Mikrozensus zeigt: Knapp ein Drittel aller Personen mit Migrationshintergrund in NRW sprechen zu Hause ausschließlich deutsch
Düsseldorf (IT.NRW). 1,63 Millionen der rund 5,56 Millionen Personen mit Migrationshintergrund in NRW haben im Jahr 2022 im häuslichen Umfeld ausschließlich deutsch gesprochen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Europäischen Tags der Sprachen am 26. September 2023 anhand von ersten Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 29,3 Prozent.
Gut die Hälfte (52,1 Prozent) der Personen mit Migrationshintergrund gab an, zu Hause neben Deutsch noch mindestens eine weitere Sprache zu verwenden. Von diesen Personen sprachen 28,4 Prozent zu Hause überwiegend deutsch. Am zweithäufigsten wurde Türkisch (14,1 Prozent) als hauptsächlich verwendete Sprache genannt; es folgten Russisch (9,5 Prozent) und Arabisch (9,2 Prozent).
Bevölkerung mit Migrationshintergrund in NRW im Jahr 2022 | |||
---|---|---|---|
vorwiegend zu Hause gesprochene Sprache | insgesamt | mit eigener Migrationserfahrung |
ohne eigene Migrationserfahrung |
in Prozent | |||
nur Deutsch | 29,3 | 20,8 | 45,6 |
Deutsch und andere Sprache(n) | 52,1 | 53,7 | 48,9 |
kein Deutsch | 18,7 | 25,5 | 5,5 |
Knapp ein Fünftel (18,7 Prozent) der Personen mit Migrationshintergrund in NRW sprachen zu Hause gar kein deutsch. Diese Personengruppe verständigte sich am häufigsten auf Türkisch (15,0 Prozent), Arabisch (13,7 Prozent), Russisch (8,2 Prozent) und Polnisch (8,1 Prozent).
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte übernehmen mit ihren Angaben einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Die Ergebnisse des Mikrozensus dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft, der Presse und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.
Zu den Personen mit Migrationshintergrund zählen in NRW Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und Personen, die nach 1955 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugewandert sind und Personen mit mindestens einem zugewanderten Elternteil. Angaben zur im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprache werden seit 2017 im Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus gibt jedoch keine Auskunft darüber, wie gut die Befragten eine Sprache beherrschen oder welche Sprachen sie ggf. zusätzlich zu den im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprachen beherrschen. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf die Bevölkerung in privaten Haushalten, da aufgrund der Änderung des Mikrozensusgesetzes der Migrationsstatus ab 2017 nicht mehr für Personen in Gemeinschaftsunterkünften ermittelt werden kann. (IT.NRW)
(303 / 23) Düsseldorf, den 25. September 2023
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