Zensus 2022
Erfassen, was ist. Gestalten, was wird.
Der Zensus 2022 erhebt Informationen über die Lebens- und Wohnsituation der Menschen in Deutschland. Die Ergebnisse des Zensus erlauben es, zuverlässige Aussagen zur Gesamtbevölkerung zu treffen und bieten eine sichere Grundlage für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen. Diese können die folgenden Fragestellungen betreffen:
- Wohnen: Gibt es in Deutschland genügend Wohnungen?
- Bildung: Brauchen wir mehr Schulen und Studienplätze?
- Mobilität: Wo muss der Staat investieren, um die Verkehrsnetze zu verbessern?
Beim Zensus 2022 arbeiten Bund, Länder und Kommunen eng zusammen. So gibt es eine gemeinsame Website der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Diese bietet übergreifende Informationen zum Projekt, darunter Videos mit Erklärungen sowie Bildschirmfotos der Online-Fragebogen für den Zensus.
Der Zensus 2022 in Nordrhein-Westfalen: Antworten auf die häufigsten Fragen
In Nordrhein-Westfalen ist IT.NRW in seiner Funktion als Statistisches Landesamt für die Durchführung des Zensus 2022 verantwortlich. Die persönlichen Befragungen werden von den kommunalen Erhebungsstellen organisiert, die dafür Erhebungsbeauftragte einsetzen.
Die Informationen auf dieser Website sollen die Durchführung des Zensus 2022 in Nordrhein-Westfalen transparent machen und die auskunftspflichtigen Personen dabei unterstützen, Daten zum Zensus 2022 zu melden. Tiefergehende Informationen gibt es zu den folgenden Themen:
- Allgemeine Informationen über den Zensus 2022 sowie zu Datenschutz und Informationssicherheit
- Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)
- Personenerhebungen allgemein
- Haushaltebefragung
- Erhebungen in Sonderbereichen
- Wiederholungsbefragung
Nachfolgend als Übersicht einige grundlegende Informationen über die Erhebungen, die im Rahmen des Zensus 2022 in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden:
- Auf einen Blick
Merkmal |
Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis |
Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen |
Gebäude- und Wohnungszählung |
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1. Wer wird in NRW befragt? |
Ca. 1,5 Millionen Personen |
Alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen sowie Einrichtungsleitungen von Gemeinschaftsunterkünften stellvertretend für die dort Wohnenden |
Alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwaltende oder sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte von Gebäuden und Wohnungen |
2. Besteht eine Auskunftspflicht? |
Ja |
Ja |
Ja |
3. Wann wird befragt? |
Durchführung der Personenerhebung an Normalanschriften: 16.05.2022 bis November 2022 |
Durchführung der Personenerhebung an Anschriften mit Sonderbereichen: 16.05.2022 bis November 2022 |
Durchführung der Haupterhebung in der Gebäude- und Wohnungszählung: 16.05.2022 bis Ende November 2022 |
4. Wie erfolgt die Befragung? |
Zweistufig:
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Wohnheime:
Gemeinschaftsunterkünfte:
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5. Wie lange dauert die Befragung? |
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Wohnheime:
Gemeinschaftsunterkünfte:
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6. Welche Angaben werden erhoben? |
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Wohnheime:
Gemeinschaftsunterkünfte:
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Vielen Dank dafür, dass Sie die Durchführung des Zensus 2022 unterstützen.