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Tabellen aus dem Bereich
Viehbestand und tierische Erzeugung
Statistik und IT-Dienstleistungen
Die Erhebung über die Aquakulturerzeugung wird bundesweit jährlich seit dem Berichtsjahr 2011 durchgeführt. Bis zum Berichtsjahr 2014 handelte es sich zunächst um eine Totalerhebung bei allen Betrieben, die Aquakultur im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 762/2008 betreiben.
Für das Berichtsjahr 2015 wurden erstmalig Abschneidegrenzen eingeführt. Danach sind nur noch Betriebe auskunftspflichtig auf die mindestens eine der folgenden Aussagen zutrifft:
Unter Aquakultur wird die Produktion von Gewässerlebewesen (Fische, Krebs- und Weichtiere, Algen) unter kontrollierten Haltungs- und Aufzuchtbedingungen verstanden. Im Gegensatz zur Fischerei sind die Wasserorganismen während der gesamten Aufzucht bis zum Verkauf im Besitz der Betreiber der Aquakulturanlagen.
Die Erhebung über Legehennenhaltung und Eiererzeugung wird in Unternehmen mit mindestens 3 000 Hennenhaltungsplätzen monatlich durchgeführt. Erhebungsmerkmale sind die Anzahl der am ersten Tag des Berichtsmonats vorhandenen Hennenhaltungsplätze, die Anzahl der Legehennen und erzeugten Eier sowie die Haltungsformen. Aus diesen Angaben werden die Nachweise über die Legeleistung und Auslastung der Haltungskapazität berechnet.
Die vorliegenden Ergebnisse der Erhebung von Rinderbeständen wurden durch Auswertungen des „Herkunftssicherungs- und Informationssystems Tier“(HIT) erstellt. Die HIT-Rinderdatenbank war nach der BSE-Krise eingerichtet worden; sie dient vor allem der lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch vom Verkaufstresen bis zum Erzeugerbetrieb und der Bekämpfung von Tierseuchen.
Aufgrund einer EU-weiten Vorgabe, sind Büffel und Bisons im Gegensatz zu den Erhebungen bis einschl. Mai 2012 in den Ergebnissen zu den Rindern enthalten. Vor November 2012 wurden Büffel und Bisons immer gesondert ausgewertet und waren nicht Bestandteil der Rinder insgesamt. Da es sich im November 2012 aber lediglich um 319 Stück handelte, wird dieser Wert bei den Veränderungsraten gegenüber den Vorerhebungen vernachlässigt.
Die Auswertung der HIT-Rinderdatenbank erlaubt eine tief gegliederte regionale Auswertung zum Teil bis auf Gemeindeebene und wird regelmäßig zweimal im Jahr zu den Stichtagen 3. Mai und 3. November durchgeführt.
Zur Grundgesamtheit der Erhebung von Schafbeständen zählen landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 20 Schafen. Aus dieser Grundgesamtheit wird jährlich zum Stichtag 3. November eine Stichprobe als Erhebungsgrundlage gezogen.
Aus dem Material dieser Stichprobenerhebungen werden hochgerechnete Ergebnisse für das Land und die Regierungsbezirke aufbereitet. Um Ungenauigkeiten durch Stichprobeneinflüsse in der Darstellung zu vermeiden, erfolgt die Veröffentlichung der hochgerechneten Daten gerundet. Betriebszahlen werden in Tausend mit zwei Nachkommastellen (gerundet auf volle Zehner) und Tierzahlen in Tausend mit einer Nachkommastelle (gerundet auf volle Hunderter) dargestellt.
Für die hochgerechneten Ergebnisse wird eine Fehlerrechnung durchgeführt, deren Ergebnis bei der Veröffentlichung berücksichtigt wird. Werte, deren einfacher relativer Standardfehler zwischen 10 Prozent und bis unter 15 Prozent liegt, werden geklammert dargestellt (Aussagewert eingeschränkt). Werte mit einem einfachen relativen Standardfehler von 15 Prozent oder mehr werden in der Tabelle auf Grund des zu großen Schätzfehlers nicht veröffentlicht, es wird statt dessen ein „/“ dargestellt.
Abweichungen in den Summen erklären sich durch Runden der Einzelwerte.
Die Erhebung der Schlachtungen wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Schlachtungen von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden erhoben, an denen nach den Bestimmungen des Fleischhygienegesetzes die Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgenommen wurde. Erhebungsmerkmale sind die Zahl der Tiere nach Herkunft (Inland bzw. Ausland), Tierart und Kategorie, Art der Schlachtung (gewerbliche Schlachtung oder Hausschlachtung) sowie der Tauglichkeit (für den menschlichen Verzehr tauglich bzw. untauglich).
Die durchschnittlichen Schlachtgewichte werden ebenfalls monatlich ermittelt. Hierzu werden Merkmale über Schlachtgewichte von Rindern und Schweinen aufgrund der Vierten Durchführungsverordnung (4. DVO) zum Vieh- und Fleischgesetz erhoben. Für Schafe, Ziegen und Pferde wird das durchschnittliche Schlachtgewicht vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) berechnet und vorgegeben.
Erhebungsmerkmale der Schlachtgewichtsstatistik sind das Gesamtschlachtgewicht und die Anzahl der genannten Tiere nach Kategorien und Handelsklassen.
Auskunftspflichtig für die genannten Erhebungen sind die für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Kreisveterinärämter.
Die jährlichen Schlachtmengen errechnen sich durch Addition der Schlachtmengen der einzelnen Monate. Die jährlichen Durchschnittsschlachtgewichte ergeben sich als Quotient von jährlichen Schlachtmengen und jährlicher Anzahl der Schlachtungen.
Zur Grundgesamtheit der Erhebung von Schweinebeständen zählen landwirtschaftliche Betriebe mit mindestens 50 Schweinen oder mindestens 10 Zuchtsauen. Aus dieser Grundgesamtheit wird halbjährlich zum Stichtag 3. Mai bzw. 3. November eine Stichprobe gezogen. Aus dem Material dieser Stichprobenerhebungen werden hochgerechnete Ergebnisse für das Land und die Regierungsbezirke aufbereitet. Um Ungenauigkeiten durch Stichprobeneinflüsse in der Darstellung zu vermeiden, erfolgt die Veröffentlichung der hochgerechneten Daten gerundet. Betriebszahlen werden in Tausend mit zwei Nachkommastellen(gerundet auf volle Zehner) und Tierzahlen in Tausend mit einer Nachkommastelle (gerundet auf volle Hunderter) dargestellt. Für die hochgerechneten Ergebnisse wird eine Fehlerrechnung durchgeführt, deren Ergebnis bei der Veröffentlichung berücksichtigt wird. Werte, deren einfacher relativer Standardfehler zwischen 10 % und bis unter 15 % liegt, werden geklammert dargestellt (Aussagewert eingeschränkt). Werte mit einem einfachen relativen Standardfehler von 15 % oder mehr werden in der Tabelle auf Grund des zu großen Schätzfehlers nicht veröffentlicht, es wird statt dessen ein „/“ dargestellt. Abweichungen in den Summen erklären sich durch Runden der Einzelwerte.
Zuletzt aktualisiert: 25. Juli 2017
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