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NRW-Gerichte verurteilten im Jahr 2022 rund 137 000 Personen

Justiziastatue auf einem Schreibtisch
Mittwoch, 27. September 2023

NRW-Gerichte verurteilten im Jahr 2022 rund 137 000 Personen

Rund die Hälfte der Verurteilungen im Jahr 2022 erfolgte in NRW aufgrund von Vermögens-, Eigentums- oder Urkundendelikten und aufgrund von Straftaten im Straßenverkehr.

Düsseldorf (IT.NRW). 136 940 Personen sind im Jahr 2022 von den Gerichten in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig verurteilt worden. Das waren 0,3 Prozent mehr als ein Jahr zuvor (2021: 136 595). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, erfolgten die meisten der Verurteilungen aufgrund von sogenannten anderen Vermögens- und Eigentums- oder Urkundendelikten (33 945) und wegen Straftaten im Straßenverkehr (33 194). Während die Zahl der Verurteilungen in der erstgenannten Deliktsgruppe um 3,8 Prozent niedriger ausfiel als ein Jahr zuvor (damals: 35 282), war bei den Straftaten im Straßenverkehr ein Zuwachs von 5,8 Prozent gegenüber 2021 (damals: 31 365) zu verzeichnen.

In der Hauptdeliktsgruppe andere Vermögens- und Eigentumsdelikte, Urkundendelikte gab es mit 14 554 die meisten Verurteilungen wegen Betrugs (§ 263 Abs. 1 StGB). Weitere 7 215 Personen wurden aufgrund des Erschleichens von Leistungen (§ 265a StGB) verurteilt; Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) führte in 4 689 Fällen zu einer Strafe. Während die Verurteilungen wegen Betrugs (−2,4 Prozent) und des Erschleichens von Leistungen (−22,3 Prozent) im Vergleich zu 2021 zurückgingen, gab es beim Straftatbestand Urkundenfälschung einen Anstieg um 33,2 Prozent.

Von Gerichten in Nordrhein-Westfalen Verurteilte

Das Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots (§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG) war die häufigste Straftat in der Hauptdeliktsgruppe Straftaten im Straßenverkehr. Im Jahr 2022 gab es hier mit 11 387 Verurteilungen 1,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Weitere 9 217 Personen wurden 2022 wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) verurteilt. Das waren 19,8 Prozent mehr als 2021. Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB) führte in 6 110 Fällen zu einer Verurteilung (+3,1 Prozent gegenüber 2021).

Während in der Hauptdeliktsgruppe Andere Straftaten gegen die Person, außer im Straßenverkehr (z. B. Körperverletzung) die Verurteilungen gegenüber 2021 um 3,0 Prozent auf 19 238 stiegen, wurden im Jahr 2022 weniger Personen aufgrund von Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen (22 285; −0,2 Prozent; z. B. Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz) und wegen Diebstahl und Unterschlagung (18 650; −3,1 Prozent) verurteilt.

Die Zahl der Verurteilungen wegen Raub, Erpressung und räuberischen Angriffen auf Kraftfahrer verringerte sich um 10,1 Prozent auf 1 218 Fälle. In den Hauptdeliktsgruppen Gemeingefährliche einschließlich Umweltstraften (+8,6 Prozent; z. B. fahrlässige Brandstiftung) und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (+5,3 Prozent) gab es dagegen mehr Verurteilungen. Die absoluten Zahlen fielen mit 390 bzw. 2 390 jedoch vergleichsweise niedrig aus. (IT.NRW)

(307 / 23) Düsseldorf, den 27. September 2023

Weitere Ergebnisse nach Hauptdeliktsgruppen finden Sie in der Landesdatenbank NRW

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