CIO NRW beauftragt IT.NRW mit dem weiteren Ausbau der Kapazitäten für Telearbeit
Düsseldorf (IT.NRW). Der Beauftragte der Landesregierung Nordrhein-Westfalen für die Informationstechnik (CIO), Prof. Dr. Meyer-Falcke, beauftragt den zentralen IT-Dienstleister des Landes NRW, den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), die technische Infrastruktur kurzfristig zur Nutzung von Telearbeit in der Landesverwaltung weiter massiv auszubauen. Damit kommt IT.NRW dem gesteigerten und weiter steigenden Bedarf von Home-Office-Plätzen in der Landesverwaltung nach. Im Jahr 2020 hatte sich die Nutzung der Zugänge zur Telearbeit bereits mehr als verdoppelt. Dies zeigt die hohe Veränderungsbereitschaft der Beschäftigten in der Landesverwaltung in Bezug auf die Anpassung ihrer Arbeitsweise an die neuen, pandemiebedingten Herausforderungen.
Mit dem weiteren Ausbau wird kurzfristig eine höhere Kapazität dieser technischen Infrastruktur geschaffen. Hiermit soll ermöglicht werden, dass alle Beschäftigen des Landes, die einer Home-Office fähigen Arbeit nachgehen, von zu Hause arbeiten können. Ziel ist es, dass in Spitzenzeiten bis zu 60 000 Landesbedienstete gleichzeitig über die zentrale Infrastruktur auf ihre Arbeitsplatzumgebung zugreifen können.
IT.NRW betreibt im Auftrag der Landesregierung die zentrale Infrastruktur für die Nutzung von mobilen Arbeitsplätzen. Diese wird von allen Behörden der Landesverwaltung mit Ausnahme der Polizei und der Finanzverwaltung, die jeweils hierfür Dienste ihrer Fachrechenzentren einsetzen, genutzt.
Der Landesbetrieb IT.NRW ist nicht nur das Statistische Landesamt, sondern auch der zentrale IT-Dienstleister für das Land Nordrhein-Westfalen. Ausgeprägtes Fachwissen, langjährige Erfahrung und die systematische Qualifizierung seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern seine Kompetenz und die Qualität seiner Dienstleistungen. Zur Optimierung seines Produkt- und Dienstleistungsangebotes kooperiert IT.NRW mit wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Institutionen sowie den statistischen Ämtern der Kommunen, der Länder, des Bundes und Europas. (IT.NRW)
(33 / 21) Düsseldorf, den 29. Januar 2021
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