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Agrarstrukturerhebung 2023

Rapsfelder aus der Vogelperspektive

Agrarstrukturerhebung 2023

Informationen und Ergebnisse zur repräsentativen Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe in NRW

Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Jahrzehnten stetig gesunken, gleichzeitig wurden die Betriebe immer größer und spezialisierter. Ökologische Betriebe gibt es noch verhältnismäßig wenige, ihr Anteil steigt aber von Jahr zu Jahr. Solche und viele weitere strukturelle Entwicklungen in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft können durch Agrarstrukturerhebungen auf einer sicheren Datenbasis dargestellt werden.

Im Jahr 2023 führte das Statistische Landesamt NRW die Agrarstrukturerhebung durch. Dazu wurden über 9 000 landwirtschaftliche Betriebe angeschrieben und zu verschiedenen Themenaspekten befragt. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Informationsquelle für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Die Ergebnisse zur Agrarstrukturerhebung 2023 werden ab März 2024 fortlaufend veröffentlicht. Diese Seite wird stets mit den neuesten Ergebnissen aktualisiert. 
Eine Information über die geplanten Veröffentlichungstermine der einzelnen Themenblöcke finden Sie in der nachfolgenden Übersicht:

ThemaVeröffentlichungstermin
Arbeitskräfte, Berufsbildung, Einkommenskombinationen,
Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA)
Anfang Mai 2024
BewässerungMitte Mai 2024
Agrarstrukturerhebung
Landwirtschaftlich genutzte Fläche in NRW 2023 nach Nutzungsarten
 
Im Jahr 2023 entfielen rund 1,07 Millionen Hektar der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche auf Ackerland. Weitere 406 000 Hektar wurden als Dauergrünland genutzt. Dies sind nur zwei wichtige Kennzahlen aus der Agrarstrukturerhebung 2023. Weitere interessante Daten und Fakten aus dem Themenbereich Bodennutzung finden Sie in den Pressemitteilungen, der Landesdatenbank oder der Eckdatentabelle.

Dieser Themenblock liefert Daten zur Viehhaltung in NRW. Es gibt Informationen zu tierhaltenden Betrieben, Anzahl an Tieren, gehaltene Tierarten und Haltungsplätzen. Details zu den neuesten Entwicklungen entnehmen Sie der Pressemitteilung, der Landesdatenbank oder der angeführten Eckdatentabelle.

 

Viehhaltende Betriebe in NRW

Am 1. März 2023 haben 23 650 nordrhein-westfälische Betriebe Vieh gehalten. Die Zahl liegt damit in etwa auf dem Niveau der Landwirtschaftszählung im Jahr 2020 (+0,2 Prozent). Allerdings zeigt sich im Langzeitvergleich mit der Erhebung im Jahr 2010 ein Rückgang der Betriebe von 14,7 Prozent.

Dieser Abschnitt stellt Informationen und Daten zur ökologischen Wirtschaftsweise in der Landwirtschaft bereit.

Ökologischer Landbau

Zentraler Bestandteil einer nachhaltigen, ökologischen Wirtschaftsweise ist ein ressourcenschonender und umweltverträglicher Landbau zum Erhalt der Artenvielfalt.

Anteil landwirtschaftlich genutzter Flächen in ökologischer Wirtschaftsweise in NRW 2020 und 2023

Der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau hält an.  Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche in NRW ist seit 2020 von 5,7 auf 6,1 Prozent (91 200 Hektar) gestiegen.

Ökologische Viehhaltung

Die ökologische Viehzucht zeichnet sich nicht nur durch vollwertige Futtermittel aus, sondern auch durch ein erhöhtes Platzangebot und artgerechte Bewegungsmöglichkeiten für jedes Tier.

 

Anteil landwirtschaftlicher Betriebe mit Viehhaltung in ökologischer Wirtschaftsweise in NRW 2020 und 2023 

Auch der Anteil der Betriebe mit ökologischer Tierhaltung hat sich leicht erhöht. Dieser liegt mit 1 600 Betrieben bei 6,8 Prozent und ist damit seit 2020 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen.

Dieser Themenblock liefert Ergebnisse zu den Eigentums- und Pachtverhältnissen in NRW. Es gibt Informationen zu gepachteten landwirtschaftlichen Flächen und zu den Pachtpreisen. Genauere Informationen entnehmen Sie den Ergebnissen in der Landesdatenbank oder der Eckdatentabelle.

Pachtpreise in NRW je Hektar in Euro

Pachtpreise in NRW je Hektar in Euro

Der durchschnittliche Pachtpreis je Hektar lag in NRW im Jahr 2023 bei 560 Euro. Dies entspricht einer Zunahme von 66 Prozent seit dem Jahr 2010.

Dieser Themenblock beschäftigt sich mit den Rechtsformen und der Sozioökonomik innerhalb der Landwirtschaft NRWs. Anhand der Ergebnisse wird beispielsweise die Verteilung von landwirtschaftlichen Betrieben nach Haupt- und Nebenerwerb erkennbar oder auch wie häufig juristische Personen oder Betriebe in Personengesellschaften tätig sind.

Landwirtschaftliche Betriebe in NRW nach Rechtsformen

Landwirtschaftliche Betriebe in NRW nach Rechtsformen

Die große Mehrheit der landwirtschaftlichen Betriebe in NRW wird durch Einzelunternehmen geführt. Während hier die Anzahl der Betriebe über die letzten Jahre allerdings rückläufig ist, nehmen die Personengesellschaften und juristischen Personen eine immer wichtigere Rolle in der NRW-Landwirtschaft ein.

