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Baugewerbe

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Auftragseingangsindex im Bauhauptgewerbe und Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat HTML PDF
Produktionsindex im Bauhauptgewerbe und Veränderung gegenüber dem Vorjahresmonat HTML PDF
Glossar

Auftragseingang (Bauhauptgewerbe)

Summe aller im Berichtsmonat eingegangenen und vom Betrieb fest akzeptierten Bauaufträge für baugewerbliche Leistungen entsprechend der Verdingungsverordnung für Bauleistungen im Inland, ohne Umsatzsteuer. Um Doppelzählungen zu vermeiden, wird der Auftragseingang nur von dem Betrieb gemeldet, der den Bauauftrag ausführen wird, d.h. an Nachunternehmer zu vergebende Teile von Bauaufträgen werden nicht in die eigene Meldung einbezogen. Der Auftragseingang ist nach Bauarten und Auftraggebern gegliedert.

Auftragsbestand (Bauhauptgewerbe)

Summe der Werte (ohne Umsatzsteuer) aller vorliegenden, fest akzeptierten und noch nicht ausgeführten Bauaufträge bzw. -auftragsteile im Inland von anderen Firmen oder sonstigen Kunden am Ende des Berichtszeitraums (ohne an Subunternehmer vergebene Aufträge). Bei der Ermittlung des Auftragsbestands ist vom Auftragswert bereits im Bau befindlicher Projekte derjenige Teil abgesetzt, der produktionstechnisch schon fertiggestellt ist (ohne Berücksichtigung der Abnahme oder Abrechnung).

Ausbaugewerbe

Das Ausbaugewerbe fasst Wirtschaftszweige zusammen, die überwiegend Ausbauarbeiten und entsprechende Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten vornehmen. Hierzu gehören die "Bauinstallation" und das "Sonstige Baugewerbe", das u. a. das Maler- und Glasergewerbe, die Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, die Bautischlerei sowie die Gipserei und Verputzerei umfasst. Es melden die Baubetriebe von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie von Unternehmen außerhalb des Produzierenden Gewerbes.

Baugewerblicher Umsatz

Die dem Finanzamt für die Umsatzsteuer zu meldenden steuerbaren (steuerpflichtigen und steuerfreien) Beträge für Bauleistungen in Deutschland und die baugewerblichen Umsätze in Zollausschlussgebieten, wie z. B. deutsche Freihäfen, einschließlich Umsatz aus Nachunternehmertätigkeit und Vergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer.  

Bauhauptgewerbe

Zum Bauhauptgewerbe gehören Unternehmen, die Hochbauten errichten (einschließlich Fertigteilbauten) sowie Tiefbauarbeiten oder bestimmte Spezialbauarbeiten ausführen.

Bauten für Körperschaften des öffentlichen Rechts
und Organisationen ohne Erwerbszweck

Hierzu gehören alle öffentlichen Zwecken dienende Hoch- und Tiefbauten, die im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden, Zweckverbänden, von Trägern der Sozialversicherung (Körperschaften des öffentlichen Rechts) sowie von Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, durchgeführt werden. Hierzu gehören u. a. Kirchen, Orden, religiöse und weltliche Vereinigungen, karitative Organisationen der Erziehung, Wissenschaft und Kultur sowie der Sport- und Jugendpflege, Organisationen des Wirtschaftslebens und der Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Berufsorganisationen und  Wirtschaftsverbände, politische Parteien und sonstige, nicht auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Ertrages ausgerichtete Zusammenschlüsse.

Beschäftigte(Bauhauptgewerbe)

– Tätige Inhaberinnen und Inhaber,
– unbezahlt mithelfende Familienangehörige, soweit sie mindestens 55 Stunden im Monat im Betrieb tätig sind,
– Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (einschl. Polieren und (Schacht)meisterinnen und -meistern),
– Auszubildende,
– vorübergehend abwesende Personen (z. B. wegen Krankheit oder Urlaub), die in einem arbeitsrechtlichen Verhältnis zum Unternehmen bzw. Betrieb stehen.

Betrieb (Bauhauptgewerbe)

Örtliche Betriebseinheit. Als selbstständige Betriebe gelten auch Arbeitsgemeinschaften mit eigener Ertrags- und Aufwandsrechnung (meist Gesellschaften bürgerlichen Rechts) und Baustellen mit eigenem Baubüro in einem anderen Bundesland als dem Sitz des Betriebs.

