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In NRW kamen 2019 durchschnittlich 964 Einwohner auf eine Arztpraxis

Statistik kompakt Raum neu gefasst: Wie verteilen sich Arztpraxen in Nordrhein-Westfalen?
Freitag, 26. März 2021

In NRW kamen 2019 durchschnittlich 964 Einwohner auf eine Arztpraxis

Laut statistischem Unternehmensregister gab es im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalens 18 621 Arztpraxen (Praxen für Allgemeinmedizin und Facharztpraxen).

Düsseldorf (IT.NRW). Laut statistischem Unternehmensregister gab es im Jahr 2019 in Nordrhein-Westfalens 18 621 Arztpraxen (Praxen für Allgemeinmedizin und Facharztpraxen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, entfielen demnach rein rechnerisch 964 Menschen auf jede Arztpraxis. Für die etwa 3,8 Millionen 60- bis 79-Jährigen ergibt sich eine Quote von 204 Personen je Praxis.

Aufgrund der höheren Konzentration von Arztpraxen in städtischen Ballungsräumen waren die Quoten der Einwohner je Praxis hier niedriger als im ländlichen Raum: Bonn (562 Einwohner je Praxis), Münster (637) und Düsseldorf (642) wiesen dabei landesweit die niedrigsten Quoten auf. Die Statistiker weisen darauf hin, dass Praxen in städtisch geprägten Gebieten auch einen Teil der Versorgung des Umlandes übernehmen. Die meisten Personen je Arztpraxis in Nordrhein-Westfalen wurden für die Kreise Olpe (1 381 Einwohner je Praxis), Gütersloh (1 280) und Kleve (1 240) errechnet.

Auch bei der Bevölkerungsgruppe der 60- bis 79-Jährigen kommen statistisch gesehen in Bonn (100 Einwohner je Praxis), Münster (109) und Düsseldorf (120) die wenigsten Personen auf eine Arztpraxis. In den Kreisen Olpe (293) und Kleve (270) und in Oberhausen (270) waren die Quoten der älteren Bevölkerung am höchsten.

Wie die Statistiker weiter mitteilen, bieten die Ergebnisse zwar einen Überblick über die regionale Verteilung der Praxisstandorte in NRW, lassen aber keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die konkrete ärztliche Versorgungssituation zu, da hierfür nicht die Zahl der Praxen, sondern die Zahl der Ärztinnen und Ärzte ausschlaggebend ist. Internistische Praxen, die auch eine hausärztliche Versorgung anbieten, werden in der Statistik den Facharztpraxen zugeordnet. (IT.NRW)

(106 / 21) Düsseldorf, den 26. März 2021