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Private Haushalte
Statistik und IT-Dienstleistungen
Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wird im Mikrozensus für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, z. B. Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld I und II, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu muss der Haushalt das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen einstufen. Ist mindestens ein Haushaltsmitglied selbstständige Landwirtin oder selbstständiger Landwirt in der Haupttätigkeit, so ist keine Angabe zur Höhe des Haushaltseinkommens erforderlich.
Als (Privat)Haushalt zählt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören (zum Beispiel Hauspersonal). Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (zum Beispiel den Haushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnsitzen (Wohnungen am Haupt- und einem oder mehreren Nebenwohnsitzen) werden mehrfach gezählt. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.
Mikrozensus
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland, für die seit 1957 jährlich ein Prozent aller Haushalte befragt wird. Seit der Umstellung auf eine unterjährig durchgeführte Erhebung im Jahr 2005 ermöglicht der Mikrozensus die Ermittlung von Jahresdurchschnittswerten und damit eine umfassendere Abbildung von Merkmalen, die saisonalen Schwankungen unterworfen sind, wie dies insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktes der Fall ist.
Seit dem Jahr 2017 wird die Frage nach unverheirateten Paaren im Haushalt mit Auskunftspflicht erhoben.
Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.
Weitere Analysen finden Sie in unserem Webshop.
Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.