
Gesundheitsausgaben in NRW im Jahr 2020 um 7,2 Prozent gestiegen
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2020, dem ersten Jahr der COVID-19-Pandemie, beliefen sich die Gesundheitsausgaben in Nordrhein- Westfalen auf fast 97,1 Milliarden Euro; das waren 7,2 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein- Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das 22,0 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben in Deutschland und damit die höchste Ausgabensumme aller Bundesländer. Bei den Pro- Kopf-Gesundheitsausgaben lag Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 mit 5 413 Euro je Einwohner über dem Bundesdurchschnitt (5 298 Euro je Einwohner). Die höchsten Ausgaben pro Kopf wurden für Brandenburg (5 661 Euro) und Sachsen-Anhalt (5 542 Euro), die niedrigsten für Bremen (4 800 Euro) und Baden-Württemberg (5 019 Euro) ermittelt.

Gesundheitausgaben im Jahr 2020 | |
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Bundesland | in Euro je Einwohner |
Brandenburg | 5 661 |
Sachsen-Anhalt | 5 542 |
Saarland | 5 516 |
Mecklenburg-Vorpommern | 5 480 |
Berlin | 5 461 |
Nordrhein-Westfalen | 5 413 |
Thüringen | 5 381 |
Schleswig-Holstein | 5 351 |
Hessen | 5 348 |
Hamburg | 5 342 |
Deutschland | 5 298 |
Rheinland-Pfalz | 5 297 |
Niedersachsen | 5 234 |
Bayern | 5 231 |
Sachsen | 5 169 |
Baden-Württemberg | 5 019 |
Bremen | 4 800 |
Den höchsten Anteil an den nordrhein-westfälischen Gesundheitsausgaben hatte mit 54,7 Prozent die gesetzliche Krankenversicherung. Auf den Bereich „private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck” entfielen 12,4 Prozent der Ausgaben, gefolgt von den sozialen Pflegeversicherungen (10,9 Prozent) und den privaten Krankenversicherungen (8,0 Prozent). Die restlichen Ausgaben verteilten sich auf die öffentlichen Haushalte (7,6 Prozent), die Arbeitgeber (3,9 Prozent), die gesetzliche Unfallversicherung (1,4 Prozent) und die gesetzliche Rentenversicherung (1,0 Prozent).
Die vorliegenden Ergebnisse beruhen auf Berechnungen der Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder” (GGRdL). Weitere Daten sowie methodische Hinweise finden Sie unter www.statistikportal.de/ggrdl (IT.NRW).
(325 / 22) Düsseldorf, den 28. Juli 2022
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