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Studierende nach Hochschularten HTML PDF
Top 25 der von Studierenden besetzten Studienfächer HTML PDF
Studienanfängerinnen und Studienanfänger im ersten Hochschulsemester nach Hochschularten HTML PDF
Studierende Haupthörerinnen und Haupthörer nach Hochschularten HTML PDF
Promovierende nach Fächergruppen und Geschlecht HTML PDF
Bestandene Hochschulprüfungen (1. Prüfung im 1. Studienfach) HTML PDF
Habilitationen nach Geschlecht HTML PDF
Personal an Hochschulen HTML PDF
Personal an Hochschulen nach Personalgruppen und Hochschularten HTML PDF
Mitglieder von Hochschulräten nach Hochschulart und Geschlecht HTML PDF
Hochschulfinanzen HTML PDF
Glossar

Absolventin/Absolvent

Absolventinnen und Absolventen sind Studierende mit bestandener Abschlussprüfung, die im Berichtssemester (mindestens) einen Studiengang abgeschlossen haben (Kopfzählung). Erfolgt der Nachweis der Daten differenziert nach Studienbereichen oder -fächern, wird das erste Studienfach ausgewiesen.

Fächergruppe

Für die Darstellung aggregierter Ergebnisse der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte, hochschulspezifische Studienfächer zu einheitlichen Studienfächern, diese zu Studienbereichen und diese wiederum zu acht großen Fächergruppen zusammengefasst.

Gasthörerinnen/Gasthörer

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einzelnen Kursen oder Lehrveranstaltungen. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist nicht erforderlich, ein Fachstudium mit Abschlussprüfung ist für Gasthörerinnen und Gasthörer nicht möglich.

G8-Bereinigung

In NRW hat der erste Jahrgang mit verkürzter 8-jähriger Schulzeit im Jahr 2013 an den Gymnasien seine Abiturprüfungen absolviert. Einmalig erhalten diese Schüler ihre Hochschulzugangsberechtigung gleichzeitig mit den Abiturienten mit 9-jähriger Schulzeit. Aufgrund des „doppelten Abiturjahrgangs“ sind die Ergebnisse für Studienberechtigte sowie Studienanfängerinnen und -anfänger des Jahres 2013 nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar. Die G8-Bereinigung ermittelt daher als zusätzliche Information die Ergebnisse ohne die Abiturienten mit 8-jähriger Schullaufbahn. Für Studienanfängerinnen und -anfänger liegen leider keine genauen Angaben vor, sodass die Zahl der G8-Abiturientinnen und -Abiturienten hier geschätzt werden muss.

Habilitation

Die Habilitation ist das höchste akademische Examen, das dem Nachweis der wissenschaftlichen Lehrbefähigung dient.

Haupthörerinnen und Haupthörer

Haupthörerinnen und Haupthörer sind Studierende, die an einer Hochschule eingeschrieben sind. Sofern Studierende an mehreren Hochschulen eingeschrieben sind, zählen sie an derjenigen Hochschule als Haupthörerin bzw. Haupthörer, an der sie schwerpunktmäßig studieren. Von ggf. weiteren Hochschulen werden sie als Nebenhörerin bzw. Nebenhörer gemeldet.

Hochschulfinanzen

Die Hochschulfinanzstatistik zeigt die Finanzausstattung der Hochschulen und bildet damit zugleich die finanzielle Grundlage für forschungs- und wissenschaftspolitischen Entscheidungen.   

Hochschulrat

Der Hochschulrat (auch Universitätsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat) ist ein Gremium, das die Hochschule vor allem bei strategischen Fragen berät, aber z. B. auch verwaltungstechnische Entscheidungen trifft.

Personal(Hochschulen)

Im Rahmen der Hochschulpersonalstatistik zählt hierzu das haupt- und das nebenberuflich tätige Personal der Hochschulen und Hochschulkliniken. Dabei wird zwischen dem wissenschaftlichen/künstlerischen Personal und dem nicht-wissenschaftlichen (Verwaltungs-, technischen und sonstigen Personal) unterschieden. In den Veröffentlichungen des Geschäftsbereichs Statistik von Information und Technik Nordrhein-Westfalen wird – sofern nicht anders gekennzeichnet –  unter dem Begriff „wissenschaftliches/künstlerisches Personal“ das haupt- und nebenberufliche Personal ohne studentische Hilfskräfte gefasst.

