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NRW-Handwerk: 12,7 Prozent mehr Umsatz im zweiten Quartal 2021

Tischlerei
Freitag, 10. September 2021

NRW-Handwerk: 12,7 Prozent mehr Umsatz im zweiten Quartal 2021

Im zweiten Quartal 2021 lag der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen um 12,7 Prozent über dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums.

Düsseldorf (IT.NRW). Im zweiten Quartal 2021 lag der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen um 12,7 Prozent über dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lag die Beschäftigtenzahl im Handwerk in etwa auf dem Niveau des zweiten Quartals 2020 (−0,1 Prozent).

Für alle sieben Gewerbegruppen des Handwerks ermittelten die Statistiker Umsatzsteigerungen: Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Handwerksunternehmen im Gesundheitsgewerbe (+31,4 Prozent) und im Kraftfahrzeuggewerbe (+24,9 Prozent).

Die Zahl der Beschäftigten erhöhte sich im zweiten Quartal 2021 in vier der sieben Gewerbegruppen. Den höchsten Zuwachs erzielte das Bauhauptgewerbe (+1,0 Prozent). Den höchsten Rückgang mussten hier die „Handwerke für den privaten Bedarf” (−5,2 Prozent) hinnehmen.

Umsatz und Beschäftigung im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen im zweiten Quartal 2021*)
Gewerbegruppe Umsatz Beschäftigte
Messziffer
2009 = 100
Veränderung
gegenüber dem zweiten Quartal 2020
in Prozent
Messziffer
30.09.2020 = 100
Veränderung
gegenüber dem zweiten Quartal 2020
in Prozent
  Bauhauptgewerbe 98,5 +1,4 99,1 +1,0
  Ausbaugewerbe 102,3 +11,6 98,2 +0,8
  Handwerke für den gewerbl. Bedarf 104,9 +12,5 97,9 −1,2
  Kraftfahrzeuggewerbe 105,7 +24,9 96,0 −1,7
  Lebensmittelgewerbe 95,8 +2,5 100,3 +0,6
  Gesundheitsgewerbe 108,7 +31,4 97,8 +0,5
  Handwerke für den privaten Bedarf 99,4 +7,2 94,0 −5,2
Handwerk insgesamt 102,5 +12,7 98,0 −0,1
*) vorläufige Ergebnisse

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Daten zum zulassungspflichtigen Handwerk aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung. Die Ergebnisse werden auf der Grundlage von Beschäftigtenzahlen der Bundesagentur für Arbeit und Umsatzzahlen der Finanzverwaltung ermittelt. Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung im Februar 2020 und den damit einhergehenden Änderungen in den Gewerbegruppen werden ab dem Berichtsjahr 2021 die Ergebnisse auf die neue Basis 2020 umgestellt. Vergleiche mit früheren Ergebnissen sind daher nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)

(354 / 21) Düsseldorf, den 10. September 2021