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In NRW kamen 2019 durchschnittlich 2 174 Einwohner auf eine Zahnarztpraxis

Künstliches Gebiss
Freitag, 24. September 2021

In NRW kamen 2019 durchschnittlich 2 174 Einwohner auf eine Zahnarztpraxis

Im Jahr 2019 gab es in Nordrhein-Westfalen 8 257 Zahnarztpraxen.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2019 gab es in Nordrhein-Westfalen 8 257 Zahnarztpraxen. Rein rechnerisch kamen damit 2 174 Menschen auf jede Zahnarztpraxis. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tags der Zahngesundheit am 25. September mitteilt, waren das 269 Personen mehr als zehn Jahre zuvor (2009: 1 905 Einwohner pro Zahnarztpraxis).

Die höchsten Quoten in Nordrhein-Westfalen wurden für das Jahr 2019 für Solingen (2 794 Einwohner je Praxis), Duisburg (2 770) und den Kreis Gütersloh (2 723) ermittelt. Bonn (1 379 Einwohner je Praxis), Düsseldorf (1 611) und Münster (1 634) wiesen landesweit die niedrigsten Quoten auf.

Die Zahl der Zahnarztpraxen war im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalen um zwölf Prozent niedriger als zehn Jahr zuvor (2009: 9 382). Die höchsten Rückgänge gegenüber dem Jahr 2009 wurden für Gelsenkirchen (−24 Prozent), Solingen (−22 Prozent) und den Kreis Olpe (−22 Prozent) errechnet. Am niedrigsten waren die Rückgänge in Essen (−4 Prozent), dem Kreis Minden-Lübbecke (−5 Prozent) und Herne (−6 Prozent).

Trotz einer sinkenden Zahl der Zahnarztpraxen ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den Zahnarztpraxen auf 56 259 angestiegen. Das sind 27 Prozent mehr als im Jahr 2009. Damit ist die durchschnittliche Beschäftigtenzahl von 4,7 im Jahr 2009 auf 6,8 Beschäftigte pro Praxis im Jahr 2019 angestiegen. Eine Differenzierung, ob es sich hierbei um angestellte Ärztinnen, Ärzte oder zahnmedizinische Fachangestellte handelt, können die Statistiker aus dem vorhandenen Datenmaterial nicht ermitteln.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, stammen die Ergebnisse aus dem statistischen Unternehmensregister. Sie bieten zwar einen Überblick über die regionale Verteilung der Praxisstandorte in NRW, lassen aber keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die konkrete ärztliche Versorgungssituation zu, da hierfür nicht die Zahl der Praxen, sondern die Zahl der Ärztinnen und Ärzte ausschlaggebend ist. (IT.NRW)

(376 / 21) Düsseldorf, den 24. September 2021