Promotionsstudium

Erfasst werden alle Doktorandinnen und Doktoranden, die nach erstem Hochschulabschluss weiterhin oder (zur Vorbereitung der Promotion) neu immatrikuliert sind. Dabei ist es gleichgültig, ob die frühere Abschlussprüfung rechtlich als Voraussetzung der Promotion erforderlich ist oder nicht. Die Verfahrensregelungen zur Promotion (eigener Studiengang oder akademisches Prüfungsverfahren ohne zusätzliches Studium) sind je Hochschule und Land unterschiedlich.

Promovierende

Als Promovierende gelten Personen, die von einer zur Promotion berechtigten Einrichtung eine schriftliche Bestätigung über die Annahme als Doktorandin oder Doktorand in dieser Einrichtung erhalten haben. Der Zeitpunkt der Bestätigung gilt als Promotionsbeginn.

Prüfungsgruppe

Zusammenfassung mehrerer Abschlussprüfungen zu einer größeren Einheit.

Studienanfängerinnen und Studienanfänger

Die Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester sind Studierende, die sich im betrachteten Semester erstmals an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben haben. Für fachliche Auswertungen werden auch Studienanfängerinnen und -anfänger erfasst, die sich in Deutschland im ersten Semester eines bestimmten Studiengangs eingeschrieben haben. 

Studienbereich

Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere aufeinander bezogene oder verwandte Studienfächer zu Studienbereichen zusammengefasst. Grundlage hierfür ist die Fächersystematik. Sie weicht in Nordrhein-Westfalen geringfügig von der des Statistischen Bundesamtes ab. In der Systematik NRW gab es 2019 insgesamt 58 Studienbereiche.

Studienfach

Zentrales Erhebungsmerkmal der Studierenden- und Prüfungsstatistik. Ein Studienfach ist eine in den Prüfungsordnungen festgelegte Bezeichnung für eine wissenschaftliche oder künstlerische Disziplin, in der ein Studienabschluss möglich ist (Beispiel: Studienfach Chemie).

Im Rahmen der Studierenden- und Prüfungsstatistik können in Nordrhein-Westfalen pro Studentin/Student und Studiengang bis zu vier Studienfächer gemeldet werden. Allerdings wird bei den Standardpublikationen nur das erste Studienfach im ersten Studiengang für die fachsystematische Darstellung herangezogen. Für die Darstellung von aggregierten Ergebnissen der Studierenden- und Prüfungsstatistik werden mehrere verwandte Studienfächer zu Studienbereichen und diese zu Fächergruppen zusammengefasst.

Studiengang

Als Studiengang bezeichnet man eine in der Studien- und Prüfungsordnung vorgesehene berufsqualifizierende oder berufsbezogene Hochschulausbildung. Für die Studierenden- und Prüfungsstatistik wird der Studiengang als Kombination der angestrebten Abschlussprüfung mit einem oder dem ersten Studienfach gebildet (Beispiel: Master-Studium in Chemie). Beim Lehramtsstudium werden innerhalb eines Studiengangs meist mehrere Studienfächer belegt (Beispiel: Lehramtsstudium Sekundarstufe I in den Fächern Deutsch und Chemie).

Studierende

Studierende sind in einem Fachstudium immatrikulierte (eingeschriebene) Personen (ohne Beurlaubte, Besucherinnen und Besucher des Studienkollegs, Gast- und Nebenhörerinnen und -hörer). In Nordrhein-Westfalen werden bei der Ermittlung der Studierendenzahlen ausschließlich die eingeschriebenen Haupthörerinnen und -hörer gezählt.

