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Außenhandel
Statistik und IT-Dienstleistungen
Eckdaten zu diesem Themenbereich.
Die Ausfuhren umfassen alle Waren, die in Nordrhein-Westfalen erzeugt, bearbeitet oder verarbeitet und ins Ausland geliefert werden.
Die Einfuhren umfassen alle Waren, die aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen eingehen.
Gruppe der EU-Staaten, die den Euro als offizielle Währung haben.
Warenverkehr mit den sogenannten Drittländern (Nicht-EU-Staaten). Die Erhebung der Extrahandelsdaten erfolgt über die Zollverwaltung zum Zeitpunkt der Erledigung der gesetzlich vorgeschriebenen Einfuhr- und Ausfuhrförmlichkeiten. Die statistischen Meldungen sind integraler Bestandteil der Zollanmeldungen und werden von den Zollstellen auf Vollständigkeit sowie offensichtliche Fehler geprüft und täglich dem Statistischen Bundesamt übermittelt.
Der Generalhandel umfasst alle nach Nordrhein-Westfalen eingehenden und aus Nordrhein-Westfalen ausgehenden Waren. Die nordrhein-westfälischen Einfuhrzahlen umfassen die Ergebnisse des Generalhandels.
Warenverkehr mit den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Im Intrahandel übermitteln die beteiligten Unternehmen ihre Daten in Form einer Direktanmeldung an das Statistische Bundesamt
Die Menge einer Ware wird grundsätzlich in Kilogramm erfasst und in Tonnen (= 1 000 kg) nachgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Eigenmasse der Ware ohne Umschließungen. Für ausgewählte Warenarten wird gemäß dem Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik die Menge zusätzlich in einer anderen, der sog. "Besonderen Maßeinheit" erfasst (z. B. je nach Warenart in Stück, Liter, Kubikzentimeter).
Der Spezialhandel umfasst im Wesentlichen nur die Waren, die zum Gebrauch, Verbrauch, zur Be- oder Verarbeitung in Nordrhein-Westfalen eingehen und die Waren, die aus der Erzeugung und der Be- oder Verarbeitung in Nordrhein-Westfalen stammen und ausgehen. Im Unterschied zum Generalhandel sind die Einfuhren und Ausfuhren von Waren aus bzw. auf Lager im Spezialhandel nicht enthalten. Dagegen enthält der Spezialhandel die Überführung (Einfuhren) aus Lager in den freien Verkehr oder in die aktive Veredelung. Die nordrhein-westfälischen Ausfuhrzahlen umfassen die Ergebnisse des Spezialhandels.
Entsprechend den internationalen Standards wird als Warenwert der Statistische Wert zu Grunde gelegt. Dies ist der Wert der Ware an der deutschen Außengrenze. Der Statistische Wert ergibt sich in der Regel aus dem in Rechnung gestellten Entgelt für eine Ware beim Kauf im Einfuhrgeschäft oder beim Verkauf einer Ware im Ausfuhrgeschäft, wobei eine Kostenabgrenzung frei deutscher Grenze vorzunehmen ist. Zölle, Steuern oder andere Abgaben sind nicht im Statistischen Wert enthalten. Bei Ein- und Ausfuhren nach Veredelung gilt als Wert der Ware der Warenwert vor Veredelung zuzüglich der Veredelungskosten und sonstiger Kosten frei Grenze. Handelt es sich um Warenverkehre, die unentgeltlich oder im Rahmen eines meldepflichtigen Miet- oder Leasinggeschäfts getätigt werden, so gilt als Wert der Marktpreis der Ware, der im Falle eines Kaufs bzw. Verkaufs vermutlich erzielt worden wäre. Entsprechendes gilt auch für Warenlieferungen zwischen verbundenen Unternehmen, bei denen interne Verrechnungspreise angesetzt wurden.
Die Außenhandelsstatistik Nordrhein-Westfalens umfasst den grenzüberschreitenden Warenverkehr NRWs über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland mit den Ländern der Europäischen Union (EU) und den übrigen Ländern der Welt.
Ab 1993 werden die Eingänge und Versendungen zwischen den Mitgliedstaaten der EU im Rahmen der Intrahandelsstatistik und der Warenverkehr mit den Ländern außerhalb der EU in der Extrahandelsstatistik erfasst. Die Ergebnisse dieser beiden Erhebungsverfahren werden als Gesamtergebnisse in der Außenhandelsstatistik nachgewiesen.
Die statistischen Angaben zum Extrahandel werden wie bisher über die Zollverfahren ermittelt, während die Ergebnisse der Intrahandelsstatistik auf Direktmeldungen der Unternehmen basieren. Durch die Einführung von Schwellenwerten sind im Intrahandel nur die Unternehmen auskunftspflichtig, deren getätigte jährliche Versendungen in andere Mitgliedstaaten oder Eingänge aus anderen Mitgliedstaaten den statistischen Wert der unten angegebenen Anmeldeschwellen im Vorjahr überschritten haben oder im laufenden Jahr diese Schwellen erreichen.
Seit dem 01.01.2016 gibt es zur Feststellung der Auskunftspflicht einen je nach Verkehrsrichtung getrennten Wert für die Anmeldeschwelle: Für die Warenversendung verbleibt der Wert bei 500 000 Euro, für den Wareneingang ist die Anmeldeschwelle zur Entlastung der Auskunftspflichtigen auf 800 000 Euro angehoben worden. Im Rahmen der Extrahandelsstatistik sind − bis auf wenige Ausnahmen − Warensendungen von weniger als 1 000 Euro von der Anmeldung befreit.
Anmeldeschwelle Intrahandelsstatistik in Euro | ||
---|---|---|
Jahr | Export | Import |
ab 1993 | 100 000 | 100 000 |
ab 1999 | 200 000 | 200 000 |
ab 2005 | 300 000 | 300 000 |
ab 2009 | 400 000 | 400 000 |
ab 2012 | 500 000 | 500 000 |
ab 2016 | 500 000 | 800 000 |
Die vorstehend genannten Befreiungen sind in den Außenhandelsergebnissen für die Bundesrepublik Deutschland seit 1995 und für Nordrhein-Westfalen seit 2003 als Zuschätzungen enthalten.
Ein Nachweis der Ergebnisse in regionaler Gliederung erfolgt nach Bundesländern. Hierbei wird für die Ausfuhr als Ursprungsregion das Bundesland nachgewiesen, in dem die Ware vollständig gewonnen oder hergestellt worden ist oder ihre letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung erhalten hat. Bei der Einfuhr wird die Zielregion nachgewiesen, d. h. das Bundesland, in dem die eingehenden Waren voraussichtlich verbleiben sollen.
Die Ergebnisse über die Einfuhr werden als Generalhandel nachgewiesen. Der Generalhandel enthält alle in das Erhebungsgebiet eingehenden Waren, einschließlich aller Einfuhren aus Drittländern auf Lager. Die Ausfuhr wird dagegen als Spezialhandel nachgewiesen und enthält im Wesentlichen die Waren, die aus der Erzeugung, der Bearbeitung und Verarbeitung des Erhebungsgebietes stammen und ausgeführt worden sind. Wegen der unterschiedlichen Abgrenzung von Generalhandel und Spezialhandel ist eine Saldierung der Einfuhr- und Ausfuhrergebnisse Nordrhein-Westfalens aus methodischen Gründen nicht vertretbar.
Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.