Die Agrarstrukturerhebung (ASE) ist neben der Landwirtschaftszählung (LZ) eine der landwirtschaftlichen Großerhebungen. Sie liefert umfangreiche Daten über Viehbestände, Bodennutzung, Arbeitskräfte und weitere landwirtschaftliche Strukturen. Die LZ wird seit 1949 etwa alle 10 Jahre erhoben, die ASE alle drei bis vier Jahre. In den Jahren, in denen eine LZ stattfindet, ist die ASE ein Bestandteil der LZ.

Die folgende Abbildung zeigt, welche Themenkomplexe bei welcher der zurückliegenden Erhebungen seit 1991 abgefragt wurden.

Ubersicht der Strukturerhebungen 1991-2023

Erhebung und Veröffentlichung

Die Daten werden jeweils im 1. Halbjahr eines Erhebungsjahres erfasst. Für die Betriebe besteht eine Auskunftspflicht. Zur Entlastung der auskunftgebenden Betriebe werden neben der direkten Befragung (Primärstatistik) auch Verwaltungsdaten genutzt (Sekundärstatistik). Der Fragebogen wird hierdurch kürzer, da nur noch Informationen erfragt werden, die nicht über die Verwaltungsdaten vorliegen. Folgende Sekundärdatenquellen werden verwendet: Das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) sowie Daten über einzelbetriebliche Bewilligungen von Fördermaßnahmen für die ländliche Entwicklung (ELER-Maßnahmen).

Bei Stichprobenerhebungen (z. B. ASE 2023) liegen die Ergebnisse nur bis zur Ebene der Regierungsbezirke vor, bei Totalerhebungen können die Daten bis zur Ebene der Kreise abgebildet werden. Einige ausgewählte Merkmale dürfen in Totalerhebungen sogar bis auf Gemeindeebene veröffentlicht werden.

Geheimhaltung und Datenqualität

Um zu vermeiden, dass in den veröffentlichten Tabellen Einzelangaben von Betrieben offengelegt werden, unterliegen die Ergebnisse einer abgestimmten, länderübergreifenden Geheimhaltung. In den Veröffentlichungstabellen sind die aufgrund der Geheimhaltung gesperrten Tabellenfelder mit einem Punkt gekennzeichnet. Zudem weisen Veröffentlichungstabellen, die auf einer Stichprobenerhebung basieren, den einfachen relativen Standardfehler auf. Diese Fehlerkennzeichnung (Klammerung eines Wertes oder Sperrung eines Tabellenfeldes) gibt Hinweise auf die Ergebniszuverlässigkeit.

Erfassungsgrenzen

Zur Grundgesamtheit der Landwirtschaftszählung ab 2010 zählen alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mindestens:

  • 5 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche
  • oder je 10 Rindern oder Zuchtsauen, 50 Schweinen, 20 Schafen oder Ziegen, 1 000 Haltungsplätzen für Geflügel
  • oder je 1,0 ha Dauerkulturfläche im Freiland
  • oder je 0,5 ha Hopfen, Tabak, Obstanbaufläche, Rebfläche, Baumschulfläche, Gemüse oder Erdbeeren im Freiland
  • oder je 0,3 ha Blumen oder Zierpflanzen im Freiland
  • oder je 0,1 ha Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern oder Produktionsfläche für Speisepilze.

Vergleichbarkeit der Daten

Zur LZ 2010 wurden umfangreiche Änderungen in der Erhebungsmethodik vorgenommen: Zahlreiche Erhebungsmerkmale wurden modifiziert, einige neu in die Erhebung aufgenommen und andere wiederum gestrichen. Außerdem erfolgte eine deutliche Anhebung der Erfassungsgrenzen. Das schränkt die Vergleichbarkeit der Daten zu den Erhebungen vor 2010 erheblich ein.

Seit der letzten Anpassung des Erhebungskonzepts und der Erfassungsgrenzen in 2010 sind die erhobenen Daten voll vergleichbar. Die Daten der Erhebungsjahre 2010 bis 2020 können somit uneingeschränkt zwischen den einzelnen Bundesländern innerhalb Deutschlands verglichen werden.

Seit dem Jahr 2020 wurde in Nordrhein-Westfalen durch verschiedene Maßnahmen intensiv an der Verbesserung der Vollständigkeit des Berichtskreises gearbeitet. Dies führte zu einer verstärkten Neuaufnahme von Betrieben, sodass die Vergleichbarkeit der Betriebszahlen, insbesondere in den kleinen Größenklassen der landwirtschaftlich genutzten Fläche, mit den Vorjahren eingeschränkt sein kann. Die Neuaufnahme von Betrieben führte insbesondere bei den Masthühnern zu einer deutlichen Erhöhung, sodass hier Vorjahresvergleiche nur eingeschränkt sinnvoll sind.

Methodik

Weitere Informationen können den jeweiligen Methodenberichten entnommen werden.

Methodische Grundlagen der Landwirtschaftszählung 2010

Methodische Grundlagen der Agrarstrukturerhebung 2016

Methodische Grundlagen der Landwirtschaftszählung 2020

Qualitätsberichte

Die Qualitätsberichte informieren über Methoden und Definitionen sowie die Qualität der Ergebnisse einer Statistik.

Agrarstrukturerhebung 2016

Landwirtschaftszählung 2020