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Die in Deutschland lebende ausländische Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung, die sich nicht nur vorübergehend (drei Monate oder länger) in Deutschland aufhält. Ausländer/-innen sind alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen; hierzu gehören auch die Staatenlosen und Personen mit „ungeklärter“ Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deutsche als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, gehören nicht zu den Ausländern.
Die Bestandszahlen über Ausländer/-innen aus der Bevölkerungsfortschreibung und der Ausländerstatistik weichen infolge unterschiedlicher Abgrenzungen voneinander ab. Die Ausländerstatistik erfasst nur die nicht vorübergehend (drei Monate oder länger) in Deutschland lebenden Ausländerinnen und Ausländer, während die Bevölkerungsfortschreibung auch vorübergehend in Deutschland aufhältige Ausländer/-innen erfasst. Ein unmittelbarer Vergleich der Ergebnisse der aus diesen beiden Quellen nachgewiesenen ausländischen Bevölkerungszahlen wie auch eine Verknüpfung von Daten aus beiden Quellen ist aus methodischer Sicht nicht sinnvoll.
Grundvoraussetzung für eine Einbürgerung ist der legale, auf Dauer angelegte Aufenthalt gemäß den üblichen ausländerrechtlichen Bestimmungen. Bei der Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Aushändigen einer Einbürgerungsurkunde erworben. Sie muss auf Antrag vorgenommen werden, wenn ein Anspruch besteht (Anspruchseinbürgerung). Andernfalls steht sie im pflichtgemäßen Ermessen der Einbürgerungsbehörde (Ermessenseinbürgerung). Ausländerinnen und Ausländer, die sich nur vorübergehend oder erst seit kurzem in Deutschland aufhalten, haben keinen Einbürgerungsanspruch.
Entsprechend der Definition des Migrationshintergrundes nach § 4 Abs.1 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes NRW vom 14.2.2012 (GV.NRW.S.97) sind Menschen mit Migrationshintergrund
Personen, deren Zuordnung zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund ausschließlich auf Grund von Merkmalen eines nicht im Haushalt lebenden Elternteils resultiert, können im Rahmen des Mikrozensus nur alle vier Jahre (Berichtsjahre 2005, 2009 und 2013) als Personen mit Migrationshintergrund identifiziert werden. Somit ist in den genannten Jahren der Nachweis der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gegenüber den übrigen Jahren erhöht.
Die Ausländerstatistik gibt Auskunft über die Anzahl der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Nordrhein-Westfalen, basierend auf dem Ausländerzentralregister (AZR). Die registerführende Behörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), führt mit dem AZR die Datenbestände aller lokalen Ausländerbehörden zentral zusammen. Das Statistische Bundesamt erhält jährlich die anonymisierten Datensätze ausländischer Personen zum Stichtag 31.12. IT.NRW als Statistisches Landesamt erhält einen Datenauszug für Nordrhein-Westfalen.
Die Ergebnisse aus dem AZR liegen bis auf Ebene der kreisfreien Städte und Kreise vor.
Ab dem Berichtsjahr 2016 werden die Ergebnisse der Ausländerstatistik aus Gründen der Geheimhaltung (§16 Bundesstatistikgesetz) nur gerundet veröffentlicht. Für die Berechnung von Kennzahlen werden die Echtzahlen verwendet. Bei dem angewandten Rundungsverfahren handelt es sich um eine konventionelle mathematische Methode zur Geheimhaltung, bei der alle absoluten Zahlen auf ein Vielfaches von 5 auf- oder abgerundet werden. Dieses Verfahren führt nur zu einem sehr geringen Informationsverlust. Die Abweichung zwischen gerundeten und nicht gerundeten Werten beträgt maximal ± 2 Personen. Dies gilt auch für summierte Werte innerhalb der Tabellen. Veränderungsraten werden mit den Echtwerten berechnet. In der Regel ist auf diese Weise keine Rekonstruktion von Echtwerten zu Einzelpersonen möglich.
Die Einbürgerungsstatistik weist jährlich die Zahl der eingebürgerten Personen u. a. nach Alter, Geschlecht und bisheriger Staatsangehörigkeit nach. Ermittelt werden die Daten von den Einbürgerungsbehörden. Der regionale Nachweis der Einbürgerungsfälle bezieht sich auf den Wohnort der eingebürgerten Person zum Zeitpunkt der Einbürgerung. Die Statistik bezieht sich auf diejenigen Personen, die im Laufe des Berichtsjahres die deutsche Staatsbürgerschaft durch die Einbürgerung erworben haben. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt von im Inland geborenen Kindern ausländischer Eltern (nach § 4 Abs. 3 StAG) ist in den Daten nicht enthalten.
Der Mikrozensus ist die amtliche Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt in Deutschland, für die seit 1957 jährlich ein Prozent aller Haushalte befragt wird. Seit der Umstellung auf eine unterjährig durchgeführte Erhebung im Jahr 2005 ermöglicht der Mikrozensus die Ermittlung von Jahresdurchschnittswerten und damit eine umfassendere Abbildung von Merkmalen, die saisonalen Schwankungen unterworfen sind, wie dies insbesondere im Bereich des Arbeitsmarktes der Fall ist. Ab 2017 werden für Personen in Gemeinschaftsunterkünften im Rahmen des Mikrozensus nur noch einige wenige soziodemografische Grunddaten erhoben. Aus diesem Grund werden die Ergebnisse des Mikrozensus ab 2017 standardmäßig für Personen in Privathaushalten ausgewiesen. Daraus ergibt sich ggf. eine eingeschränkte Vergleichbarkeit mit Ergebnissen der Vorjahre.
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