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Zensus 2022 startet im Mai: 52 Erhebungsstellen wurden eingerichtet

Luftaufnahme einer Kleinstadt
Mittwoch, 15. Dezember 2021

Zensus 2022 startet im Mai: 52 Erhebungsstellen wurden eingerichtet

Zum Stichtag 15. Mai 2022 werden rund 1,4 Millionen Personen im Rahmen von Haushaltsbefragungen und rund vier Millionen Eigentümer/-innen von Wohneigentum befragt.

Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2022 findet in Deutschland nach 2011 wieder ein Zensus statt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, werden in Nordrhein-Westfalen zum Stichtag 15. Mai 2022 rund 1,4 Millionen Personen im Rahmen von Haushaltsbefragungen und rund vier Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum befragt. Bei der Haushaltebefragung werden u. a. Fragen zur Lebenssituation wie z. B. zur Haushaltsgröße, zum Familienstand, zur Bildung und zur Erwerbstätigkeit gestellt. Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohneigentum sollen u. a. Auskünfte zur Wohnungsgröße, zur Heizungsart oder zur Miethöhe geben.

In Nordrhein-Westfalen sollen die 52 von den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten Erhebungsstellen die Haushaltebefragung vor Ort organisieren und durchführen. Für diese Befragungen suchen die Erhebungsstellen noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (sog. Erhebungsbeauftragte), die persönliche Interviews mit den Auskunftspflichtigen führen sollen. Pandemiebedingt können Interviews ggf. auch telefonisch durchgeführt werden. Den Großteil der Fragen können die Bürgerinnen und Bürger aber auch online beantworten. Interessierte, die als Erhebungsbeauftragte tätig werden möchten, sollen sich bei ihren Kreis- bzw. Stadtverwaltungen melden.

Der Zensus 2022 wird verlässliche Bevölkerungszahlen für alle Städte und Gemeinden und die Bundesländer Deutschlands liefern. Darüber hinaus werden durch den Zensus weitere wichtige Daten ermittelt, die benötigt werden, um Entscheidungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft zu treffen. Die Erhebung wird auf Basis des Zensusgesetzes 2022 durchgeführt und setzt die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über Volks- und Wohnungszählungen um, die alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zu entsprechenden Datenerhebungen verpflichtet.

Bei allen Erhebungen im Zusammenhang mit dem Zensus 2022 werden die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die gewonnenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke genutzt, Rückschlüsse auf einzelne Personen oder die Weitergabe von Daten an Dritte sind ausgeschlossen. Weitere Informationen zum Zensus 2022 in Deutschland und zu den Datenschutzbestimmungen finden Sie im Internet unter www.zensus2022.de. (IT.NRW)

(489 / 21) Düsseldorf, den 15. Dezember 2021