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NRW: 2022 gab es 14,2 Prozent weniger Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr als 2012

Justiziastatue auf einem Schreibtisch
Mittwoch, 7. Februar 2024

NRW: 2022 gab es 14,2 Prozent weniger Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr als 2012

Die Zahl der Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr in Verbindung mit einem Verkehrsunfall stieg im Zehnjahresvergleich jedoch um 48,2 Prozent.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 haben die Gerichte in Nordrhein-Westfalen 14,2 Prozent weniger Verurteilungen wegen Trunkenheit im Verkehr ausgesprochen als zehn Jahre zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, sank die Zahl der Verurteilungen wegen „Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit” auf 13 023 (2012: 15 180). Noch geringer war die Zahl der Verurteilten in den Jahren 2015 bis 2021 gewesen. Der niedrigste Stand an Verurteilungen im betrachteten Zeitraum war während der Corona-Pandemie im Jahr 2021 erreicht worden. Damals hatte es lediglich 11 041 Verurteilungen gegeben.

Verurteilte wegen Trunkenheit im Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen

Die Verurteilungen wegen Trunkenheit im Straßenverkehr werden unterschieden in Straftaten im Straßenverkehr mit Verkehrsunfall und ohne Verkehrsunfall. Im Jahr 2022 gab es insgesamt 4 971 Verurteilungen wegen Trunkenheit in Verbindung mit einem Verkehrsunfall. Gegenüber dem Jahr 2012 war dies eine Zunahme um 48,2 Prozent (2012: 3 355). Bei den Straftaten im Straßenverkehr ohne Unfall sank die Zahl der Verurteilungen im Jahr 2022 dagegen um 31,9 Prozent auf 8 052 Verurteilungen (2012: 11 825).

Männer wurden mehr als fünfmal häufiger verurteilt als Frauen

2022 waren unter den Verurteilten 10 904 Männer und 2 119 Frauen. Während im Zehnjahresvergleich der Rückgang bei den verurteilten Frauen lediglich bei 5,7 Prozent lag (2012: 2 247 Verurteilungen), ging die Zahl bei den Männern um 15,7 Prozent zurück (2012: 12 933 Verurteilungen).

Bei der Verurteilung kann auch eine Haftstrafe festgesetzt werden. Zum Stichtag 31. März 2023 saßen in den Justizvollzugsanstalten in NRW insgesamt 190 Personen wegen Straftaten im Straßenverkehr in Trunkenheit ein.

In der vorliegenden Strafverfolgungsstatistik wird für die Verurteilten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben, nur derjenige Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. (IT.NRW)

(035 / 24) Düsseldorf, den 7. Februar 2024

Weitere Daten der Strafverfolgung und des Strafvollzugs finden Sie in der Landesdatenbank NRW unter

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