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Tabellen aus dem Bereich
Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen
Statistik und IT-Dienstleistungen
Der Aufnahmetag sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes ohne den Verlegungs- oder Entlassungstag. Vor- und nachstationäre Behandlungstage werden hier nicht gezählt.
Alle in der Einrichtung festangestellten Ärztinnen und Ärzte. Gast-, Konsiliar- und hospitierende Ärztinnen und Ärzte sind nicht enthalten.
Als Hauptdiagnose ist die zum Zeitpunkt der Entlassung oder des Todes bekannte Diagnose angegeben, die hauptsächlich die Dauer der vollstationären Behandlung beeinflusst bzw. den größten Anteil an medizinischen Leistungen beansprucht hat. Die Kodierung erfolgt nach der dreistelligen ICD-Klassifikation (10. Revision).
Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (10. Revision, WHO-Ausgabe).
Die Kosten der Krankenhäuser werden nach dem Bruttoprinzip ermittelt. Diese enthalten auch nichtstationäre Kosten wie beispielsweise für Forschung und Lehre, Ambulanz, Wahlleistungen.
Krankenhäuser nach § 107 Sozialgesetzbuch V. Buch einschließlich der mit ihnen verbundenen Ausbildungsstätten, mit Ausnahme der Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug sowie der reinen Tages- bzw. Nachtkliniken.
Die Verweildauer einzelner Patientinnen und Patienten wird aus der Differenz zwischen Aufnahme- und Entlassungstag einschließlich der genannten Tage in vollen Tagen errechnet.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen gemäß § 107 Abs. 2 Sozialgesetzbuch V. Buch.
Die Krankenhausstatistik beschreibt die strukturelle Situation der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie die Nutzung dieser Einrichtungen durch ihre Patientinnen und Patienten. Sie ist in drei Erhebungsteile untergliedert – Grunddaten, Kostennachweis und Diagnosedaten.
Innerhalb der Grunddaten werden die sachliche und personelle Ausstattung, wie Betten, medizinische Großgeräte, ärztliches und nichtärztliches Personal der Krankenhäuser und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sowie ihrer organisatorischen Einheiten (Fachabteilungen) statistisch abgebildet. Die Krankenhäuser erbringen darüber hinaus einen Nachweis ihrer Sach- und Personalkosten. Zu den patientenbezogenen Merkmalen, den Diagnosedaten, gehören unter anderem Hauptdiagnose, Alter, Geschlecht, Behandlungsort, Wohnort und die Fachabteilung, in der die Patientin oder der Patient am längsten gelegen hat. Die Diagnosedaten, die Auskunft über die Morbiditätsentwicklung geben, werden bei allen Krankenhäusern und seit 2003 auch von den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit mehr als 100 Betten erhoben.
Wie werden die Daten der Krankenhausstatistik ermittelt?
Als dezentrale Statistik konzipiert, wird die Krankenhausstatistik von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder gemeinsam durchgeführt. Es handelt sich um eine jährliche Vollerhebung mit Auskunftspflicht.
Während der Nachweis für die Grund- und Kostendaten seit 1991 erfolgt, werden die Diagnosedaten der Krankenhauspatientinnen und -patienten erst seit 1993 erhoben. Mit der ersten Novellierung der gesetzlichen Grundlage, der Krankenhausstatistik-Verordnung, im Jahre 2001, waren zahlreiche Änderungen im Erhebungsprogramm verbunden. Dabei wurde unter anderem der Berichtskreis für die Diagnosedaten erweitert (siehe oben). Daneben wurden einige Merkmale, zum Beispiel die Rechtsform bei öffentlichen Krankenhäusern, neu in die Erhebung aufgenommen.
Die Auflistung umfasst sämtliche Berichte der letzten fünf Jahre. Ältere Ausgaben finden Sie in unserem Webshop.
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Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.