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Tabellen aus dem Bereich
Kraftfahrzeuge (Kfz)
Statistik und IT-Dienstleistungen
Titel | HTML | |
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Bestand an Kraftfahrzeuge mit amtlichem Kennzeichen | HTML | |
Kraftfahrzeug und PKW-Dichte | HTML |
Vorübergehende oder endgültige Abmeldung eines Fahrzeugs (z.B. Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland, Nutzung ausschließlich auf nicht öffentlichem Gelände, z. B. Firmengelände).
Halterwechsel zugelassener oder außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge. Nicht mit einbezogen werden Fahrzeuge, deren Halter umziehen (lediglich regionale Veränderung in der Bestandsführung) oder ihren Namen ändern. Die Abgabe eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler (z.B. bei Erwerb eines Neufahrzeugs) wird erst nach Verkauf und der anschließenden Zulassung auf den neuen Halter als Umschreibung registriert.
Halterwechsel bei einem zugelassenen oder außer Betrieb gesetzten Fahrzeug. Bei Abgabe eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Händler, z. B. im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Neufahrzeugs, wird die Umschreibung erst nach dem Verkauf und der anschließenden Zulassung auf den neuen Halter registriert.
Einstufung eines Pkw in Bezug auf seine CO2-Effizienz. Gemäß Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) sind alle neuen Pkw anhand ihres Gewichts und ihrer tatsächlichen CO2-Emission über einen Vergleich mit einem Referenzwert den CO2-Effizienzklassen G (wenig effizient im Sinne der Pkw-EnVKV) bis A+ (sehr effizient im Sinne der Pkw-EnVKV) zuzuordnen.
Wert des CO2-Ausstoßes (g/km), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde.
Fahrzeuge mit ausschließlich elektrischem Antrieb. Systeme, die die Reichweite eines Elektro-Fahrzeugs erhöhen (sog. Range Extender), sind derzeit in der Statistik nicht gesondert ausweisbar.
Kategorisierung von Schadstoffeinstufungen für Kfz-Statistiken. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens und der Kfz-Besteuerung werden aufgrund der unterschiedlichen Grenzwerttabellen diverser EG-Richtlinien die sogenannten Emissionsklassen auf Grundlage der einzelnen Eurostufen gebildet und bei Nutzfahrzeugen den jeweiligen Schadstoffklassen zugeordnet. Die Zuordnung basiert auf Grundlage des geltenden Typgenehmigungsrechts. Bei ehemals sogenannten Gruppenfahrzeugen (II und III) wurde die Zuordnung aufgrund der zulässigen höheren Grenzwerte zur nächst niedrigeren Eurostufe vorgenommen. In den Statistiken der Fahrzeugzulassungen werden diese Emissionsklassen zu Emissionsgruppen noch weiter zusammengefasst. Zum besseren Verständnis erhalten diese, dem allgemeinen Sprachgebrauch folgend, nutzerfreundliche Begriffe wie z. B. "EURO 5".
Wert des Fahrgeräusches (dB), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde.
Das Alter eines einzelnen Fahrzeugs wird grundsätzlich anhand des Datums der ersten Zulassung berechnet, es beschreibt demnach den seit Neuzulassung vergangenen Zeitraum (die Fahrzeugproduktion bleibt unberücksichtigt).
Summe aller im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger ohne die außer Betrieb gesetzten Fahrzeuge. Ein Fahrzeug gilt dabei als außer Betrieb gesetzt, wenn das Fahrzeug vorübergehend oder endgültig abgemeldet wurde, z. B. wegen Verschrottung, Ausfuhr ins Ausland oder ausschließlicher Nutzung auf nicht öffentlichem Gelände. Ein Fahrzeug ist hingegen nicht außer Betrieb gesetzt, wenn es ein Saisonkennzeichen besitzt.
Die Dichte der Fahrzeuge bezieht sich auf 1 000 Einwohner der zum 01.01. des Vorjahres ermittelten Bevölkerungszahl.
Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, wobei unter Kraftfahrzeugen nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, zu verstehen sind. Anhänger sind zum Anhängen an ein Kraftfahrzeug bestimmte und geeignete Fahrzeuge. Personenkraftwagen sind Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Zahl der fabrikneuen Fahrzeuge, die erstmals in Deutschland zugelassen und registriert wurden und ein amtliches Kennzeichen erhalten haben. Die Zulassung eines Fahrzeugs ist Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.
Es wird die vom Hersteller aufgebrachte und im zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Grundfarbe ausgewiesen.
Der Handelsname basiert auf den Angaben des Herstellers in der Typgenehmigung bzw. dem Einzelgutachten. Der Handelsname kann vollständig oder teilweise von der Verkaufsbezeichnung abweichen (siehe auch Modell).
