NRW: Anteil der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund war 2019 im Gastgewerbe am höchsten
Düsseldorf (IT.NRW). Im Jahr 2019 hatten 60,0 Prozent der Erwerbstätigen in der NRW-Gastronomie ausländische Wurzeln. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, hatten 131 000 der 218 000 Erwerbstätigen im Gastgewerbe einen Migrationshintergrund.
Den zweithöchsten Anteil von Personen mit Migrationshintergrund hatten die Erwerbstätigen im Wirtschaftszweig Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau (44,2 Prozent), gefolgt von der Beherbergung (41,6 Prozent), der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen (39,3 Prozent) sowie im Bereich der Post-, Kurier- und Expressdienste (39,2 Prozent).
Die zehn Wirtschaftszweige in NRW mit den höchsten Anteilen von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund | |
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Wirtschaftszweig | Anteil |
Gastronomie | 60,0 % |
Gebäudebetreuung; Garten- und Landschaftsbau | 44,2 % |
Beherbergung | 41,6 % |
Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen | 39,3 % |
Post-, Kurier- und Expressdienste | 39,2 % |
Lagerei und sonstigen Dienstleistungen für den Verkehr | 39,0 % |
private Haushalte mit Hauspersonal | 38,8 % |
Wach- und Sicherheitsdienste sowie Detekteien | 38,6 % |
Herstellung von Nahrungs- und Futtermitteln | 36,9 % |
Landverkehr und Transport in Rohrfernleitungen | 36,8 % |
Der Wirtschaftszweig mit dem niedrigsten Anteil an Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund war mit 12,5 Prozent die Öffentliche Verwaltung (einschließlich Verteidigung und Sozialversicherung). Ebenfalls niedrige Anteile wiesen die Wirtschaftszweige Erbringung von Finanzdienstleistungen (13,9 Prozent), Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung (15,1 Prozent), mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten (16,2 Prozent) und die Energieversorgung (16,5 Prozent) auf.
Die zehn Wirtschaftszweige in NRW mit den niedrigsten Anteilen von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund | |
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Wirtschaftszweig | Anteil |
* ohne Sozialwesen und Sport; ** von Unternehmen und Betrieben | |
öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung | 12,5 % |
Erbringung von Finanzdienstleistungen | 13,9 % |
Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung | 15,1 % |
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen | 16,2 % |
Energieversorgung | 16,5 % |
Erziehung und Unterricht | 18,4 % |
Interessenvertretungen und religiöse Vereinigungen* | 19,9 % |
Unternehmensberatung; Verwaltung und Führung** | 20,1 % |
Dienstleistungen der Informationstechnologie | 21,7 % |
Sozialwesen (ohne Heime) | 22,3 % |
Im Jahr 2019 hatten 2,3 Millionen Erwerbstätige einen Migrationshintergrund; das waren 28,2 Prozent aller Erwerbstätigen in Nordrhein-Westfalen.
Als Menschen mit Migrationshintergrund gelten Personen, die keine Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind oder die außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geboren wurden und seit dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewandert sind oder bei denen mindestens ein Elternteil die letztgenannten Kriterien erfüllt. (IT.NRW)
(34 / 21) Düsseldorf, den 1. Februar 2021
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