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Straßenverkehrsunfälle
Statistik und IT-Dienstleistungen
Ein Unfall mit Personenschaden ist ein Unfall, bei denen Personen verunglückt sind. Verunglückte sind Personen, die infolge eines Unfalls getötet oder verletzt wurden. Getötete sind dabei Personen, die innerhalb von 30 Tagen nach dem Unfall an den Unfallfolgen verstorben sind. Schwerverletzte sind Personen, die unmittelbar nach dem Unfall zur stationären Behandlung in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und dort mindestens 24 Stunden verblieben sind. Leichtverletzte sind alle übrigen Verletzten.
Dazu zählen Unfälle, bei denen als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt, und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss, d. h. nicht mehr fahrbereit ist. In der Statistik der Straßenverkehrsunfälle werden üblicherweise nicht die schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden nachgewiesen, sondern die sogenannten schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne. Darunter sind die schwerwiegenden Unfälle mit Sachschaden ohne die sonstigen Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln zu verstehen. Die letzteren werden unter den sonstigen Sachschadensunfällen nachgewiesen.
Hierzu gehören Sachschadensunfälle, bei denen als Ursache eine Ordnungswidrigkeit anzunehmen ist und für die entweder ein Verwarnungs- oder ein Bußgeld festzusetzen ist bzw. Straftaten im Straßenverkehr, bei denen aber alle involvierten Kraftfahrzeuge fahrbereit waren.
Unfälle, bei denen infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Wegen und Plätzen ein Personen- oder Sachschaden entstanden ist. In der Statistik der Straßenverkehrsunfälle wird unterschieden zwischen Unfällen mit Personenschaden, schwerwiegenden Unfällen mit Sachschaden im engeren Sinne und sonstigen Sachschadensunfällen. Das Kriterium der Zuordnung ist jeweils die schwerste Unfallfolge. Beispielsweise sind bei einem Unfall mit nur Sachschaden demnach keine Verkehrsteilnehmer verunglückt.
Alle sonstigen Sachschadensunfälle, dazu zählen alle Sachschadensunfälle
- ohne Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit (Bußgeld), unabhängig davon ob ein beteiligtes Kraftfahrzeug fahrbereit war oder nicht
- mit Straftatbestand oder Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) und alle Kraftfahrzeuge fahrbereit.
Unfallbeteiligter oder Unfallbeteiligte standen unter Einwirkung von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln und falls Kraftfahrzeuge beteiligt waren, waren diese alle noch fahrbereit (wenn gleichzeitig ein Kraftfahrzeug nicht fahrbereit war, dann ist die Unfallkategorie schwerwiegender Unfall mit Sachschaden zutreffend).
Die Straßenverkehrsunfallstatistik dient der Gewinnung zuverlässiger, umfassender, differenzierter und aktueller vergleichbarer Daten zur Verkehrssicherheitslage. Die Ergebnisse zum Unfallgeschehen sind Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich der Gesetzgebung, der Verkehrssicherheit und -erziehung, des Straßenbaus oder der Fahrzeugtechnik.
In dieser Statistik sind alle Unfälle enthalten, die sich infolge des Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ereignet haben und polizeilich aufgenommen wurden. Nicht berücksichtigt sind daher Unfälle, an denen nur Fußgänger (auch Skater) beteiligt sind sowie Unfälle zu denen die Polizei nicht hinzugezogen wurde und Unfälle auf privaten Grundstücken.
Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.
Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.