Bruttoanlageinvestitionen

Ab dem Berichtsjahr 1988 werden neben den aktivierten Bruttozugängen an erworbenen und selbst erstellten Sachanlagen auch die Zugänge an neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen erfasst. Als Investitionen gelten somit die aktivierten Bruttozugänge an Sachanlagen sowie der Wert der neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen. Bei den aktivierten Bruttozugängen an Sachanlagen handelt es sich um den Wert der Ersatz- und Neuinvestitionen (einschließlich aktivierbarer Großreparaturen und geringwertiger Wirtschaftsgüter, soweit aktiviert) sowie selbst erstellter und im Bau befindlicher Anlagen. Nicht berücksichtigt werden die Anzahlungen auf Anlagen, sofern sie nicht bereits aktiviert wurden, Zugänge an Sachanlagen in Zweigniederlassungen im Ausland, Zugänge durch den Kauf ganzer Unternehmen oder Betriebe, die bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten, Umbuchungen aus Anlagekonten auf andere Anlagekonten, der Erwerb von Beteiligungen, Wertpapieren usw. (Finanzanlagen) sowie der Erwerb von Konzessionen, Patenten, Lizenzen usw.

Entgelte

Bei den Entgelten ist die Summe der lohnsteuerpflichtigen Bruttobezüge (Bar- und Sachbezüge) der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Auszubildenden ohne die Pflichtanteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung, ohne Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes, ohne Winterbauumlage, ohne Aufwendungen für die betriebliche Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung und ohne gezahltes Vorruhestandsgeld sowie ohne geleistete Zuschüsse der Bundesanstalt für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld, Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz) angegeben. Den Entgelten sind auch die Bezüge von Gesellschaftern, Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern und anderen leitenden Angestellten zugerechnet, soweit die Bezüge steuerlich als Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit anzusehen sind. Nicht erfasst sind dagegen allgemeine soziale Aufwendungen sowie Vergütungen, die als Spesenersatz anzusehen sind.

Geleistete Arbeitsstunden (Bauhauptgewerbe)

Von den Beschäftigten auf Baustellen und Bauhöfen geleistete Arbeitsstunden; abgerechnete, aber nicht geleistete Stunden sowie Berufsschulstunden werden abgesetzt. Für die Zuordnung der Arbeitsstunden zu den verschiedenen Bauarten im Bauhauptgewerbe ist die überwiegende Zweckbestimmung des einzelnen Auftrags maßgebend. Die für die Trümmerbeseitigung und auf Bauhöfen geleisteten Arbeitsstunden werden anteilig auf die Bauarten umgelegt. Nicht einbezogen sind ferner die für Bürotätigkeit geleisteten Arbeitsstunden. 

Gewerblicher und industrieller Bau

Hierzu gehören alle überwiegend gewerblichen Zwecken dienenden Bauten, die von Unternehmen bzw. Betrieben der privaten Wirtschaft (freie Berufe, Industrie, Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen, Verkehrs- und Dienstleistungsgewerbe); sowie von Unternehmen im Eigentum von Gebietskörperschaften, ferner Wasser-, Gas- und Elektrizitätswerke für Versorgungsbetriebe öffentlichrechtlicher Körperschaften, auch wenn es sich um einen Versorgungsbetrieb öffentlich-rechtlicher Körperschaften handelt.
Außerdem zählen dazu alle Hoch- und Tiefbauten, die von der Deutschen Bahn AG, der Deutschen Post AG, der Deutschen Postbank AG und der Deutschen  Telekom AG (Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundesbahn, Deutschen Reichsbahn bzw. der Deutschen Bundespost) in Auftrag gegeben wurden. Straßenbauten für diese Auftraggeber sind nicht hier, sondern den Sammelpositionen Wohnungsbau und Straßenbau zuzuordnen. Zum gewerblichen und industriellen Hochbau zählen u. a. Industriehochbauten, Bankgebäude, Lager- und Kühlhäuser, Messegebäude, Garagen, Tankstellen, Hotels und Kinos. Bauvorhaben, die im Auftrag von Leasingunternehmen oder anderen privaten Auftraggebern ausgeführt werden und später von Körperschaften des öffentlichen Rechts geleast oder gemietet werden, sind ebenfalls dem gewerblichen Hoch- und Tiefbau zuzuordnen. Zum Landwirtschaftlichen Bau zählen Hoch- und Tiefbauten, die überwiegend landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen, Gärtnerei- oder Fischereizwecken dienen, unabhängig vom Auftraggeber. Hierzu zählen Ställe, Scheunen, Silos, Speicher, Garagen für landwirtschaftliche Fahrzeuge u.v.m., ferner Entwässerungsanlagen und sonstige Wasserbauten, die besonders der Intensivierung der Landwirtschaft dienen. Kombinierte Gebäude mit Wohnung, Stallung und Scheune sind landwirtschaftliche Gebäude, es sei denn, flächenmäßig überwiegt der Wohnteil.

