NRW: Zahl der Suizide im Zehnjahresvergleich um über 25 Prozent auf 1 356 Suizide im Jahr 2020 gesunken
Düsseldorf (IT.NRW). In Nordrhein-Westfalen schieden im Jahr 2020 insgesamt 1 356 Menschen selbstbestimmt aus dem Leben. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, lag die Zahl der Selbsttötungen damit etwa auf dem Vorjahresniveau (2019: 1 342; +1,0 Prozent) und um 25,3 Prozent niedriger als zehn Jahre zuvor (2010: 1 816 Suizide).
Suizide in Nordrhein-Westfalen | ||||||||||||
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Verwaltungsbezirk | durch vorsätzliche Selbstbeschädigung Gestorbene | |||||||||||
2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | ||
insgesamt | 1 816 | 1 782 | 1 725 | 1 727 | 1 831 | 1 533 | 1 680 | 1 512 | 1 402 | 1 342 | 1 356 |
Die Suizidrate – also der Anteil der Selbsttötungen an der Bevölkerung – lag in NRW im vergangenen Jahr bei 7,6 Suizidopfern je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Mit zunehmendem Alter stieg die Suizidrate: Bei den 85-Jährigen und Älteren schieden 22,7 Personen je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner diesen Alters selbstbestimmt aus dem Leben; bei den 25 bis unter 35-Jährigen waren es 6,1 Personen. Wie in den Vorjahren begingen auch 2020 mehr Männer (1 020) als Frauen (336) einen Suizid. Die Suizidrate der Männer im Alter von 85 Jahren und älter lag hier bei 54,0 je 100 000 der gleichaltrigen Einwohner und ist damit der höchste Wert aller Altersgruppen.
Suizide je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner*) in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 | |||
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Altersgruppe | insgesamt | männlich | weiblich |
unter 15 | 0,1 | 0,2 | 0,0 |
15 - 24 | 3,5 | 5,1 | 1,8 |
25 - 34 | 6,1 | 9,4 | 2,7 |
35 - 44 | 7,7 | 12,4 | 3,1 |
45 - 54 | 9,3 | 13,7 | 5,0 |
55 - 64 | 9,6 | 13,5 | 5,6 |
65 - 74 | 8,6 | 13,8 | 4,1 |
75 - 84 | 14,0 | 24,7 | 6,0 |
85 u. m. | 22,7 | 54,0 | 7,1 |
*) der entsprechenden Altersgruppe |
Die Statistiker weisen darauf hin, dass die Zuordnung der Todesursachen in der Todesursachenstatistik auf den Angaben der den Tod bescheinigenden Ärztinnen und Ärzte in den ausgestellten Todesbescheinigungen basiert. Bei den vorliegenden Daten handelt es sich um eine nachweisbare Untergrenze, da das Vorliegen eines Suizids bei Ausstellung der Todesbescheinigung oft unklar ist. Später bekannt gewordene Informationen zur Todesursache können nicht mehr in die Statistik einfließen. (IT.NRW)
(491 / 21) Düsseldorf, den 16. Dezember 2021
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