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Nationalität und Integration
Statistik und IT-Dienstleistungen
Die in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die sich nicht nur vorübergehend (drei Monate oder länger) in Deutschland aufhält. Ausländer/-innen sind alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; hierzu gehören auch die Staatenlosen und Personen mit „ungeklärter“ Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländern.
Die Bestandszahlen über Ausländer/-innen aus der Bevölkerungsfortschreibung und der Ausländerstatistik weichen infolge unterschiedlicher Abgrenzungen voneinander ab. Die Ausländerstatistik erfasst nur die nicht vorübergehend (drei Monate oder länger) in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer, während die Bevölkerungsfortschreibung auch vorübergehend in Deutschland aufhältige Ausländer/-innen erfasst. Ein unmittelbarer Vergleich der Ergebnisse der aus diesen beiden Quellen nachgewiesenen ausländischen Bevölkerungszahlen wie auch eine Verknüpfung von Daten aus beiden Quellen ist aus methodischer Sicht nicht sinnvoll.
Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt gemäß den üblichen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Bei der Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aushändigen einer Einbürgerungsurkunde erworben. Sie muss auf Antrag vorgenommen werden, wenn ein Anspruch besteht (Anspruchseinbürgerung). Andernfalls steht sie im pflichtgemäßen Ermessen der Einbürgerungsbehörde (Ermessenseinbürgerung). Ausländerinnen und Ausländer, die sich nur vorübergehend oder erst seit kurzem in Deutschland aufhalten, haben keinen Einbürgerungsanspruch.
Entsprechend der Definition des Migrationshintergrundes nach § 4 Abs.1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW vom 14.2.2012 (GV.NRW.S.97) sind Menschen mit Migrationshintergrund
Personen, deren Zuordnung zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausschließlich auf Grund von Merkmalen eines nicht im Haushalt lebenden Elternteils resultiert, können im Rahmen des Mikrozensus nur alle vier Jahre (Berichtsjahre 2005, 2009 und 2013) als Personen mit Migrationshintergrund identifiziert werden. Somit ist in den genannten Jahren der Nachweis der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gegenüber den übrigen Jahren erhöht.
Die Ausländerstatistik gibt Auskunft über die Anzahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen, basierend auf dem Ausländerzentralregister (AZR). Die registerführende Behörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), führt mit dem AZR die Datenbestände aller lokalen Ausländerbehörden zentral zusammen. Das Statistische Bundesamt erhält jährlich die anonymisierten Datensätze ausländischer Personen zum Stichtag 31.12. IT.NRW als Statistisches Landesamt erhält einen Datenauszug für Nordrhein-Westfalen.
Die Ergebnisse aus dem AZR liegen bis auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.
Ab dem Berichtsjahr 2016 werden die Ergebnisse der Ausländerstatistik aus Gründen der Geheimhaltung (§16 Bundesstatistikgesetz) nur gerundet veröffentlicht. Für die Berechnung von Kennzahlen werden die Echtzahlen verwendet. Bei dem angewandten Rundungsverfahren handelt es sich um eine konventionelle mathematische Methode zur Geheimhaltung, bei der alle absoluten Zahlen auf ein Vielfaches von 5 auf- oder abgerundet werden. Dieses Verfahren führt nur zu einem sehr geringen Informationsverlust. Die Abweichung zwischen gerundeten und nicht gerundeten Werten beträgt maximal ± 2 Personen. Dies gilt auch für summierte Werte innerhalb der Tabellen. Veränderungsraten werden mit den Echtwerten berechnet. In der Regel ist auf diese Weise keine Rekonstruktion von Echtwerten zu Einzelpersonen möglich.
Die Einbürgerungsstatistik weist jährlich die Zahl der eingebürgerten Personen u. a. nach Alter, Geschlecht und bisheriger Staatsangehörigkeit nach. Ermittelt werden die Daten von den Einbürgerungsbehörden. Der regionale Nachweis der Einbürgerungsfälle bezieht sich auf den Wohnort der eingebürgerten Person zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Die Statistik bezieht sich auf diejenigen Personen, die im Laufe des Berichtsjahres die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Einbürgerung erworben haben. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt von im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern (nach § 4 Abs. 3 StAG) ist in den Daten nicht enthalten.