Methodische Erläuterungen

Die Daten für Nordrhein-Westfalen basieren auf einer Bundesstatistik, d. h. sie werden für alle Bundesländer erhoben. Sie liegen somit im gleichen Merkmalsumfang auch in den anderen statistischen Landesämtern (tief gegliederte Länderdaten) sowie im Statistischen Bundesamt (Bundesergebnis, bundesweite Ländervergleiche) vor. Allerdings ist bei Vergleichen zwischen den Bundesländern bei der Studierenden- und Prüfungsstatistik zu beachten, dass die Abgrenzungen zum Teil variieren. Für die Ergebnisse, die IT.NRW in seiner Funktion als Statistisches Landesamt für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht, gelten folgende Festlegungen:

1. Bei den Studierendentabellen werden ausschließlich Haupthörer/-innen ausgewiesen.

2. Die Systematiken der Studienbereiche und der Abschlussprüfungen weichen geringfügig von der Bundessystematik ab.

Die Hochschulfinanzstatistik erstreckt sich, unabhängig von der Trägerschaft, auf alle Hochschulen. Hierzu zählen alle Bildungseinrichtungen, die nach Landesrecht als Hochschulen anerkannt sind. Nicht einbezogen werden Akademien und vergleichbare Bildungseinrichtungen, wenn ihnen nicht der Status einer Hochschule verliehen wurde. Hochschulen dienen der Pflege und der Entwicklung der Wissenschaften und der Künste durch Forschung, Lehre und Studium und bereiten auf berufliche Tätigkeiten vor, die die Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden oder die Fähigkeit zur künstlerischen Gestaltung erfordern. Die meisten Hochschulen sind Landeseinrichtungen, deren Aufgaben weitgehend von dem Gesetzgeber bestimmt werden.

Das bedeutet, dass die einzelnen Hochschulen mit unterschiedlicher Intensität Lehr-, Forschungs- oder sonstige Dienstleistungen erbringen können. Für die ihr übertragenen Aufgaben erhält die Hochschule eine finanzielle Grundausstattung, ohne dass hierbei nach Einzelaufgaben differenziert wird. Der Landesgesetzgeber legt fest, aus welchen Einrichtungen die Hochschule bestehen soll. So können beispielsweise ein Hygieneinstitut oder eine Materialprüfanstalt als selbstständige Landeseinrichtung oder als Hochschulinstitut geführt werden. Die Hochschulfinanzstatistik erstreckt sich auf die Einnahmen und Ausgaben aller Einrichtungen, die Teil der Hochschule sind. Nicht einbezogen werden Einrichtungen, die eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, auch dann nicht, wenn sie Hochschuleinrichtungen mitbenutzen (z. B. rechtlich selbstständige Forschungsinstitute an Hochschulen). Auch die Einnahmen und Ausgaben sowie Investitionsausgaben von mit der Hochschule verbundenen Einrichtungen, die ein eigenes Kapitel im Landeshaushalt haben, werden in der Regel nicht in der Hochschulfinanzstatistik erfasst, auch dann nicht, wenn diese Einrichtungen von Studierenden und Hochschulpersonal für Lehr- und Forschungszwecke genutzt werden.

In der Hochschulfinanzstatistik werden die Einnahmen (ohne Zuweisungen und Zuschüsse vom Hochschulträger) und Ausgaben nach Lehr- und Forschungsbereichen erhoben. Zusätzlich werden die Drittmitteleinnahmen nach Mittelgeber erfragt. Die Zuweisungen und Zuschüsse vom Hochschulträger können nicht nach Lehr- und Forschungsbereichen differenziert werden.

Zu beachten ist, dass die medizinischen Einrichtungen die Finanzen für Lehre und Forschung nicht vom Klinikbetrieb trennen können.

Grundsätzlich werden bei den staatlichen Hochschulen die Ausgaben welche nicht durch die eigenen Einnahmen ausgeglichen sind durch Zuweisungen und Zuschüsse vom Hochschulträger gedeckt. Aufgrund von zeitlichen Verschiebungen von Zuweisungen und dessen Verwendung (z. B. Bauzuweisungen eines Jahres die über mehrere Jahre verausgabt werden) sind die Einnahmen und Ausgaben nicht immer ausgeglichen. Zudem können die Zuweisungen und Zuschüsse vom Hochschulträger nicht immer umfassend von den Hochschulen gemeldet werden.

