NRW: Umsatzrückgang von 3,3 Prozent im Einzelhandel im Jahr 2023 – Gastgewerbe mit Umsatzrückgang von 0,2 Prozent
Düsseldorf (IT.NRW). Der nordrhein-westfälische Einzelhandel hat für das Jahr 2023 im Jahresschnitt einen realen Umsatzrückgang – also unter Berücksichtigung der Preisentwicklung – von 3,3 Prozent hinnehmen müssen. Nominal wurden 2,3 Prozent mehr Umsatz erwirtschaftet. Für den Monat Dezember 2023 ist der Umsatz real um 3,6 Prozent niedriger als im Dezember 2022 gewesen. Verglichen mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 sank der Umsatz im Dezember 2023 um 2,4 Prozent, jedoch wurde im Jahresschnitt ein Plus von 0,9 Prozent verzeichnet.
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, verzeichnete auch das Gastgewerbe für das Jahr 2023 einen realen Umsatzrückgang von 0,2 Prozent; im Vergleich zum Vorjahr stieg der Umsatz nominal um 7,4 Prozent. Für den Monat Dezember 2023 stieg der reale Umsatz um 0,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Gegenüber 2019 sank der Umsatz im Dezember um −1,7 Prozent und im Jahresschnitt um −15,0r Prozent.
2023: Umsatzanstieg im Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) sowie mit Kommunikations- und Informationstechnik
Im Jahr 2023 konnte nur im Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (+2,7 Prozent) und im Einzelhandel mit Kommunikations- und Informationstechnik (+1,4 Prozent) ein Umsatzanstieg verzeichnet werden. Die größten Umsatzeinbußen gab es beim NRW-Einzelhandel an Verkaufsständen und Märkten (−10,1 Prozent) und im Einzelhandel mit sonstigen Haushaltsgeräten, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf (−8,1 Prozent).
Dezember 2023: Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren um 10,2 Prozent gesunken
Im Dezember 2023 stieg der Umsatz im Einzelhandel mit Motorenkraftstoffen (Tankstellen) um 4,1 Prozent. Dagegen wurde einer der höchsten realen Umsatzrückgänge gegenüber dem Vorjahresmonat im Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren (−10,2 Prozent) verzeichnet.
Reale Umsatzentwicklung im NRW-Einzelhandel*) | ||
---|---|---|
Monat | Veränderung zum Vorjahresmonat in Prozent | Indexstand 2015 = 100 |
Dezember 2022 | −5,8 | 129,2 |
Januar 2023 | −7,8 | 106,2 |
Februar 2023 | −8,5 | 102,9 |
März 2023 | −5,6 | 118,9 |
April 2023 | −8,3 | 110,5 |
Mai 2023 | −2,9 | 115,9 |
Juni 2023 | +2,6 | 116,3 |
Juli 2023 | −2,2 | 108,8 |
August 2023 | −1,1 | 112,7 |
September 2023 | −2,9 | 110,0 |
Oktober 2023 | +0,6 | 114,7 |
November 2023 | +0,1 | 120,8 |
Dezember 2023 | −3,6 | 124,5 |
*) vorläufige Ergebnisse |
Nominal konnte 2023 im NRW-Einzelhandel ein Umsatzanstieg von 2,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. Die Beschäftigung stieg im Jahresvergleich 2023 zu 2022 um 0,6 Prozent.
Insgesamt war der Umsatz im Einzelhandel im Dezember 2023 nominal um 1,2 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Beschäftigten sank gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat um 0,7 Prozent.
2023: Umsatzrückgang in der NRW-Gastronomie und steigende Umsätze in der Beherbergung
In der Beherbergung wurde 2023 sowohl real (+3,7 Prozent) als auch nominal (+9,9 Prozent) mehr Umsatz gemacht als im Jahr 2022. Der stärkste Zuwachs im Vergleich zum Vorjahr konnte bei sonstigen Beherbergungsstätten (Privatquatiere, Wohnheime etc.) mit 4,5 Prozent verzeichnet werden. In der Gastronomie gab es einen realen Umsatzrückgang von 1,5 Prozent. Beim Ausschank von Getränken gab es den größten Umsatzrückgang (−5,9 Prozent).
Dezember 2023: Umsatzrückgang in der Beherbergung; Steigende Umsätze in der Gastronomie
In der Beherbergung war der Umsatz real um 1,1 Prozent niedriger als im Dezember 2022 und 10,7 Prozent unter dem Niveau von Dezember 2019. Die Gastronomie verzeichnete im Dezember 2023 verglichen mit dem Vorjahresmonat einen Umsatzanstieg von 1,2 Prozent; gegenüber Dezember 2019 war dies ein Rückgang um 18,2 Prozent.
Bei Campingplätzen sank der Umsatz um 26,7 Prozent. Einen Umsatzanstieg gab es bei Caterern und sonstigen Verpflegungsdienstleistern (+5,7 Prozent) und dem Getränkeausschank (+3,1 Prozent).
Reale Umsatzentwicklung im NRW-Gastgewerbe*) | |||
---|---|---|---|
Monat | Veränderung zum Vorjahresmonat in Prozent | Messziffer 2015 = 100 | |
Beherbergung | Gastronomie | Gastgewerbe insgesamt | |
Dezember 2022 | +58,0 | +16,1 | +89,4 |
Januar 2023 | +40,7 | +8,6 | +77,3 |
Februar 2023 | +48,6 | +5,4 | +76,3 |
März 2023 | +38,5 | +3,8 | +88,1 |
April 2023 | +5,5 | −3,3 | +85,1 |
Mai 2023 | +3,1 | −5,1 | +95,4 |
Juni 2023 | −11,3 | −5,7 | +90,8 |
Juli 2023 | −14,0 | −6,8 | +82,2 |
August 2023 | −5,5 | −6,2 | +91,0 |
September 2023 | −4,2 | +0,7 | +94,8 |
Oktober 2023 | −6,6 | −4,1 | +91,6 |
November 2023 | ±0 | −1,9 | +87,2 |
Dezember 2023 | −1,1 | +1,2 | +90,0 |
*) vorläufige Ergebnisse |
Insgesamt ist der Umsatz für das Gastgewerbe nominal um 5,9 Prozent gestiegen. Die Beschäftigtenzahl im Gastgewerbe lag im Dezember 2023 um 5,0 Prozent über dem Ergebnis von Dezember 2022. Für das gesamte Jahr 2023 nahm die Beschäftigung im Gastgewerbe 2023 verglichen mit dem Vorjahr um 6,1 Prozent zu.
Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass es in der Corona-Krise zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen im Vorjahresmonatsvergleich kommen kann. Um einen aussagekräftigen Vergleich zum Vorkrisenniveau zu ermöglichen, wird seit Berichtsmonat August 2021 zusätzlich ein Vergleich zu den entsprechenden Monatsergebnissen des Jahres 2019 dargestellt.
Frühere Ergebnisse und Daten für weitere Wirtschaftszweige des Einzelhandels und des Gastgewerbes stehen in der Landesdatenbank NRW bereit.
IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten. Aussagekräftige statistische Daten dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen. Sie stehen auch der Wissenschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. (IT.NRW)
(046 / 24) Düsseldorf, den 20. Februar 2024
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