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NRW: Knapp 3,5 Millionen Menschen lebten 2023 allein

Kind auf der Couch vor dem Fernsehgerät
Freitag, 5. April 2024

NRW: Knapp 3,5 Millionen Menschen lebten 2023 allein

Die Städte Aachen, Münster und Köln wiesen 2023 die höchsten, die Kreise Coesfeld, Viersen und Gütersloh die geringsten Anteile an Einpersonenhaushalten auf.

Düsseldorf (IT.NRW). In NRW gab es im Jahr 2023 insgesamt knapp 3,5 Millionen Einpersonenhaushalte. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis erster Ergebnisse des Mikrozensus 2023 weiter mitteilt, entsprach dies einem Anteil von 40,0 Prozent an den insgesamt 8,72 Millionen Haushalten in NRW. Rund ein Drittel (33,9 Prozent) der nordrhein-westfälischen Haushalte waren Zweipersonenhaushalte, 11,9 Prozent Dreipersonenhaushalte und 9,9 Prozent Vierpersonenhaushalte. Haushalte mit fünf oder mehr Personen machten mit 4,4 Prozent nur einen geringen Anteil der Haushalte aus.

Anteil der Einpersonenhaushalte in Großstädten höher als in kleineren Gemeinden

Tendenziell gilt: Je größer die Gemeinde, desto größer ist der Anteil an Haushalten, in denen nur eine Person lebt. Während in kleineren Gemeinden mit einer Bevölkerung bis unter 20 000 weniger als ein Drittel der Haushalte aus nur einer Person bestand (32,3 Prozent), waren es in Städten ab 200 000 Einwohnerinnen und Einwohnern schon über 46 Prozent.

Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen 2023

Auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte wiesen die Städte Aachen (54,7 Prozent), Münster (51,3 Prozent) und Köln (48,3 Prozent) im Jahr 2023 die höchsten Anteile an Einpersonenhaushalten auf. Am niedrigsten waren die Anteile in den Kreisen Coesfeld (31,3 Prozent), Viersen (31,7 Prozent) und Gütersloh (31,8 Prozent).

Jede zweite alleinlebende Frau in NRW ist 65 Jahre oder älter

Nach Altersgruppen aufgegliedert stellten die 35-49-Jährigen mit 14,9 Prozent insgesamt gesehen die kleinste und ab 65-Jährigen mit 37,9 Prozent die größte Gruppe der Alleinlebenden in NRW dar. Die Altersstruktur der Alleinlebenden unterscheidet sich zwischen Männern und Frauen deutlich. Insbesondere bei den Frauen zeigen sich altersspezifische Unterschiede: Während 9,2 Prozent der alleinlebenden Frauen 35-49 Jahre alt waren, war jede zweite alleinlebende Frau (50,9 Prozent) 65 oder älter.

Alleinlebende in Nordrhein-Westfalen 2023

Alleinlebende in Großstädten häufig jünger als Alleinlebende in kleineren Gemeinden

Alleinlebende in größeren Städten haben eine jüngere Altersstruktur als Alleinlebende in kleineren Gemeinden. In 2023 waren lediglich 14,7 Prozent der Alleinlebenden in Gemeinden bis unter 20 000 Einwohnerinnen und Einwohnern unter 35 Jahren alt, in Großstädten ab 500 000 Personen waren es 28,3 Prozent. Der Anteil Alleinlebender im Alter von 65 und mehr Jahren war dagegen in kleineren Gemeinden höher als in größeren: In Gemeinden unter 20 000 Personen waren insgesamt 44,8 Prozent mindestens 65 Jahre alt, in Großstädten mit einer Einwohnerzahl ab 500 000 betraf dies nur 32,2 Prozent.

Alleinlebende in Nordrhein-Westfalen 2023

Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

IT.NRW weist darauf hin, dass sich die hier dargestellten Ergebnisse auf Hauptwohnsitzhaushalte beziehen. Hierbei handelt es sich um Haushalte, in denen mindestens eine Person ab 16 Jahren am Hauptwohnsitz wohnt.

Aufgrund methodischer Änderungen sind die Ergebnisse ab dem Erhebungsjahr 2020 nur eingeschränkt mit denen aus den Vorjahren vergleichbar.

Weitere Informationen zum Mikrozensus finden Sie im Internetangebot von IT.NRW. (IT.NRW)

(099 / 24) Düsseldorf, den 5. April 2024

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