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Private Haushalte
Statistik und IT-Dienstleistungen
Neben dem persönlichen Nettoeinkommen der Haushaltsmitglieder wird im Mikrozensus für jeden Haushalt die Höhe seines Nettoeinkommens im letzten Monat (Summe aller Einkunftsarten ohne Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, z. B. Erwerbseinkommen, Unternehmereinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstützungen, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, Arbeitslosengeld I und II, Kindergeld, Wohngeld, Sachbezüge) erfragt. Dazu muss der Haushalt das Haushaltsnettoeinkommen in ein Raster vorgegebener Einkommensklassen einstufen. Ist mindestens ein Haushaltsmitglied selbstständige Landwirtin oder selbstständiger Landwirt in der Haupttätigkeit, so ist keine Angabe zur Höhe des Haushaltseinkommens erforderlich.
Als (Privat)Haushalt zählt jede zusammen wohnende und eine wirtschaftliche Einheit bildende Personengemeinschaft (Mehrpersonenhaushalte) sowie Personen, die allein wohnen und wirtschaften (Einpersonenhaushalte, zum Beispiel auch Einzeluntermieter). Zum Haushalt können verwandte und familienfremde Personen gehören (zum Beispiel Hauspersonal). Gemeinschaftsunterkünfte gelten nicht als Haushalte, können aber Privathaushalte beherbergen (zum Beispiel den Haushalt des Anstaltsleiters). Haushalte mit mehreren Wohnsitzen (Wohnungen am Haupt- und einem oder mehreren Nebenwohnsitzen) werden mehrfach gezählt. In einem Haushalt können gleichzeitig mehrere Familien/Lebensformen (zum Beispiel ein Ehepaar ohne Kinder sowie eine alleinerziehende Mutter mit Kindern) leben.
Mikrozensus
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland, für die seit 1957 jährlich ein Prozent aller Haushalte befragt wird. Seit der Umstellung auf eine unterjährig durchgeführte Erhebung im Jahr 2005 ermöglicht der Mikrozensus die Ermittlung von Jahresdurchschnittswerten und damit eine umfassendere Abbildung von Merkmalen, die saisonalen Schwankungen unterworfen sind, wie dies insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktes der Fall ist.
Ab 2017 werden für Personen in Gemeinschaftsunterkünften im Rahmen des Mikrozensus nur noch einige wenige soziodemografische Grunddaten erhoben. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse des Mikrozensus ab 2017 standardmäßig für Personen in Privathaushalten ausgewiesen. Daraus ergibt sich ggf. eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Ergebnissen der Vorjahre.
Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus ab 2020: Der Mikrozensus wurde mit dem Erhebungsjahr 2020 methodisch neugestaltet. Neben der seit vielen Jahren in den Mikrozensus integrierten europäischen Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey, LFS) ist seit 2020 die bislang eigenständig erhobene europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Mit dieser Neugestaltung des Mikrozensus gingen etliche Änderungen einher, vor allem ein verändertes Fragenprogramm, Änderungen in der Stichprobenkonzeption und auch Änderungen in der Form der Datenerhebung, da mit dem Erhebungsjahr 2020 erstmalig ein Online-Fragebogen eingeführt wurde.
Im Zuge der Neugestaltung wurde für den Mikrozensus ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Diese schränkten die Erhebungsdurchführung ein. Verschärft wurde diese Situation durch den Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020, welche die bislang im Mikrozensus vorrangig persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen der Haushalte nahezu unmöglich machte. Zudem ist seitens der amtlichen Statistik das Mahnwesen überwiegend ausgesetzt worden, das war auch in NRW der Fall.
Zusammengenommen führten diese Faktoren zu höheren Ausfallraten und damit zu einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich. In der Regel liegen die Ausfallraten beim Mikrozensus aufgrund der Auskunftspflicht der Erhebung im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Im Jahr 2020 lag die Ausfallrate in NRW für die Endergebnisse bei ca. 41,5 Prozent.
Aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 sind die Ergebnisse des Mikrozensus nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar und zudem nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar.
Für NRW ergeben sich bereits auf Landesebene sichtbare Einschränkungen der Datenqualität. Aus Qualitätsgründen wird daher auf die Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnissen unterhalb der Bundeslandsebene verzichtet.
Die genannten Probleme setzten sich teilweise auch im Jahr 2021 fort. Zwar konnte die Ausfallrate für die Erstergebnisse 2021 in NRW auf 21,6 Prozent gesenkt werden, allerdings ist nach wie vor mit Einschränkungen der fachlichen und regionalen Belastbarkeit der Ergebnisse zu rechnen.
Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.
Weitere Informationen zur methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und zu den Auswirkungen der Neugestaltung und der Coronakrise auf die Ergebnisse finden Sie auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.
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