
Agrarstrukturerhebung 2023
Informationen zur repräsentativen Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe in NRW
Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen ist in den letzten Jahrzehnten stetig gesunken, gleichzeitig wurden die Betriebe immer größer und spezialisierter. Ökologische Betriebe gibt es noch verhältnismäßig wenige, ihr Anteil steigt aber von Jahr zu Jahr. Solche und viele weitere strukturelle Entwicklungen in der nordrhein-westfälischen Landwirtschaft können durch Agrarstrukturerhebungen auf einer sicheren Datenbasis dargestellt werden.
Ab Ende Februar 2023 führt das Statistische Landesamt NRW die nächste Agrarstrukturerhebung durch. Dazu werden über 9 000 landwirtschaftliche Betriebe angeschrieben und zu verschiedenen Themenaspekten befragt. Die Ergebnisse bilden eine wichtige Informationsquelle für Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.
Die Agrarstrukturerhebung 2023 ist eine repräsentative Erhebung. Das heißt, aus den rund 35 000 landwirtschaftlichen Betrieben in Nordrhein-Westfalen wird eine Stichprobe von etwas mehr als 9 000 Betrieben gezogen und befragt. Für diese Betriebe besteht eine Auskunftspflicht. Es steht ein Online-Meldebogen zur Verfügung, die Zugangsdaten werden mit dem ersten Anschreiben verschickt.
Um kleinere Betriebe zu entlasten, werden im Rahmen von Agrarstrukturerhebungen ausschließlich landwirtschaftliche Betriebe ab einer bestimmten Mindestgröße (Erfassungsgrenze) befragt. Dazu gehören Betriebe, die über mindestens eines der folgenden Merkmale verfügen:
- 5 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche,
- oder je 10 Rinder oder Zuchtsauen, 50 Schweine, 20 Schafe oder Ziegen, 1 000 Haltungsplätze für Geflügel,
- oder je 1,0 Hektar Dauerkulturfläche im Freiland,
- oder je 0,5 Hektar Hopfen, Tabak, Obstanbaufläche, Rebfläche, Baumschulfläche, Gemüse oder Erdbeeren im Freiland,
- oder je 0,3 Hektar Blumen oder Zierpflanzen im Freiland,
- oder je 0,1 Hektar Kulturen unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäusern oder Produktionsfläche für Speisepilze.
Es werden verschiedene Themenkomplexe abgefragt. Neben betrieblichen Informationen werden auch Fragen zur Viehhaltung, zur Bodenbewirtschaftung und zu Arbeitskräften gestellt.
Agrarstrukturerhebungen werden alle drei bis vier Jahre durchgeführt. Die folgende Abbildung zeigt, welche Themenkomplexe bei welcher der zurückliegenden Erhebungen seit 1991 abgefragt wurden.
Zur Entlastung der Berichtspflichtigen werden auch Daten aus Verwaltungsquellen verwendet. Dazu gehören das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) und das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) sowie Daten über einzelbetriebliche Bewilligungen von Fördermaßnahmen für die ländliche Entwicklung (ELER-Maßnahmen).
Während Totalerhebungen die Daten bis zur Ebene der Kreise abbilden, können die Ergebnisse bei Stichprobenerhebungen wie der Agrarstrukturerhebung 2023 nur bis zur Ebene der Regierungsbezirke abgebildet werden. Erste Ergebnisse zur Agrarstrukturerhebung 2023 werden ab Frühjahr 2024 vorliegen und auf dieser Seite sukzessive veröffentlicht. Ergebnisse früherer Erhebungen finden Sie auf der folgenden Seite:
Grundlage der Agrarstrukturerhebung auf EU-Ebene ist die VERORDNUNG (EU) 2018/1091 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Juli 2018 über integrierte Statistiken zu landwirtschaftlichen Betrieben sowie die zugehörige Durchführungsverordnung (EU) 2021/2286 vom 16. Dezember 2021. In Deutschland wird die Erhebung durch das Agrarstatistikgesetz geregelt.
Damit keine Einzelangaben von Betrieben offengelegt werden, unterliegen die Ergebnisse einer strengen, länderübergreifend abgestimmten Geheimhaltung. In den Veröffentlichungstabellen werden die aufgrund der Geheimhaltung gesperrten Tabellenfelder z. B. mit einem Punkt gekennzeichnet.
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