Beschäftigtenzahl im NRW-Gesundheitswesen war 2019 um 1,5 Prozent höher als 2018
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2019 waren in Nordrhein-Westfalen mit 1,21 Millionen 1,5 Prozent mehr Menschen im Gesundheitswesen beschäftigt als ein Jahr zuvor. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, arbeiteten 510 600 Beschäftigte in ambulanten und 458 800 Beschäftigte in stationären oder teilstationären Einrichtungen. Fast die Hälfte der Beschäftigten im ambulanten Bereich arbeitete in Arzt- und Zahnarztpraxen (231 400). In stationären und teilstationären Einrichtungen war der überwiegende Teil der beschäftigten Personen in Krankenhäusern (276 000) tätig. Der (teil-)stationäre Pflegebereich (z. B. Altenpflegeheime) beschäftigte 166 300 Personen.
Beschäftigtenquoten*) im Gesundheitswesen in NRW 2019 – Ergebnisse der Gesundheitspersonalrechnung der Länder und des Bundes – |
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Beschäftigungsbereich | Anteil der Beschäftigten in Prozent |
Krankenhäuser | 22,8 |
stationäre und teilstationäre Pflege | 13,7 |
Arztpraxen | 12,7 |
Praxen sonstiger medizinischer Berufe | 9,4 |
sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens | 7,6 |
Einrichtungen der ambulanten Pflege | 7,1 |
Vorleistungseinrichtungen | 6,9 |
Zahnarztpraxen | 6,4 |
Apotheken | 4,2 |
Verwaltung im Gesundheitswesen | 3,9 |
Einzelhandel im Gesundheitswesen | 2,4 |
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen | 1,4 |
Rettungsdienst | 0,9 |
Gesundheitsschutz | 0,7 |
*) Anteil der im jeweiligen Bereich Tätigen an allen Beschäftigten im Gesundheitswesen; Mehrfachzählungen sind möglich |
Die meisten Beschäftigten im NRW-Gesundheitswesen waren 2019 in Krankenhäusern (22,8 Prozent), in der stationären/teilstationären Pflege (13,7 Prozent) und in Arztpraxen (12,7 Prozent) tätig. Bei den vorliegenden Ergebnissen wurde die Zahl aller Beschäftigungsverhältnisse erfasst, d. h., dass Personen mit mehreren Arbeitsverhältnissen in verschiedenen Einrichtungen auch mehrfach gezählt wurden.
Die höchsten Frauenanteile ermittelten die Statistiker bei Beschäftigten in Einrichtungen der ambulanten Pflege (85,8 Prozent), in der stationären/teilstationären Pflege (84,4 Prozent) und in Apotheken und Zahnarztpraxen (jeweils 82,4 Prozent).
Frauenanteil*) der Beschäftigten im Gesundheitswesen 2019 – Ergebnisse der Gesundheitspersonalrechnung der Länder und des Bundes – |
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Beschäftigungsbereich | Frauenanteil in Prozent |
Einrichtungen der ambulanten Pflege | 85,8 |
stationäre und teilstationäre Pflege | 84,4 |
Zahnarztpraxen | 82,4 |
Apotheken | 82,4 |
Arztpraxen | 82,3 |
ambulante Einrichtungen | 80,5 |
stationäre und teilstationäre Einrichtungen | 77,6 |
Praxen sonstiger medizinischer Berufe | 76,9 |
sonstige Einrichtungen des Gesundheitswesens | 76,4 |
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen | 75,9 |
Krankenhäuser | 73,6 |
Gesundheitsschutz | 71,0 |
Verwaltung im Gesundheitswesen | 61,9 |
Einzelhandel im Gesundheitswesen | 61,6 |
Vorleistungseinrichtungen | 50,4 |
Rettungsdienst | 33,2 |
*) Anteil der im jeweiligen Bereich tätigen Frauen an allen Beschäftigten im entsprechenden Bereich |
Diese und weitere Länderergebnisse z. B. zu den Gesundheitsausgaben werden durch die Arbeitsgruppe „Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder” bereitgestellt. Die Ergebnisse und weitere methodische Hinweise finden Sie unter https://www.statistikportal.de/de/ggrdl. (IT.NRW)
(422 / 21) Düsseldorf, den 28. Oktober 2021
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