Person oder Stelle, die gegenüber der Genehmigungsbehörde für alle Belange des Typgenehmigungsverfahrens sowie für die Sicherstellung der Übereinstimmung der Produktion verantwortlich ist. Es ist nicht von Bedeutung, dass sie direkt an allen Herstellungsphasen des Fahrzeugs, Systems, Bauteils oder der selbständigen technischen Einheit beteiligt ist, das bzw. die Gegenstand des Genehmigungsverfahrens ist. Die Herstellerangabe befindet sich auf dem Fabrikschild des Fahrzeugs und in dem dazugehörigen Zulassungsdokument.
Fahrzeug mit mindestens zwei unterschiedlichen Antriebsarten. In der Praxis handelt es sich dabei vor allem um Hybridfahrzeuge mit einem Verbrennungs- und Elektromotor.
Maschinell angetriebenes Straßenfahrzeug (gemäß den EG-Vorschriften bzw. der Systematik der Straßenfahrzeuge - DIN 70 010).
Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmt ist, von einem Kfz mitgeführt zu werden (zusätzlich gültig Verordnung (EU) Nr.167/2013 (R und S)).
Kfz, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschl. Fahrzeugführer) und ihres Reisegepäcks bestimmt ist.
Dazu gehören zwei- und dreirädrige sowie leichte vierrädrige Kfz (zusätzlich gültig: Richtlinie 2002/24/EG und dieVerordnung (EU) Nr.168/2013).
Menge von Kraftstoff, die ein Kfz beim Zurücklegen von 100 km verbraucht.
Neuzulassungen von Fahrzeugen, die innerhalb von 30 Tagen außer Betrieb gesetzt wurden.
Nutzfahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung zum Transport von Gütern bestimmt ist.
Handelsüblicher Name, unter dem die Hersteller ihre Modellreihen auf dem Fahrzeugmarkt anbieten.
Verkaufsbezeichnung, mit der ein Fahrzeugtyp oder eine Typgruppe einer Marke im Handel benannt wird.
Wert des Ausstoßesaller Stickoxide (NOx[mg/km]), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde.
Kfz, das nach seiner Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Personen, zum Transport von Gütern und/oder zum Ziehen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist.
Wert der ausgestoßenen Partikelmasse von Diesel-Fahrzeugen (mg/km), der im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens in einem auf dem Rollenprüfstand absolvierten Fahrzyklus ermittelt wurde.
Kfz zur Personenbeförderung mit mindestens vier Rädern und mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
Mit dem Ziel einer besseren statistischen Vergleichbarkeit wurde eine Gliederung der Pkw-Modelle nach Segmenten geschaffen. Die Eingruppierung der Modelle erfolgt anhand optischer, technischer und marktorientierter Merkmale. Im Zulassungsdokument sind diesbezügliche Merkmale nicht enthalten.
Nationale Fahrzeug- und Aufbauarten, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht den Pkw, Kraftomnibussen oder Lkw zugeordnet werden können.
Zu den Sonstigen Kfz zählen:
– Feuerwehrkraftfahrzeug und Kfz mit ähnlicher Zweckbestimmung
– Feuerwehrkraftfahrzeug und Kfz mit ähnlicher Zweckbestimmung
– Krankenfahrstuhl (zulassungsfrei)
– Polizeikraftfahrzeug
– Post-, Funk- und Fernmeldefahrzeug
– Zivilschutzfahrzeug
– Sonstiges Kfz, soweit nicht aufgeführt
– Fahrzeugklasse bzw. Aufbauart unbekannt.
Im Rahmen der Typgenehmigung eines Fahrzeuges werden Typ- und Handelsbezeichnung sowie – als nationale Besonderheit – eine Typ-Schlüsselnummer (TSN) festgelegt und bei der Zulassung des Fahrzeugtyps verwendet und an das ZFZR gemeldet.
Nutzfahrzeug, das ausschließlich oder überwiegend zum Mitführen von Anhängefahrzeugen bestimmt ist (zusätzlich gültig: Richtlinie 2003/37/EG sowie Verordnung (EU) Nr.167/2013 (T)).
Ausgewiesen wird die technische zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand in kg, wie sie im Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist.
Im Rahmen des verkehrsstatistischen Informationssystems stellen die Angaben zu Kraftfahrzeugbeständen und Verkehrsinfrastruktur die physischen Grundlagen von Transportvorgängen dar. Die nachgewiesenen Ergebnisse für „Kraftfahrzeuge“ werden vom Kraftfahrt-Bundesamt, Flensburg erhoben.
Quelle für „Straßen des überörtlichen Verkehrs“ ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Angegeben werden jeweils die Längenkilometer von Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in den nordrhein-westfälischen kreisfreien Städten und Kreisen.
Die Auflistung umfasst die sechs zuletzt veröffentlichten Pressemitteilungen zum Thema. Alle Pressemitteilungen finden Sie im Archiv.