Handwerk

Zum zulassungspflichtigen Handwerk gehören die Gewerbe, für deren selbstständigen Betrieb die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich ist; Voraussetzung hierfür ist die bestandene Meisterprüfung oder eine vergleichbare Qualifikation. Das Handwerk wird nach Gewerbezweigen gegliedert in das Bauhaupt- sowie das Ausbaugewerbe, die Handwerke für den gewerblichen Bedarf, das Kraftfahrzeuggewerbe, das Lebensmittelgewerbe, das Gesundheitsgewerbe und die Handwerke für den privaten Bedarf. Gewerbe, die ohne Eintragung in die Handwerksrolle betrieben werden dürfen, gehören zum zulassungsfreien Handwerk.

Investitionen

siehe Bruttoanlageinvestitionen.

Jahresbauleistung

Die Jahresbauleistung ist die Summe aller vom Unternehmen im Geschäftsjahr im Inland erbrachten Bauleistungen einschl. der Leistungen aus eigener Nachunternehmertätigkeit sowie der Leistungen von Fremd- und Nachunternehmerinnen und
-unternehmern. Vorauszahlungen oder Anzahlungen, denen keine Leistung gegenübersteht, sind hier nicht berücksichtigt. Die Jahresbauleistung umfasst abgerechnete sowie angefangene und noch nicht abgerechnete Bauleistungen für Dritte, Bauleistungen an Gebäuden, die noch keinen Käufer gefunden haben, und Bauleistungen für eigene Zwecke des Unternehmens (selbsterstellte Anlagen). Bei der Jahresbauleistung handelt es sich also nicht um den steuerbaren baugewerblichen Umsatz, wie er für Betriebe in der Ergänzungserhebung und im Monatsbericht zu melden ist.

Jahresbauleistung (im Ausland erbracht)

Erfragt wird der Wert aller vom Unternehmen im Ausland erbrachten Bauleistungen einschließlich der Anteile in Arbeitsgemeinschaften. Einbezogen sind alle eigenen Bauleistungen, unabhängig von ihrer Abrechnung oder Anzahlung einschließlich Bestände an angefangenen und noch nicht abgerechneten Bauten.

Landwirtschaftlicher Bau

siehe gewerblicher und industrieller Bau.

Mietinvestitionen

Wert der neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen ohne gebrauchte Güter. Der Nachweis erfolgt ohne Umsatzsteuer.

Sonstige Umsätze

– Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen und aus industriellen und handwerklichen Dienstleistungen
– Umsatz aus sonstigen nicht  industriellen und nicht handwerklichen Tätigkeiten.
Zum sonstigen Umsatz zählen z. B. in der eigenen Bauleistung nicht abgerechnete Umsätze aus sonstigen eigenen Erzeugnissen (Baustoffe, Betonwaren u. dgl.), Umsätze aus Lohnarbeiten für Dritte und sonstige Dienstleistungen sowie die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung (einschl. Leasing). Der Nachweis erfolgt ohne Umsatzsteuer.

Straßenbau

Zu den Straßenbauten zählen Straßen, Autobahnen und Wege für Kraftfahrzeuge, Fußgänger und Radfahrer sowie Park- und Abstellplätze, ferner der Bau von Rollbahnen, Sportplätzen, Schwimmbädern u. a.

Unternehmen

Kleinste rechtlich selbstständige Wirtschaftseinheit.

Wohnungsbau

Zum Wohnungsbau zählen alle Bauten – auch Wohnheime –, die überwiegend den Wohnbedürfnissen dienen und zwar unabhängig davon, wer sie in Auftrag gegeben hat. Für die Bundeswehr oder für im Bundesgebiet stationierte ausländische Streitkräfte gebaute Wohnungen zählen ebenso zum Wohnungsbau.

Methodische Erläuterungen

Der Berechnung der Produktionsindizes im Baugewerbe und der Auftragseingangsindizes liegt der Monatsbericht für Betriebe des Bauhauptgewerbes zugrunde, der der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage des Baumarktes dient. Die Erhebung wird bei bauhauptgewerblichen Betrieben mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen durchgeführt.

Der Produktionsindex zeigt – unbeeinflusst von Kalenderunregelmäßigkeiten – kurzfristig die Entwicklung der Produktionsleistung des Wirtschaftszweiges „Bauhauptgewerbe“. Der Nachweis des Produktionsindex erfolgt für die untergeordneten Bauarten, die Bauarten zusammen sowie das Bauhauptgewerbe insgesamt. Bei den erfassten Auftragseingängen handelt es sich um den Wert aller im Berichtsmonat eingegangenen und vom Betrieb fest akzeptierten Aufträge auf Bauleistungen für Dritte. Die Ergebnisse werden in realen (Volumen-)Indizes dargestellt. Zur Berechnung des realen Auftragseingangsindex werden Preisindizes für Bauleistungspreise verwendet. Der Nachweis des Auftragseingangsindex erfolgt für die untergeordneten Bauarten, die Bauarten zusammen sowie das Bauhauptgewerbe insgesamt.

