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NRW-Handwerk: 4,5 Prozent mehr Umsatz im dritten Quartal 2021

Tischlerei
Freitag, 10. Dezember 2021

NRW-Handwerk: 4,5 Prozent mehr Umsatz im dritten Quartal 2021

Höchste Umsatz-Zuwächse (+13,1 Prozent) bei Handwerksunternehmen für den gewerblichen Bedarf und im Ausbaugewerbe (+11,1 Prozent). Das Kraftfahrzeuggewerbe verzeichnet einen Rückgang um −5,8 Prozent.

Düsseldorf (IT.NRW). Im dritten Quartal 2021 lag der Umsatz der Handwerksunternehmen im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen um 4,5 Prozent über dem Ergebnis des entsprechenden Vorjahreszeitraums. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, lag die Beschäftigtenzahl im Handwerk unter dem Niveau des dritten Quartals 2020 (−0,4 Prozent).

Für fünf der sieben Gewerbegruppen des Handwerks ermittelten die Statistiker Umsatzsteigerungen: Die höchsten Zuwächse verzeichneten die Handwerksunternehmen für den gewerblichen Bedarf (+13,1 Prozent) und im Ausbaugewerbe (+11,1 Prozent).

Die Zahl der Beschäftigten verringerte sich im dritten Quartal 2021 in vier der sieben Gewerbegruppen. Den höchsten Rückgang mussten hier die „Handwerke für den privaten Bedarf” (−5,7 Prozent) hinnehmen. Den höchsten Zuwachs erzielte das Lebensmittelgewerbe (+1,1 Prozent).

Umsatz und Beschäftigung im zulassungspflichtigen Handwerk in Nordrhein-Westfalen im dritten Quartal 2021*)
Gewerbegruppe Umsatz Beschäftigte
Messziffer Veränderung gegenüber dem dem entsprechenden Vorjahreszeitraum
in Prozent
Messziffer Veränderung gegenüber dem dem entsprechenden Vorjahreszeitraum
in Prozent
2020 = 100 2020 = 100
Bauhauptgewerbe 104,5 +4,5 100 0
Ausbaugewerbe 109,5 +11,1 100,4 +0,4
Handwerke für den gewerbl. Bedarf 109,9 +13,1 99,0 −1,0
Kraftfahrzeuggewerbe 103,5 −5,8 98,2 −1,8
Lebensmittelgewerbe 100,9 +1,4 101,1 +1,1
Gesundheitsgewerbe 111,8 +4,5 99,7 −0,3
Handwerke für den privaten Bedarf 105,6 −2,2 94,3 −5,7
Handwerk insgesamt 106,6 +4,5 99,6 −0,4

Bei den vorliegenden Ergebnissen handelt es sich um Daten zum zulassungspflichtigen Handwerk aus der vierteljährlichen Handwerksberichterstattung. Die Ergebnisse werden auf der Grundlage von Beschäftigtenzahlen der Bundesagentur für Arbeit und Umsatzzahlen der Finanzverwaltung ermittelt. Aufgrund der Änderung der Handwerksordnung im Februar 2020 und den damit einhergehenden Änderungen in den Gewerbegruppen werden ab dem Berichtsjahr 2021 die Ergebnisse auf die neue Basis 2020 umgestellt. Vergleiche mit früheren Ergebnissen sind daher nur eingeschränkt möglich. (IT.NRW)

(483 / 21) Düsseldorf, den 10. Dezember 2021