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Handwerkszählung 2021 in NRW: Rund 110 000 Handwerksunternehmen beschäftigten rund 1,14 Millionen Personen

Tischlerei
Montag, 25. September 2023

Handwerkszählung 2021 in NRW: Rund 110 000 Handwerksunternehmen beschäftigten rund 1,14 Millionen Personen

Mehr als 44 000 (40,1 Prozent) der NRW-Handwerksunternehmen gehörten 2021 zum Ausbaugewerbe; sie beschäftigten 333 000 Personen.

Düsseldorf (IT.NRW). Im nordrhein-westfälischen Handwerk waren im Jahr 2021 bei rund 110 000 Handwerksunternehmen rund 1,14 Millionen Personen tätig; der Umsatz belief sich auf 139,3 Milliarden Euro. Die Zahl der Beschäftigten war um 0,3 Prozent niedriger – der Jahresumsatz aber um 1,4 Prozent höher als im Jahr 2020. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand von Ergebnissen der jüngsten Handwerkszählung mitteilt, gehörten 40,1 Prozent der Handwerksunternehmen im Jahr 2021 zum Ausbaugewerbe. Sie beschäftgten 333 000 Personen.

Handwerksunternehmen in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021

Die zweitgrößte Gewerbegruppe in NRW umfasste 20 000 Handwerksunternehmen für den privaten Bedarf (85 000 tätige Personen). Hierzu gehören u. a. Friseure, Schornsteinfeger und Bogenmacher. 3 000 Bäcker, Fleischer, Konditoren, Müller, Weinküfer, Brauer und Mälzer zählte das Statistische Landesamt in der kleinsten Gewerbegruppe – dem Lebensmittelgewerbe. 2,6 Prozent aller nordrhein-westfälischen Handwerksunternehmen (mit 98 000 Beschäftigten) gehörten dieser Gewerbegruppe an.

Tätige Personen im nordrhein-westfälischen Handwerk im Jahr 2021

Das Ausbaugewerbe war auch die umsatzstärkste Gewerbegruppe in Nordrhein-Westfalen; hier wurde im Jahr 2021 mit 41,6 Milliarden Euro fast ein Drittel des Umsatzes aller Handwerksunternehmen des Landes erzielt. Auf die Handwerksunternehmen des Gesundheitsgewerbes und der Handwerke für den privaten Bedarf entfielen dagegen mit je 4,1 Milliarden Euro lediglich jeweils 2,9 Prozent aller Handwerksumsätze.

Umsatz im nordrhein-westfälischen Handwerk im Jahr 2021

Die Ergebnisse der Handwerkszählung beruhen auf einer registergestützten Auswertung von Verwaltungsdaten. Nicht berücksichtigt wurden hier Kleinstbetriebe, die im Jahr 2021 weder steuerbare Umsätze noch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte angegeben hatten. Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung im Februar 2020 und den damit einhergehenden Änderungen in den Gewerbegruppen ist ein Vergleich mit den Ergebnissen früherer Jahre nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)

(304 / 23) Düsseldorf, den 25. September 2023

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