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21391 Bildungsmonitoring Hochschulen21321 Statistik der Prüfungen21331 Statistik der Gasthörer21341 Statistik des Hochschulpersonals21351 Statistik der Habilitationen21353 Statistik der Hochschulräte21371 Hochschulfinanzstatistik
Pressemitteilung
(069 / 23) Mittwoch, 8. März 2023
Montag, 20. März 2023 - 15:23
NRW-Hochschulen: 1,4 Prozent weniger Studierende begannen ein Studium für das Lehramt
Im laufenden Wintersemester 2022/23 haben an den Hochschulen in NRW 8 703 Personen ein Lehramtsstudium begonnen.

Pressemitteilung
(037 / 23) Donnerstag, 9. Februar 2023
Montag, 20. März 2023 - 15:23
NRW-Hochschulen: Frauenquote bei Professuren steigt auf 28,3 Prozent
Bei den Studierenden an den nordrhein-westfälischen Hochschulen lag der Frauenanteil im Wintersemester 2021/22 bei 48,7 Prozent.

Pressemitteilung
(033 / 23) Montag, 6. Februar 2023
Montag, 20. März 2023 - 15:23
NRW: Zahl der Studierenden im Studienfach Medizin binnen zehn Jahren um 23,0 Prozent gestiegen
Die meisten Studentinnen und Studenten der Medizin gab es im Wintersemester 2021/22 an den Universitäten Düsseldorf, Köln und Bochum.

Pressemitteilung
(479 / 22) Dienstag, 29. November 2022
Montag, 20. März 2023 - 15:23
NRW-Hochschulen: Zahl der Studienanfänger/-innen etwa auf Vorjahresniveau
Die Zahl der Studierenden ist in Nordrhein-Westfalen im Wintersemester 2022/23 mit 743 400 um 12 800 niedriger als ein Jahr zuvor. Auch die Zahl der Studienanfänger (88 900; −500) ging zurück.

Pressemitteilung
(409 / 22) Mittwoch, 5. Oktober 2022
Montag, 20. März 2023 - 15:23
NRW: Jede vierte Frau im Alter von 25 bis 64 Jahren war im Jahr 2021 hochqualifiziert
Bei den 25- bis 34-jähri¬gen Frauen war der Anteil der Hochqualifizierten mit 33,3 Prozent am höchsten; bei den 55- bis 64-Jährigen mit 18,0 Prozent am niedrigsten.

Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.

Berichte
Zu diesem Thema

Zuletzt erschienen:
Hochschulen in NRW, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 2020
Hochschulen in NRW
Ausgabe 2020
Ausgabe 2019
Ausgabe 2018
Ausgabe 2017
Personal an Hochschulen in NRW
Ausgabe 2020
Ausgabe 2019
Ausgabe 2018
Ausgabe 2017
Studierende an den Hochschulen in NRW (jährlich)
Ausgabe 2020
Ausgabe 2019
Ausgabe 2018
Ausgabe 2017
Hochschulfinanzen in NRW
Ausgabe 2019
Ausgabe 2018
Ausgabe 2017

Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.

Analysen
Zu diesem Thema

Zuletzt erschienen:
NRW (ge)zählt: Hochschulen in Nordrhein-Westfalen - Ergebnisse der Hochschulstatistik, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 01 / 2021 vom 27. April 2021
NRW (ge)zählt: Hochschulen in Nordrhein-Westfalen - Ergebnisse der Hochschulstatistik, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 01 / 2021
Ausgabe 01 / 2019
Ausgabe 03 / 2017
Ausgabe 02 / 2016
Statistik kompakt: Mehr Studierende in NRW: Welche Personengruppen profitieren davon? - Ergebnisse der Studierendenstatistik, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 05 / 2018
Statistik kompakt: Jung, studiert, erfolgreich? Junge Hochschulabsolventinnen und -absolventen in NRW, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 05 / 2017
Statistik kompakt: Vom Ausland an den Campus: Zuwanderer an Hochschulen in NRW, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 06 / 2014
Statistik kompakt: Hochqualifizierte Beschäftigte in den nordrhein-westfälischen Kommunen 2011, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 01 / 2014
Statistik kompakt: Studium ohne Abitur - Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte in Nordrhein-Westfalen, kostenlos / PDF-Datei
Ausgabe 07 / 2011

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