerhebung (zuletzt 2013 und 2016) stattfindet, ist sie Teil dieser Erhebung.
Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale zur Nutzung der Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck, Kulturarten und -formen, Pflanzengruppen und -arten sowie nach Züchtungsmethode ist das laufende Kalenderjahr. Die Erhebung wird repräsentativ durchgeführt, mit Ausnahme der Jahre, in denen eine allgemeine Agrarstrukturerhebung stattfindet. Um Ungenauigkeiten durch Stichprobeneinflüsse in der Darstellung zu vermeiden, erfolgt die Veröffentlichung der hochgerechneten Daten gerundet.
Der Anbau auf dem Ackerland nach Fruchtarten wird im Rahmen der Bodennutzungshaupterhebung festgestellt. Diese wird jährlich in der Zeit von Januar bis Mai durchgeführt. In Jahren, in denen eine Agrarstrukturerhebung (zuletzt 2013 und 2016) stattfindet, ist sie Teil dieser Erhebung.
Der Berichtszeitraum für die Erhebungsmerkmale zur Nutzung der Flächen nach Hauptnutzungsarten und Nutzungszweck, Kulturarten und formen, Pflanzengruppen und -arten sowie nach Züchtungsmethode ist das laufende Kalenderjahr. Die Erhebung wird repräsentativ durchgeführt, mit Ausnahme der Jahre, in denen eine allgemeine Agrarstrukturerhebung stattfindet. Um Ungenauigkeiten durch Stichprobeneinflüsse in der Darstellung zu vermeiden, erfolgt die Veröffentlichung der hochgerechneten Daten gerundet.
Die Ernte ausgewählter landwirtschaftlicher Feldfrüchte wird im Rahmen der jährlich stattfindenden Ernteberichterstattung (EBE Feldfrüchte) festgestellt. Die Ertragsschätzungen erfolgen dabei von fachkundigen und mit den speziellen Verhältnissen ihres Berichtsbezirks (i. d. R. eine Gemeinde) gut vertrauten Berichterstatter/-innen. Als Berichterstatter/-innen sind vielfach Leiter/-innen landwirtschaftlicher Betriebe tätig.
Bei Getreide und Kartoffeln erfolgen zusätzlich objektive Ertragsmessungen im Rahmen der „Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung” (BEE). Der BEE liegt ein mathematisches Stichprobenverfahren zugrunde, das auf die sehr genaue Bestimmung des im Landesdurchschnitt erzielten Ertrags ausgerichtet ist; die Messungen erfolgen dabei auf Flächeneinheiten, die mit Hilfe des Stichprobenverfahrens repräsentativ ausgewählt wurden.
Die Ertragsschätzungen erfolgen von fachkundigen und mit den speziellen Verhältnissen ihres Berichtsbezirks (i. d. R. eine Gemeinde) gut vertrauten Berichterstatter/-innen. Als Berichterstatter/-innen sind vielfach Leiter/-innen landwirtschaftlicher Betriebe tätig. Bei Getreide und Kartoffeln erfolgen zusätzlich objektive Ertragsmessungen „Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung“.
Der „Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung“ liegt ein mathematisches Stichprobenverfahren zugrunde, das auf die sehr genaue Bestimmung des im Landesdurchschnitt erzielten Ertrags ausgerichtet ist; die Messungen erfolgen dabei auf Flächeneinheiten, die mit Hilfe des Stichprobenverfahrens repräsentativ ausgewählt wurden.
Seit dem Berichtsjahr 2012 werden die für die Gemüse- und Erdbeerernte sowie für die Strauchbeerenernte erforderlichen Anbauflächen und Erntemengen in einer neu konzipierten Gemüse- bzw. Strauchbeerenerhebung erhoben. Hierbei werden jährlich in einer kombinierten Erhebung, beide Merkmale, Anbauflächen und Erntemengen bei den Inhaber/-innen oder Leiter/-innen der landwirtschaftlichen Betriebe erfragt.
Seit dem Berichtsjahr 2012 werden die für die Gemüse- und Erdbeerernte erforderlichen Anbauflächen und Erntemengen in einer neu konzipierten Gemüseerhebung erhoben. Hierbei werden jährlich in einer kombinierten Erhebung, beide Merkmale, Anbauflächen und Erntemengen bei den Inhaber/-innen oder Leiter/-innen der landwirtschaftlichen Betriebe erfragt.
Die Weinbestandserhebung ist eine jährliche Bestandsaufnahme bei den Erzeugerbetrieben und den Unternehmen des Großhandels, die am Stichtag 31. Juli über einen Bestand an Wein von mindestens 100 Hektolitern verfügen.
Erfasst werden Daten über den Bestand an Wein und Traubenmost nach Herkunft und Kategorien des Bezeichnungsschutzes.
Es besteht eine Auskunftspflicht für alle Inhaber/-innen oder Betriebsleiter/-innen von Unternehmen und Betrieben, die nicht in der Weinbaukartei erfasst sind.
Seit der Erhebung 2012 werden Mehrländerunternehmen (Unternehmen, die Niederlassungen in mehreren Bundesländern besitzen) im Bereich des Großhandels prinzipiell nur noch direkt nach ihren deutschlandweiten Weinbeständen befragt. Sämtliche Weinbestände von Mehrländerunternehmen, unabhängig davon, in welcher Niederlassung sie tatsächlich lagerten, werden in dem Bundesland ausgewiesen, in welchem das Mehrländerunternehmen seinen Hauptsitz hat. In der Vergangenheit wurden nicht immer die Mehrländerunternehmen direkt, sondern zum Teil die Niederlassungen in den einzelnen Bundesländern nach ihren Weinbeständen befragt. Die Bestände der Niederlassungen wurden für das Bundesland ausgewiesen, in welchem die Niederlassung ansässig war.
Zuletzt aktualisiert: 20. November 2020
Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.
Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.