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7 000 NRW-Betriebe werden über ihre Teilnahme an der neuen, modernisierten Verdiensterhebung informiert

Zwei Euromünzenstapel auf denen Spielfiguren
Freitag, 15. Januar 2021

7 000 NRW-Betriebe werden über ihre Teilnahme an der neuen, modernisierten Verdiensterhebung informiert

Mit dem Versand von Vorabinformationen zu den Inhalten und möglichen Meldeverfahren an rund 7 000 auskunftspflichtige Betriebe in Nordrhein-Westfalen startet in den nächsten Tagen eine neue bundesweite Verdiensterhebung.

Düsseldorf (IT.NRW). Mit dem Versand von Vorabinformationen zu den Inhalten und möglichen Meldeverfahren an rund 7 000 auskunftspflichtige Betriebe in Nordrhein-Westfalen startet in den nächsten Tagen eine neue bundesweite Verdiensterhebung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, ersetzt diese neue Verdiensterhebung drei bislang separat durchgeführte Statistiken. Damit wird das System der amtlichen Verdienststatistik in Deutschland umfassend modernisiert und verschlankt. Die Verdiensterhebung wird zunächst einmalig für den Berichtsmonat April 2021 und ab Januar 2022 regelmäßig monatlich durchgeführt.

Trotz der Verschmelzung der drei bisher durchgeführten Verdienststatistiken zu einer Erhebung bei gleichzeitiger Reduzierung der Zahl der befragten Betriebe wird dem gestiegenen Informationsbedarf von Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Privatpersonen mit dem neuen Erhebungskonzept Rechnung getragen. Durch eine verstärkte Automatisierung und Digitalisierung der neuen Befragung wird der Aufwand der auskunftspflichtigen Betriebe so gering wie möglich gehalten. Der Fragenkatalog wurde an die Inhalte der betrieblichen Lohn- und Gehaltsabrechnung angepasst. Dies ermöglicht eine weitestgehend automatisierte und digitalisierte Zusammenstellung und Übermittlung der angeforderten Daten. Mit den Online-Meldeverfahren „eSTATISTIK.core” und „IDEV” stehen sowohl größeren als auch kleineren Betrieben effiziente und nutzerfreundliche Möglichkeiten der Datenübermittlung zur Verfügung.

Diese – von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterstützte – Reform, setzt nicht nur die Vorschläge der ressortübergreifenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reduzierung von Statistikpflichten um, sondern erfüllt auch die Forderungen der Arbeitsmarkt- und Sozialforschung (insbesondere der Mindestlohnkommission) nach jährlichen, zeitnahen Informationen zur Verdienstverteilung. Die neue Verdiensterhebung stellt – im Vergleich mit den früheren Erhebungen – aktuellere und umfassendere Daten bereit. Ihre Ergebnisse dienen als Datengrundlage zur Erfüllung diverser Verordnungen auf europäischer und nationaler Ebene sowie zur Berechnung wichtiger wirtschafts- und gesellschaftspolitischer Indikatoren. Hierzu zählen u. a. die Berechnung des Arbeitnehmerentgelts der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, des Arbeitskostenindex sowie des Verdienstabstands zwischen Frauen und Männern (Gender Pay Gap). Rechtsgrundlage der neuen Verdiensterhebung ist das Verdienststatistikgesetz (VerdStatG). (IT.NRW)

(15 / 21) Düsseldorf, den 15. Januar 2021