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland, für die seit 1957 jährlich ein Prozent aller Haushalte befragt wird. Seit der Umstellung auf eine unterjährig durchgeführte Erhebung im Jahr 2005 ermöglicht der Mikrozensus die Ermittlung von Jahresdurchschnittswerten und damit eine umfassendere Abbildung von Merkmalen, die saisonalen Schwankungen unterworfen sind, wie dies insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktes der Fall ist.
Ab 2017 werden für Personen in Gemeinschaftsunterkünften im Rahmen des Mikrozensus nur noch einige wenige soziodemografische Grunddaten erhoben. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse des Mikrozensus ab 2017 standardmäßig für Personen in Privathaushalten ausgewiesen. Daraus ergibt sich ggf. eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Ergebnissen der Vorjahre.
Hinweise zu den Ergebnissen des Mikrozensus ab 2020: Der Mikrozensus wurde mit dem Erhebungsjahr 2020 methodisch neugestaltet. Neben der seit vielen Jahren in den Mikrozensus integrierten europäischen Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey, LFS) ist seit 2020 die bislang eigenständig erhobene europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC) als Unterstichprobe in den Mikrozensus integriert. Mit dieser Neugestaltung des Mikrozensus gingen etliche Änderungen einher, vor allem ein verändertes Fragenprogramm, Änderungen in der Stichprobenkonzeption und auch Änderungen in der Form der Datenerhebung, da mit dem Erhebungsjahr 2020 erstmalig ein Online-Fragebogen eingeführt wurde.
Im Zuge der Neugestaltung wurde für den Mikrozensus ein komplett neues IT-System aufgebaut, dessen Einführung von technischen Problemen begleitet war. Diese schränkten die Erhebungsdurchführung ein. Verschärft wurde diese Situation durch den Beginn der Coronapandemie im Jahr 2020, welche die bislang im Mikrozensus vorrangig persönlich vor Ort durchgeführten Befragungen der Haushalte nahezu unmöglich machte. Zudem ist seitens der amtlichen Statistik das Mahnwesen überwiegend ausgesetzt worden, das war auch in NRW der Fall.
Zusammengenommen führten diese Faktoren zu höheren Ausfallraten und damit zu einer geringeren Stichprobengröße als beim Mikrozensus üblich. In der Regel liegen die Ausfallraten beim Mikrozensus aufgrund der Auskunftspflicht der Erhebung im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Im Jahr 2020 lag die Ausfallrate in NRW für die Endergebnisse bei ca. 41,5 Prozent.
Aufgrund der genannten Besonderheiten des Jahres 2020 sind die Ergebnisse des Mikrozensus nur eingeschränkt mit Vorjahreswerten vergleichbar und zudem nicht in der gewohnten fachlichen und regionalen Auswertungstiefe belastbar.
Für NRW ergeben sich bereits auf Landesebene sichtbare Einschränkungen der Datenqualität. Aus Qualitätsgründen wird daher auf die Erstellung und Veröffentlichung von Ergebnissen unterhalb der Bundeslandsebene verzichtet.
Die genannten Probleme setzten sich teilweise auch im Jahr 2021 fort. Zwar konnte die Ausfallrate für die Erstergebnisse 2021 in NRW auf 21,6 Prozent gesenkt werden, allerdings ist nach wie vor mit Einschränkungen der fachlichen und regionalen Belastbarkeit der Ergebnisse zu rechnen.
Damit zwischen dem Ende des Erhebungsjahres und der Ergebnisbereitstellung möglichst wenig Zeit vergeht, werden ab dem Jahr 2020 zunächst Erstergebnisse und mit einigem zeitlichen Abstand Endergebnisse veröffentlicht. Sowohl Erst- als auch Endergebnisse beruhen auf vollständig aufbereiteten und validierten Daten. Allerdings basieren die Endergebnisse im Gegensatz zu den Erstergebnissen auf einer höheren Anzahl befragter Haushalte. Dies ist dadurch bedingt, dass auch nach Ende eines Erhebungsjahres fehlende Haushalte nach Erinnerungen/Mahnungen noch Auskunft geben. Dieses Datenmaterial wird zudem an einem aktualisierten Bevölkerungseckwert hochgerechnet. Durch den größeren Stichprobenumfang und die aktualisierte Hochrechnung können die Endergebnisse von den Erstergebnissen abweichen.
Weitere Informationen zur methodischen Neugestaltung des Mikrozensus ab 2020 und zu den Auswirkungen der Neugestaltung und der Coronakrise auf die Ergebnisse finden Sie auf der Informationsseite des Statistischen Bundesamtes.
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