Die monatlich veröffentlichten Produktions- und Auftragseingangsindizes spielen eine zentrale Rolle für die Konjunkturbeobachtung: Sie dienen sowohl den staatlichen als auch privaten Institutionen zur Beurteilung der Wirtschaftsentwicklung im Bauhauptgewerbe, insbesondere auch hinsichtlich Bauleistung, Beschäftigung und Auftragslage.

Die Konjunkturindizes für die Bauwirtschaft werden etwa alle fünf Jahre auf ein neues Basisjahr umgestellt. Hierbei werden die Berechnungsgrundlagen – insbesondere die Gewichtungsstrukturen, die den Berechnungen der Indizes zugrunde liegen – aktualisiert und gegebenenfalls methodische Änderungen implementiert. Hiermit soll den wirtschaftlichen Strukturveränderungen Rechnung getragen werden, die in den vorangegangenen Jahren jeweils stattgefunden haben.

Ab dem Berichtsmonat Oktober 2015 erfolgt die Berechnung der Konjunkturindizes für das Baugewerbe in Nordrhein-Westfalen auf der Basis 2015 = 100.

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Tabellen aus dem Bereich
Baugewerbe
44111 Monatsbericht im Bauhauptgewerbe44211 Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung im Bauhauptgewerbe44231 Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe44221 Jahreserhebung einschl. Investitionserhebung bei Unternehmen des Ausbauge…
Pressemitteilung
(072 / 23) Freitag, 10. März 2023
Montag, 20. März 2023 - 16:07
NRW-Baunachfrage im vierten Quartal 2022 um 18,2 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor
Die Auftragseingänge im nordrhein-westfälischen Bauhauptbewerbe waren sowohl im Tiefbau (−24,9 Prozent) als auch im Hochbau (−12,5 Prozent) niedriger als ein Jahr zuvor.

Pressemitteilung
(070 / 23) Mittwoch, 8. März 2023
Montag, 20. März 2023 - 16:07
NRW-Bauproduktion im Dezember 2022 um 2,4 Prozent gesunken
Im nordrhein-westfälischen Tiefbau war die Produktion um 5,0 Prozent niedriger als im Dezember 2021, im Hochbau lag die Produktion auf Vorjahresniveau.

Pressemitteilung
(032 / 23) Montag, 6. Februar 2023
Montag, 20. März 2023 - 16:07
NRW-Bauproduktion im November 2022 auf Vorjahresniveau
Im nordrhein-westfälischen Hochbau war die Produktion um 0,4 Prozent niedriger und im Tiefbau um 0,3 Prozent höher als im November 2021.

Pressemitteilung
(012 / 23) Mittwoch, 11. Januar 2023
Montag, 20. März 2023 - 16:07
NRW-Bauproduktion im Oktober 2022 in etwa auf Vorjahresniveau
Im nordrhein-westfälischen Hochbau war die Produktion im Oktober 2022 um 1,1 Prozent höher – im Tiefbau dagegen um 0,8 Prozent niedriger als im Oktober 2021.

Pressemitteilung
(528 / 22) Freitag, 30. Dezember 2022
Montag, 20. März 2023 - 16:07
Investitionen im NRW-Bauhauptgewerbe 2021 um 5,2 Prozent höher als ein Jahr zuvor
Im Jahr 2021 fielen die Bruttoanlageinvestitionen des nordrhein-westfälischen Bauhauptgewerbes um 34,7 Millionen Euro oder 5,2 Prozent höher aus als ein Jahr zuvor.

Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.

Berichte
Zu diesem Thema

Zuletzt erschienen:
Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe in NRW, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 3. Quartal 2022
Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau in NRW - Unternehmen und Investitionen des Bauhauptgewerbes
Ausgabe 2020
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Ausgabe 2018
Ausgabe 2017
Ausgabe 2016
Ausgabe 2015
Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe in NRW - Unternehmen und Investitionen
Ausgabe 2020
Ausgabe 2019
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Ausgabe 2016
Ausgabe 2015
Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau in NRW
Ausgabe 2021
Ausgabe 2020
Ausgabe 2019
Ausgabe 2018
Ausgabe 2017
Ausgabe 2016
Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe in NRW (Jahreszusammenfassung)
Ausgabe 2021
Ausgabe 2020
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Ausgabe 2017
Ausgabe 2016

Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.

Analysen
Zu diesem Thema

Zuletzt erschienen:
Statistik kompakt: Welche Bedeutung hat das Baugewerbe für die nordrhein-westfälische Wirtschaft? (Strukturelle Entwicklungen von 1990 bis 2010), kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 08 / 2011 vom 16. September 2011
Statistik kompakt: Welche Bedeutung hat das Baugewerbe für die nordrhein-westfälische Wirtschaft? (Strukturelle Entwicklungen von 1990 bis 2010), kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 08 / 2011

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